Mit dem Flevo (Bike/Racer) in den Urlaub

Zur Fahrzeugbreite und Leuchten:
Ist jetzt die breite der leuchten des Fahrzeuges oder die breite der Leuchten des Trägers gemeint.
Vllt sollte ich doch mal bei der Polizei vorstellig werden und es absegnen lassen (oder auch nicht)

Grundsätzlich soll man grob durch die Leuchten die Breite des Fahrzeuges im Dunkeln einschätzen können.
Daher sollen Leuchten zb die Scheinwerfer weniger als 40cm vom Fahrzeugrandbreite entfernt sein.
Wenn Ladung übersteht, dann gilt diese.
Heutige Scheinwerfer und Rückleuchten sind so positioniert das es kein Problem gibt.
Aber bei älteren Geländewagen oder Traktoren kann es schon mal sein, das man Positionsleuchten anbringen muss,
damit die Ausmaße im Dunkeln einschätzbar sind.

Beispielbild eines älteren Defenders mit weißen Positionsleuchten neben den Blinkern:
SXF793-01_170813_CPS_%2811738573916%29.jpg
 
Servus Krischan,

Du meinst 40 cm maximalen Seitenüberstand rechts und links von eingetragener Fahrzeugbreite?
gerade das Flevo kann man doch dadurch etwas kürzer bekommen, wenn man die Hochstellklappe unter den Dämpfer klappt. Falls das nicht reicht, würde ich einfach das Hinterrad ausbauen (ggf. noch den Gebäckträger abbauen) und eine Zinke der Hinterradschwinge in der Laufradrinne lagern.

Gruß
Felix

PS:
Beispielbild eines älteren Defenders mit weißen Positionsleuchten neben den Blinkern
vielleicht ist das der Trick bei der Großwildjagd im Dunkeln. Da fehlt dann nur noch der Bullenfänger.:D
 
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