Miniblinker

Hallo Rene,

in der StVZO steht drin:

Fahrtrichtungsanzeiger sind zulässig wenn sie:
- nach ECE-R50 genehmigt sind
- nach ECE-R74 angebaut sind
- über Bedienteile gemäß ECE-R60 verfügen

Die Genehmigung nach ECE-R50 erkennt man an den Zeichen E11 bzw. E12 auf dem Blinkerglas. Gegebenenfalls gibts in der Genehmigung spezielle Anbauvorschriften für den eizelnen Blinker.

ECE-R74 sagt im großen und ganzen aus, daß die Blinker vorn 240mm und hinten 160mm auseinander sein müssen, zwischen 350 und 1200mm hoch sein müssen, einen Sichtwinkel von 20° nach innen, 80° nach außen und 15° hoch und runter (bzw. runter 5° bei Anbau unter 750mm) ermöglichen müssen. Die Vorschriften für S-Pedelecs sind strenger (45° nach innen), diesen muß der HP-Blinker auch gerecht werden. Sich bewegende Beine gehören leider zu den undurchsichtigen Teilen des Fahrzeugs.

ECE-R60 sagt im großen und ganzen aus, wie der Schalter gekennzeichnet sein muß (vorschriftsgemäße Pfeile), welche Kontrolleuchten oder Kontrollpiepser vorhanden sein müssen, und wie diese sich verhalten müssen, wenn ein Blinker ausfällt (unabhängig davon, ob man den Blinker als Fahrer sieht oder nicht).

Die ECE-Regularien kannst du hier einsehen: https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs61-80.html

Grüße, Martin
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Wenn ich Motorradblinker erwerbe, welche die E-Kennzeichnung besitzen und diese nach den durch Regelung Nr. 74 vorgegebenen Installationsrichtlinien montiere, sind sie nach der neuen StVZO-Ergänzung zulässig.

So sehe ich das auch. Die Bedieneinheit entsprechend ECE-R60 halt nicht vergessen.
 

Och, das ist noch viel komplizierter lt ECE-R00 drei unterschiedliche Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorien 11, 11 a, 11 b, 11 c und 12 mit unterschiedlichen Mindesthorizontalwinkel der Lichtverteilung an der Vorderseite des Fahrzeug:
Kategorie 11: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 75 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht;
Kategorie 11 a: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 40 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht;
Kategorie 11 b: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht;
Kategorie 11 c: bei Anbringung in einem Abstand von weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht

Die Kontrolleuchten am Bedienteil gem. der von @Martin erwähnten ECE-R60:
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die die DEKRA zumindest im Jahre 2006 nicht erwähnt:
DEKRA schrieb:
2.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)
Vorhandensein:
vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962
Bezeichnung: (Kategorie)
vorn -> 1, 1a, 1b, 11
hinten -> 2a, 2b, 12
Anzahl: Vier
in der Breite (Mindestwerte): nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm; nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm;
Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsenaugen") zueinander 560 mm --> Siehe dazu Hinweise unter Sonstiges in der Höhe: 350...1200 mm
Einschaltkontrolle: nach EG-Rili vorgeschrieben; optisch oder akustisch oder beides; nach StVZO zulässig
Sonstiges:
"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)
Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind. Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im §54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Seite 20 von 91 AKE Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad). Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.
Lange Rede kurzer Sinn, ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Anforderungen an Blinker für Motorräder auch für Fahrräder zur Anwendung kommen werden.

Gruß
Christoph
 
Bei Montage auf den Schutzblechen kann der Blinker durch den Körper des Fahrers oder weitere Anbauteile in einer Art verdeckt werden, dass er nicht mehr in einem 45° Winkel von der Gegenseite aus gesehen werden kann.
Das zumindest ist bei Krafträdern Pfliche und hat mich schon zig Diskussionen mit Abnahmeberechtigten gekostet, die meinem Moped die Plakette nicht geben wollten, weil der Winkel angeblich nicht eingehalten würde.

Allerdings täte ich auf Schutzblechen sowieso nichts montieren, die neigen auch ohne zusätzliche Anbauteile oft genug zu Defekten...

Grüße
 
Allerdings täte ich auf Schutzblechen sowieso nichts montieren, die neigen auch ohne zusätzliche Anbauteile oft genug zu Defekten...
Und ändern ihren Winkel zur Fahrbahn beim Einlenken. Der vorgeschriebene vertikale Winkel (V = ±15°) wird wohl eingehalten werden. Allerdings wird es mutmaßlich bei Velomobilen schwierig sein, die Vorgaben für den Horizontalwinkel einzuhalten:
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Die komplette UN-50 gibt es hier.
Für echte Nerds gibt es auch das Elektronische Dokumentenarchiv der Vereinten Nationen

Das ist Theorie. In der Praxis wird (meiner Vermutung nach) alles mit E-Nummer im Kreis o.K. sein.

Gruß
Christoph
 
Ich sehe schon den gemeinen münsteraner Wald- und Wiesen-B**len eine Kontrolle im freien Feld durchführen. Der wird bestimmt nicht mit einem Bandmaß und Winkeln herum spielen (ganz davon zu schweigen, dass ich nicht davon ausgehe, dass er die Neuerung überhaupt zur Kenntnis genommen hat). Theorie vs. Praxis.

Zusätzlich stelle ich mir gerade den Mehrwert eines Blinkers vor, wenn ich mit einem mehrspurigen Fahrzeug versuche, vom Radweg auf die Linksabbiegerspur zu kommen. Bestenfalls werde ich damit gesehen und ausgelacht... Theorie vs. Praxis.
 
vom Radweg auf die Linksabbiegerspur zu kommen. Bestenfalls werde ich damit gesehen und ausgelacht... Theorie vs. Praxis.
Böse Zungen behaupten, das beim Lingsabbiegen Handzeichen helfen sollen - leider nur mit einem, am ausgestreckten Arm locker geschwungenen, kleineren Morgenstern.:whistle:

Gruß
Christoph
 
Bzgl. der Wirkung von Blinkern, Bremslicht und Hupe kann @OldMax bestimmt etwas beisteuern. Seiner früheren Schilderung entnehme ich zumindest, dass die Sicherheit im Straßenverkehr damit deutlich ansteigt, da das Trike/Quad/Whatever-Mehrspurige damit deutlich häufiger als KFZ eingeordnet wird (oder eine gewisse positive Unsicherheit bei anderen Verkehrsteilnehmern erzeugt, ob das VM/Trike/Whatever nicht -doch- ein KFZ ist) und somit deutlich "kollegialer" behandelt wird.

Das ist gewiss von Stadt zu Stadt und Fahrer zu Fahrer unterschiedlich, doch dass Blinker ein deutliches Zeichen übermitteln können, wo ein Handzeichen häufig ignoriert wird (es sei denn, die Reaktion ist von Vorteil für den Reagierenden), sehe ich als belegt an.

Viele Grüße
Wolf
 
Ich fahre jetzt seit 10 Jahren mit Blinker und mir ist es "nur" einmal passiert das mich einer überholt hat, obwohl ich mich mit dem Trike schon über der Mittellinie nach links eingeordnet hatte. Auf meiner rechten Seite wäre mehr Platz zum vorbeifahren gewesen.
Die Straße ist an dieser Stelle ca 8 bis 9 Meter breit und Anfang einer Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h.
Der Entgegenkommende musste ins Gras ausweichen um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Der Überholer war wesentlich zu schnell und ich hätte ihn gerne mal gefragt was er sich bei diesem Manöver gedacht hat.
 
wo ein Handzeichen häufig ignoriert wird (es sei denn,
Es ist ja nicht nur das Handzeichen. Das gesamte Verhalten sorgt für die Wahrnehmung. Ich sage nur Cordhut und unsichere Fahrweise. Ob ein elektrisches Abbiegesignal die Wahrnehmung der anderen Verkehrsteilnehmer steigert wage ich zu bezweifeln.

Dirk, wohnt aber wohl im Paradies
 
Hmm, also ich fahre äußerst ungerne nach außen "unsicher wirkend". Wieso auch? Würdest Du das in einem KFZ auch so handhaben, um nicht überholt zu werden? Also ich nicht.. egal womit.

Ich fahre rücksichtsvoll, nach außen dennoch "aggressiv", lasse mich nicht abdrängen etc. (würde natürlich ausweichen, bevor mich einer plattfährt - versucht jedoch kaum jemand, wenn einer "stand your ground" praktiziert - das Blech ist heilig).

Das muss jedoch jeder für sich aushandeln und ich bin mir sicher, dass es regionale Unterschiede gibt.

Viele Grüße
Wolf
 
Hmm, also ich fahre äußerst ungerne nach außen "unsicher wirkend". Wieso auch? Würdest Du das in einem KFZ auch so handhaben, um nicht überholt zu werden? Also ich nicht.. egal womit.
Oh, wenn ich die hochtourig fahrende Dorfjugend von hinten herankommen höre, verdoppelt ein kleiner Schlenker den Überholabstand. Die geben einen Grußteil ihres Gehalts für den 180PS-A3 aus. Da darf nix drankommen. o.K., ist wohl auch eine Art "stand your ground"
An Einmündungen/ Ausfahrten ist das wieder eine Ganz andere Nummer; da will ich nicht als potenzieller "Vorfahrtsverzichter" wahrgenommen werden.

Gruß
Christoph
 
Bzgl. der Wirkung von Blinkern, Bremslicht und Hupe kann @OldMax bestimmt etwas beisteuern.

.....Ob ein elektrisches Abbiegesignal die Wahrnehmung der anderen Verkehrsteilnehmer steigert wage ich zu bezweifel...

Mir ist es egal, ob jemand zweifelt oder nicht. ....Trotzdem will ich antworten, weil ich @TitanWolf viel zu verdanken habe.
Erstens sieht ein Autofahrer nachts kein "Armblinken" und kann irgendwelche Fahrweisen nicht als Willenserklärung wahrnehmen. Wer sich nachts statt Blinkern lieber Zweifel leistet, soll dies bitteschön so halten.
Zweitens ist auch tagsüber ein Blinksignal weit auffälliger als herausgestreckte Arme. Zumal bei einem mehrspurigen Rad, das in seiner Silhouette eh schon breit wirkt. "Zackige" Fahrmanöver dagegen animieren manchen Autofahrer zu noch waghalsigerem Überholen - streng nach dem Motto: schnell vorbei; wer weiß, was dem noch für Sachen einfallen. Vielleicht ist der sogar besoffen?
Drittens habe ich seit der Blinkerbenutzung und Tagfahrlicht ein weit entspannteres Fahren in allen Situationen. Keine gefährlichen Aktionen, kein Hupen. Interessant ist auch die enorme Wirkung des Bremslichtes: man hält sofort Abstand.
 
Hallo,

Die Vorschriften für S-Pedelecs sind strenger (45° nach innen), diesen muß der HP-Blinker auch gerecht werden.

Warum? An den S-Pedelecs (um die es hier ja gar nicht geht) ist so vieles anders als an Pedelecs oder unmotorisierten, da sollte es auf Blinker nicht ankommen.

Und ändern ihren Winkel zur Fahrbahn beim Einlenken.

Das tun sie an Krafträdern doch auch.

Gruß, Klaus
 
Wer sich nachts statt Blinkern lieber Zweifel leistet, soll dies bitteschön so halten.
Warum so ein aggressiver Unterton (oder bin ich heute überempfindlich)? Jeder von uns hat andere Erfahrungen. Ich bin in den vergangenen 40 Jahren sehr gut ohne Blinker klar gekommen. Dabei waren auch viele Stunden Nachtfahrten. Aber vielleicht liegt es auch daran, dass ich quasi im Paradies wohne. Obwohl ich das Problem von den paar Brevets, die ich gefahren bin, ebenfalls nicht kenne.

Dirk
 
Hallo Dirk,
Warum so ein aggressiver Unterton (oder bin ich heute überempfindlich)?

das ist kein aggressiver Unterton, Martin meint seine Aussagen bloß genau so, wie er sie formuliert (abgesehen von leichter Überspitzung ab und an :D). Er ist direkt, finde ich gut.
So, wie er es schrieb, meint er demnach genau das, was er schrieb: Jeder, welcher von Blinkern nichts hält und an deren Wirkung zweifelt, kann und soll ruhig ohne solche fahren.

Hallo Christoph,
Aber nicht nach oben. Spielt wohl nur bei Scheinwerfern eine Rolle

Das ist sowieso recht großer Käse, denn wie wird es festgelegt? Es reicht doch bei KFZ genauso, eine Steigung hinauf oder bergab hinunter zu fahren - und die Ausleuchtung ändert sich naturgemäß, gerade, wenn der Streckenverlauf uneben ist.

Viele Grüße
Wolf
 
So, wie er es schrieb, meint er demnach genau das, was er schrieb: Jeder, welcher von Blinkern nichts hält und an deren Wirkung zweifelt, kann und soll ruhig ohne solche fahren.
Er bezog das aber ziemlich klar (auch) auf tagsüber; und da habe ich schon viele Blinker erlebt, die man nicht wirklich gut erkennen kann (auch hier im Forum gibt es ja ganze Threads zum Blinker-tagsüber-Sichtbarkeitstuning ...). Und nachts? Warum sollte man Handzeichen nachts nicht sehen? KFZ fahren üblicherweise mit Licht, oder? Ich habe hier z.B. ein Paar Handschuhe, das retroreflektiert Dir die Netzhaut weg ...

Am VM würde ich auf Blinker natürlich nicht verzichten wollen (dort sind sie bequem und einfach zu haben); ... am Zweirad finde ich das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen und Bedienbarkeit mäßig bis sehr schlecht.

Erstens sieht ein Autofahrer nachts kein "Armblinken" und kann irgendwelche Fahrweisen nicht als Willenserklärung wahrnehmen
Dann sollte er die Beleuchtungseinrichtung seines KFZ überprüfen lassen oder seine Sehfähigkeit. Und selbstverständlich erwarte ich, dass eine Fahrweise "ordnet sich links zur Fahrbahnmitte ein" als Willenserklärung a) wahrgenommen und b) korrekt interpretiert wird. Egal ob da vorher / währenddessen eine Winkekelle, ein Arm, eine Hand oder ein Blinkiblink erkennbar waren.

Was mir beim VM erheblich mehr Respekt (tags wie nachts) verschafft ist die Aktivierung eines kfz-mäßig wirkenden, zweiteiligen Rücklichts (Elmi-Rücklicht/Bremslicht). Die Aussage zu TFL- und Bremslichtwirkung kann ich unterschreiben. Aber auch da: ein Pillepalle-Fahradbremslicht (wie z.B. von Bumm) wird eher als flackerndes Fahrradrücklicht interpretiert; wenn Bremslicht, dann richtig (kfz-mäßig halt). Auch dafür gilt: im VM (und am Pedelec / S-Pedelec) trivial zu haben; ... am nicht elektrifizierten Zweirad: schwierig.
 
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