Milan-Sicherheitsmodul alive

Aber wenn ich so ein Modul bei Regen dimmen muss, dann ist das sowieso keine Lösung für mich.
Ist denn Regen und Nebel ein echtes Problem? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich erlebe nur sehr selten überhaupt Nebel, der so dicht ist, dass er die Sicht beeinträchtigt. Vielleicht 2x im Jahr, und auch nur auf wenigen Streckenabschnitten. Regen gibt es häufiger, aber auch der ist selten so stark, dass die Lichtreflexion vom Scheinwerfer ein Problem werden könnte. Und dann muss man sowieso abbremsen, weil man wegen Tropfen auf der Scheibe/Brille nichts sieht bzw. durch die Scheinwerfer des Gegenverkehrs geblendet wird, und auch die Straße zu wenig reflektiert, so dass man nicht mehr sieht, wo der Straßenrand ist.
 
Ist denn Regen und Nebel ein echtes Problem?
Nebel bei mir nicht, Regen schon. Gestern kam mir in der Dunkelheit auf einem Radweg (will sagen eine Strecke ohne seitliche Straßenmarkierung) ein Auto entgegen und ich hab nicht gewusst, wo auf der Fahrbahn ich mich befinde. Die nasse Straße - es hat in dem Augenblick noch nicht mal geregnet - war einfach total schwarz. Früher hatte ich noch meinen zweiten Scheinwerfer dazugeschaltet, aber es war dadurch kaum besser. (Die Ideallösung wären helle Straßendecken.)
Bzgl. der Regentropfen bin ich mittlerweile vorsichtig optimistisch, dass ich den Luftstrom nach unten lenken kann und meine Brille trotz geöffneten Visier frei von Tropfen bleibt.
 
An meinen Dfxl hatte ich eine @TitanWolf modifizierte Supernova mit integriertem Rücklicht auf der Hutze und in der Nase noch eine IQ-X schaltbar auf ca 2,5 W und 7,5 W.
Es war sehr selten das die Hutzenlampe blendete, etwas störte aber in mitten der Nacht das man dachte vieleicht nähert sich ein Auto von hinten, der Lichtschein täuschte ab und an im stockfinsteren.
Sichtbarkeit Tags und Nachts ist deutlich besser als von der Lampe unten.
Die Nasenlampe hatte ich da ich meistens ohne Haube fahre und dann die Hutzenlampe nicht genug die Nase und den Cockpitrand abschattete.
Am Alpha habe ich einen Frontscheinwerfer und ein Hutzenlicht von @Gear7Lover , ich hoffte durch den höheren Lichtauslass vorne eine genügende Ausleuchtung zu haben und durch die kleinere Hutzenleuchte ein eleganteres Fahrzeug.
Vermißt habe ich die Hutzenlampe bisher nicht und sie vor kurzem verkauft.

Ich fahre viel Nachts und gutes Licht ist mir wichtig.
 
I-Phonisieren kann man den Haufen Individualisten hier schwerlich.;)

Tolle Idee, die Beleuchtungs- und Sichtbarkeitsfrage wurde nach Unfällen ja immer mal wieder diskutiert.
Das lichttechnische non-plus-ultra, das ich bisher gesehen habe, ist die "light-show" am Mango von Doug, ab Minute 14.30 Uhr ungefähr:
Besonders gut gefällt mir der Blinker.

Keine Ahnung, was das Recht sagt, sichtbar ist es und schön plan in das Chassis eingepasst.


Es ist der Hammer und sollte so erlaubt sein, und zwar erdenweit.
 
Gibt's das System 3 auch mit dashcam vorne und hinten?
Gerade kommen die ersten Milane mit dem Modul auf den Markt. Und so wie ich Jens einschätze, hat er die ersten mit den Grundfunktionen ausgerüstet: Licht vorne und hinten, Blinker, Bremslicht, Hupe. So war es geplant. Und bevor diese nicht praxiserprobt sind, wird er sie in den Funktionen nicht erweitern. Mein Milan fliegt im März ein und soll der zweite mit dem Modul sein. Ich kann dann hier gerne über die Erfahrungen berichten.
 
Wobei Dashcams an dieser Stelle sicher unproblematischer sind als Hupe und Blinker und evtl. Licht.
Das sehe ich auch so. Ich gehe dabei eher von Jens Milan- Pilosophie aus. Und die ist ja ganz klar auf das Notwendige ausgerichtet. Bei Mehrgewicht muss man fast in Verhandlungen treten, auch wenn er damit Geld verdienen könnte;).
 
Das Mehrgewicht einer Dashcam sehe ich als absolut unrelevant. Das ganze System soll doch für Sicherheit sorgen. Und so viele Verkehrs Vollidioten die auf der Straße unterwegs sind...vor allem die SUV Fahrer....
Ein Unfall mit Schäden genügt....
Leide fehlt mir das Kleingeld für einen neuen Milan, aber das System mit Blinker und Dashcam würde ich gerne an meinem Quest montieren... Ich fahre jeden Tag zur Arbeit damit.....
 
Wie sieht es mit der STVZO aus. Es wurde bereits der Blinerabstand erwähnt/bemängelt. Darf überhaupt ein Scheinwerfer auf dem Dach angebracht werden? Muss dieser sich nicht in der Fahrzeugfront befinden? Und nur als Zusatz auf dem Dach und nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden? Außer als Fernlicht....?
 
Scheinwerfer:

Vorgeschrieben für Krafträder:
Ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

Vorgeschrieben für Mofas sowie für Kleinkrafträder (Moped, Mokick), derenStromversorgung sonst nicht ausreichen würde:
Ein Scheinwerfer für Dauer-Abblendlicht mit einer 15-Watt-Glühlampe.

Zulässig für Krafträder:
Ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht und ein besonderer Schein-werfer für Fernlicht oder ein Scheinwerfer für Fernlicht und ein Scheinwerfer für Abblendlicht.

Anbauhöhe für Abblendlicht:
Erstzulassung vor 1.1.1988:
Untere Scheinwerferkante höchstens 1000 Millimeter (mm) über der Fahrbahn.

Erstzulassung ab 1.1.1988:
Höhe mindestens 500 mm (gemessen ab Unter-kante) und höchstens 1200 mm (Oberkante) über der Fahrbahn.

Die Scheinwerfer müssen justierbar und gegen unbeabsichtigtes Verstellengesichert sein.
Soweit zwei Scheinwerfer zulässig sind, können diese neben-einander, untereinander oder schräg versetzt sein.
Stets aber müssen sie in möglichst geringem Abstand voneinander und möglichst nahe an der Fahrzeug-mitte ("Längsmittelebene") angeordnet werden.
Bei gleichzeitigem Einschaltenmüssen sie schon aus kurzer Entfernung wie eine Lichtquelle wirken, damit eineinheitliches Signalbild erhalten bleibt.

Blinker:
Vorgeschrieben für Krafträder; erlaubt (aber nicht erforderlich) für Leicht-krafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor:

Zwei symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebrachte Blinker an der Vorder-seite.
Sie müssen auf gleicher Höhe liegen, einen Mindestabstand von 340 mm (Innenkanten) zueinander haben und – von vorne gesehen – mindestens 100 mm vom Scheinwerfer entfernt sein.

Zwei symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebrachte Blinker an der Rückseite.
Sie müssen auf gleicher Höhe liegen und einen Mindestabstand von 240 mm(Innenkanten) zueinander haben.

Anbauhöhe:
Mindestens 350 mm (Unterkante) über der Fahrbahn.

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Da fallen wohl alle Renn-VM durch
:rolleyes:
----

Gruß Jörg
 
es keine Krafträder sondern Fahrräder sind!
Ich würde trozdem versuchen, so nah wie möglich an der Vorschrift zu bleiben.
Das erleichtert Anderen, (z.B. nachts, bei Engstellen) diesen hellen Punkt als Fahrzeug zu erkennen und nicht für eine Reflektion zu halten (das ist mir selbst schon passiert).
Auch nützt es wenig, wenn ein Autofahrer ein blinken zwar sehen, aber nicht erkennen kann, ob rechts oder links geblinkt wird.

Was ich beim Blinker hinten vergessen habe:
Er darf 300mm vor dem hintersten Punkt des Fz sein.
An der Stelle sind alle VM mehr als 240mm breit.
Die 340mm vorne sollten auch kein Problem sein.

Gruß Jörg
 
Er darf 300mm vor dem hintersten Punkt des Fz sein.
An der Stelle sind alle VM mehr als 240mm breit.
Die 340mm vorne sollten auch kein Problem sein.
Bei den hinteren Blinkern ist der Mindestabstand 180mm. Und 300mm von hinten sind schnelle VMs nicht so breit. Nur Breitarsch-VMs aus Dronten, aber die sind nicht schnell.

Die Überlegung dass man bei 180mm Abstand und ein Rück/Bremslicht in der Mitte eigentlich nur 90mm Abstand dafür zuständig ist zu erkennen ob der Blinker links oder rechts vom Rücklicht blinkt, kann dazu führen das man 2 Rücklicht/Bremslicht/Blinker Kombileuchten mit 90mm Abstand für ok hält, wenn während dem Blinken die roten Leuchte auf derselben Seite aus sind. Aber so viel geistige Transferleistung würde ich weder von einem Verkehrspolizist noch von einem TÜV Gutachter erwarten. Ausserdem müssen dann beide Leuchten zugleich sichtbar sein, was bei schmalen Finnen schnell mal der Fall ist.
 
Bei den hinteren Blinkern ist der Mindestabstand 180mm
Nach EU, ich habe die deutschen TÜV-Bestimmungen kopiert.
Und 300mm von hinten sind schnelle VMs nicht so breit
Das würde ich mal nachmessen, 180mm hat da auch ein Milan .
;)
Aber so viel geistige Transferleistung würde ich weder von einem Verkehrspolizist noch von einem TÜV Gutachter erwarten
Der Prüfer nimmt einen Zollstock und er schreibt das Gutachten.
Da fange ich keine Diskusion an.

Gruß Jörg
 
Scheinwerfer:

Vorgeschrieben für Krafträder:
Ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

Vorgeschrieben für Mofas sowie für Kleinkrafträder (Moped, Mokick), derenStromversorgung sonst nicht ausreichen würde:
Ein Scheinwerfer für Dauer-Abblendlicht mit einer 15-Watt-Glühlampe.

Zulässig für Krafträder:
Ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht und ein besonderer Schein-werfer für Fernlicht oder ein Scheinwerfer für Fernlicht und ein Scheinwerfer für Abblendlicht.

Anbauhöhe für Abblendlicht:
Erstzulassung vor 1.1.1988:
Untere Scheinwerferkante höchstens 1000 Millimeter (mm) über der Fahrbahn.

Erstzulassung ab 1.1.1988:
Höhe mindestens 500 mm (gemessen ab Unter-kante) und höchstens 1200 mm (Oberkante) über der Fahrbahn.

Die Scheinwerfer müssen justierbar und gegen unbeabsichtigtes Verstellengesichert sein.
Soweit zwei Scheinwerfer zulässig sind, können diese neben-einander, untereinander oder schräg versetzt sein.
Stets aber müssen sie in möglichst geringem Abstand voneinander und möglichst nahe an der Fahrzeug-mitte ("Längsmittelebene") angeordnet werden.
Bei gleichzeitigem Einschaltenmüssen sie schon aus kurzer Entfernung wie eine Lichtquelle wirken, damit eineinheitliches Signalbild erhalten bleibt.

Blinker:
Vorgeschrieben für Krafträder; erlaubt (aber nicht erforderlich) für Leicht-krafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor:

Zwei symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebrachte Blinker an der Vorder-seite.
Sie müssen auf gleicher Höhe liegen, einen Mindestabstand von 340 mm (Innenkanten) zueinander haben und – von vorne gesehen – mindestens 100 mm vom Scheinwerfer entfernt sein.

Zwei symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebrachte Blinker an der Rückseite.
Sie müssen auf gleicher Höhe liegen und einen Mindestabstand von 240 mm(Innenkanten) zueinander haben.

Anbauhöhe:
Mindestens 350 mm (Unterkante) über der Fahrbahn.

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Da fallen wohl alle Renn-VM durch
:rolleyes:
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Gruß Jörg

Great information! I guess that similar norms apply in other EU countries (I use Stvzo marked lighting and not French marked already).
 
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