Miniblinker

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Ich weiß ja nicht, wie es Euch so geht, aber ich habe schon mindestens zwei Mal erleben müssen, dass man meine Blinker von hinten nicht gesehen haben will, als ich abbiegen wollte.
Hier im Forum habe ich einige Fotos gesehen, wo Miniblinker montiert waren.
Da dachte ich mir, aufgrund von anderen Beiträgen hier im Forum, schaue ich mir mal an, was es so auf dem Markt so zu kaufen gibt.;)(y)
Auf den Seiten hier im www kann man nicht so richtig erkennen wie ein Blinker in wahrer Größe aussieht, da kam ich auf die Idee, beim nächstgelegenen Motorradhändler vorbeizufahren. Dort waren auch ein paar Blinker ausgestellt, aber nicht so das Wahre für mich. Aber der Verkäufer sagte, da gibt es noch kleinere, die er schon einmal bestellt hatte, die waren wirklich winzig, aber vorrätig hatte er sie nicht. Er zeigte mir auch ein Bild von den Blinkern.
Zufälliger Weise kam ich gestern bei einem GigaStore vorbei;). Die Verkäufer wollten mir ein paar kleine Blinker verkaufen, aber nicht die von der Firma, die für Miniblinker bekannt ist. Ich sprach den Verkäufer diesbezüglich an und tada, er hatte sie am Lager Als er mit den Schachteln herauskam, dachte ich un ja, doch nicht so klein. Aber dann öffnete er eine Schachtel und meine Augen wurden vor Freude größer.
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Ja gut, ich lege mal noch ne 1 Cent-Münze dazu;).
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Und nun... so sieht der Blinker zwischen meinen Fingern aus. Und dieser Blinker, kaum zu glauben, hat wirklich eine ECE-Zulassung(y)(y).

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Jetzt müssen sie nur noch motiert werden und dann in Zukunft beim Putzen des VM daran denken, dass es Blinker sind und keine Fliegen oder so:whistle:.

Grüße
Maik
 
Kellermann Bullet Atto(y). Kosten rund 60 Euronen / Stück. Zwar Teuer, aber es gibt noch teurere. Ach ja, es gibt sie auch mit getöntem Glas;).
 
Durchmesser 10mm mit ECE für vorn und hinten. Endlich hat einer ein Einsehen. Zum Glück stehen die Töffler auf Miniaturisierung bei der Beleuchtung.

Damit ziehe ich mich aus der Blinkerproduktion zurück. Obwohl...

jetzt noch Rücklicht und Bremslicht integrieren...
 
ziehe ich mich aus der Blinkerproduktion zurück Obwohl ...
die Miniaturisierung Ausdruck eines Integrationswunsches ist, und kleine Anbauteile leider immer noch Anbauteile bleiben.
Wären Rücklicht, Bremllicht und Blinker eine Einheit, dann vielleicht Rückspiegel und Blinker die Andere, oder?
 
Die Bullet Atto sind super, jedoch modifikationswürdig (wie Wolfgang bereits schrieb: Rücklicht/Bremslicht über eine HighPower-LED in zwei Stufen a la Cree XP-E(2)). Leider sind die Kellermann-Produkte zumeist "gut" vergossen - ergo nahezu unmöglich, zerstörungsfrei zu öffnen.

Ich schaus mir dennoch mal (das Innenleben) an. (y)

Viele Grüße
Wolf
 
So, ich hab die Blinker angebaut. Also mir gefällts.
Zur Helligkeit kann ich noch nichts sagen, da mein neuer Akku noch nicht da ist:whistle:.

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Sieht so in klein wirklich aus, als ob da eine Fliege sitzt;).

Grüße
Maik
 
@nerudus:

Wenn du mal Zeit findest würde mich ein Foto bei strahlendem Sonnenschein interessieren. Wird wahrscheinlich schwer bei leuchtender LED ein Foto zu machen, aber eventuell klappt es ja.

LG
 
7.2V. Oh boy. Was ist dann die Spannung kurz vor leer. 6.0V?
Spannungswandler für den Blinker oder gleich die ganze Elektrik (viel ist's ja eh nicht) erneuern und alles auf vernünftige 12V aufbauen?

Plug and Play scheitert eh am fehlenden Plug. Soweit das VM Kabelbäume Steckverbinder haben werden wir dann im Jahr 2050 sein.
 
Was für eine Spitzenleistung, etwas, was nach meinem letzten Wissensstand keine spezifischen, schwer zu erfüllenden StVZO-Vorschriften besitzt, als "erste zulässige Lösung" anzubieten. :D

Meines Wissens nach sollte grundsätzlich jeder "KFZ-zulässige" Blinker (sinnvollerweise aus dem Motorrad-/Mopedbereich, da größere Kraftfahrzeuge für Fahrräder zumeist ungeeignet schwere/voluminöse Blinker besitzen) am Fahrrad auch zulässig sein, aber auch nicht KFZ-zulässige Blinker sollten nach der neusten Gesetzerweiterung/-änderung an Mehrspurern so lange zulässig sein, wie sie die grundsätzlichen Anforderungen an Fahrradbeleuchtungen erfüllen (demnach nicht blenden, die Farbvorschrift einhalten und an sinnvoller Position für die Fahrtrichtungsanzeige sitzen).

@Klaus d.L. , was meinst Du dazu? Sind Dir etwaige Vorschriften bekannt, welche den StVZO-zulässigen Blinkern hardwareseitig besondere Anforderungen abringt?

Viele Grüße
Wolf
 
Hallo,

die entsprechende StVZO-Vorschrift umfasst einen komplizierten Juristenschachtelsatz, der sich auf EU-Vorchriften bezieht. So lange ich nicht vorhabe, mir Blinker zuzulegen, werde ich den nicht entschlüsseln.

HP macht ja gerne einen auf dicke Hose, nun zeigen Sie, dass sie nicht verstanden haben, dass man während des Abbiegens die Hand wieder am Lenker haben darf („Beim Abbiegen mit dem Fahrrad fühlen sich viele Menschen unsicher, wenn gerade in dieser Situation die Hand vom Lenker genommen werden muss, um Zeichen zu geben. HP VELOTECHNIKs Blinkanlage lässt sich per Daumendruck bedienen, während beide Hände am Lenker bleiben.“). Für 400 Euro erscheint mir das eher als eine Lizenz zum Gelddrucken, so exponiert, wie die Leuchten da sind. Ob da das leichte Wegfedern hilft? Warum werden die vorderen Blinker nicht auf den Schutzblechen montiert?

Gruß, Klaus
 
Warum werden die vorderen Blinker nicht auf den Schutzblechen montiert?

Das liegt an den Sichtbarkeitsanforderungen für die Blinker vorn.

Meines Wissens nach sollte grundsätzlich jeder "KFZ-zulässige" Blinker ... am Fahrrad auch zulässig sein
auch nicht KFZ-zulässige Blinker sollten ... zulässig sein

Die Vorschriften in der neuen StVZO verweisen auf verschiedene ECE-Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Insofern ist der konforme Anbau nicht ganz trivial und es dürfen nur Blinker mit der entsprechenden E-Kennzeichnung verwendet werden.

Grüße, Martin
 
Die Vorschriften in der neuen StVZO verweisen auf verschiedene ECE-Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Insofern ist der konforme Anbau nicht ganz trivial und es dürfen nur Blinker mit der entsprechenden E-Kennzeichnung verwendet werden.

Hi Martin,
kannst du in für Laien verständlichen Worten skizzieren,
welche Bedingungen für Fahrradblinker laut den ECE-Richtlinien gelten?
 
Hallo,

Insofern ist der konforme Anbau nicht ganz trivial

Das macht es für mich aber nicht nachvollziehbar, warum die vorderen Blinker nicht auf die vorderen Schutzbleche dürfen sollen. Bei Motorrädern sind sie ja auch nicht ganz vorne, sondern am Lenker oder Windschutz angebracht. Um gesehen zu werden halte ich die niedrige Position vor dem Tretlager nur bei Nebel für günstig. Auch die Ausführung hinten halte ich für nicht optimal, zu filigran. Warum vereinigt man die Blinker nicht mit dem Rücklicht und schützt das ganze durch eine entsprechende Modifikation des Gepäckträgers? Nicht umsonst haben sich die Toplights mit Montage unter dem Gepäckträger weitgehend durchgesetzt.

Gruß, Klaus
 
Hallo Martin,

Die Vorschriften in der neuen StVZO verweisen auf verschiedene ECE-Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Insofern ist der konforme Anbau nicht ganz trivial und es dürfen nur Blinker mit der entsprechenden E-Kennzeichnung verwendet werden.

die unterschiedlichen ECE-Richtlinien lauten sowohl für Fahrräder, als auch für deren Anhänger lt. mir vorliegendem Text:

StVZO 3. Andere Straßenfahrzeuge §67 Absatz 4 Punkt 3 schrieb:
Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88) sowie Anordnung der Bedienteile nach der Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen (ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 23), sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.

Die angesprochene Regelung Nr. 50 bezieht sich auf "Beleuchtung Krafträder" und die angesprochene Regelung Nr. 74 bezieht sich auf "Installation von Beleuchtungseinrichtungen bei Mopeds". Regelung Nr. 60 bezieht sich auf "Kontrolleinrichtungen Motorräder/Mopeds". Das spricht dafür, dass die Installationsvorschriften und Zulassungsbedingungen mit diesen gleichauf liegen.

Selbe Formulierung findet sich übrigens (mit gleichem Verweis auf die Regelungen) auch im §67a, welcher Anhänger betrifft. Was indess ausgeschlossen wird: "Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern".

Da ich kein Jurist bin, kann ich nur das wiedergeben, was dort offensichtlich formuliert wurde: Die Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) für Mopeds/Motorräder mit dementsprechenden Zulassungen und mit einer Installation nach der Regelung für Beleuchtungseinrichtungen bei Mopeds sind zulässig, zumindest an Mehrspurern oder Fahrrädern, welche aufgrund ihrer Konstruktion etwaige Handzeichen des Fahrers verdecken können.

Demnach dürfte mit ..
.. der entsprechenden E-Kennzeichnung ..
.. jedes Fahrtrichtungsanzeigermodell gemeint sein, welches eine E-Kennzeichnung für das den Regelungen entsprechende KFZ-Modell besitzt. Auf gut Deutsch: Wenn ich Motorradblinker erwerbe, welche die E-Kennzeichnung besitzen und diese nach den durch Regelung Nr. 74 vorgegebenen Installationsrichtlinien montiere, sind sie nach der neuen StVZO-Ergänzung zulässig.

@Klaus d.L. : Die Kombination ist für Fahrtrichtungsanzeiger ja ausgeschlossen.. Wieso auch immer. Es gibt durchaus Fahrtrichtungsanzeiger mit Zulassung für Motorräder, welche mehrere Lichtanlagen kombinieren.

Edit: Möglicherweise bedeutet diese Formulierung jedoch nur, dass die Kombination beider Fahrtrichtungsanzeiger ausgeschlossen ist - und andere Beleuchtungseinrichtungen durchaus mit den Fahrtrichtungsanzeigern kombiniert sein dürfen.. das würde dann exakt den Ausführungen von Motorradmodellen entsprechen.

Viele Grüße
Wolf
 
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