Scheinwerfer:
Vorgeschrieben für Krafträder:
Ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
Vorgeschrieben für Mofas sowie für Kleinkrafträder (Moped, Mokick), derenStromversorgung sonst nicht ausreichen würde:
Ein Scheinwerfer für Dauer-Abblendlicht mit einer 15-Watt-Glühlampe.
Zulässig für Krafträder:
Ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht und ein besonderer Schein-werfer für Fernlicht oder ein Scheinwerfer für Fernlicht und ein Scheinwerfer für Abblendlicht.
Anbauhöhe für Abblendlicht:
Erstzulassung vor 1.1.1988:
Untere Scheinwerferkante höchstens 1000 Millimeter (mm) über der Fahrbahn.
Erstzulassung ab 1.1.1988:
Höhe mindestens 500 mm (gemessen ab Unter-kante) und höchstens 1200 mm (Oberkante) über der Fahrbahn.
Die Scheinwerfer müssen justierbar und gegen unbeabsichtigtes Verstellengesichert sein.
Soweit zwei Scheinwerfer zulässig sind, können diese neben-einander, untereinander oder schräg versetzt sein.
Stets aber müssen sie in möglichst geringem Abstand voneinander und möglichst nahe an der Fahrzeug-mitte ("Längsmittelebene") angeordnet werden.
Bei gleichzeitigem Einschaltenmüssen sie schon aus kurzer Entfernung wie eine Lichtquelle wirken, damit eineinheitliches Signalbild erhalten bleibt.
Blinker:
Vorgeschrieben für Krafträder; erlaubt (aber nicht erforderlich) für Leicht-krafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor:
Zwei symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebrachte Blinker an der Vorder-seite.
Sie müssen auf gleicher Höhe liegen, einen Mindestabstand von 340 mm (Innenkanten) zueinander haben und – von vorne gesehen – mindestens 100 mm vom Scheinwerfer entfernt sein.
Zwei symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebrachte Blinker an der Rückseite.
Sie müssen auf gleicher Höhe liegen und einen Mindestabstand von 240 mm(Innenkanten) zueinander haben.
Anbauhöhe:
Mindestens 350 mm (Unterkante) über der Fahrbahn.
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Da fallen wohl alle Renn-VM durch
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Gruß Jörg