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Danke für den Hinweis,
dann werde ich das mal so vorbereiten.
Viele Grüße Achim
dann werde ich das mal so vorbereiten.
Viele Grüße Achim
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Hallo Rene,
in der StVZO steht drin:
Fahrtrichtungsanzeiger sind zulässig wenn sie:
- nach ECE-R50 genehmigt sind
- nach ECE-R74 angebaut sind
- über Bedienteile gemäß ECE-R60 verfügen
Die Genehmigung nach ECE-R50 erkennt man an den Zeichen E11 bzw. E12 auf dem Blinkerglas. Gegebenenfalls gibts in der Genehmigung spezielle Anbauvorschriften für den eizelnen Blinker.
ECE-R74 sagt im großen und ganzen aus, daß die Blinker vorn 240mm und hinten 160mm auseinander sein müssen, zwischen 350 und 1200mm hoch sein müssen, einen Sichtwinkel von 20° nach innen, 80° nach außen und 15° hoch und runter (bzw. runter 5° bei Anbau unter 750mm) ermöglichen müssen. Die Vorschriften für S-Pedelecs sind strenger (45° nach innen), diesen muß der HP-Blinker auch gerecht werden. Sich bewegende Beine gehören leider zu den undurchsichtigen Teilen des Fahrzeugs.
ECE-R60 sagt im großen und ganzen aus, wie der Schalter gekennzeichnet sein muß (vorschriftsgemäße Pfeile), welche Kontrolleuchten oder Kontrollpiepser vorhanden sein müssen, und wie diese sich verhalten müssen, wenn ein Blinker ausfällt (unabhängig davon, ob man den Blinker als Fahrer sieht oder nicht).
Die ECE-Regularien kannst du hier einsehen: https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs61-80.html
Grüße, Martin
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So sehe ich das auch. Die Bedieneinheit entsprechend ECE-R60 halt nicht vergessen.