Mein idealer Elektrotretroller

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Wie stelle ich mir meinen idealen Elektrotretroller vor? Es sollte ein Roller für Downhill sein, mit einer Nabenschaltung mit Berggängen, kleinste Entfaltung ca. 1 m, im Hinterrad und einem Bafang Tretkurbelmotor mit Daumengas bis 20 km/h zwischen Trittbrett und Hinterrad, der Akku über dem Hinterrad angeordnet. Der Roller sollte eine Betriebserlaubnis mit Versicherungskennzeichen haben.

Werden solche Roller schon irgendwo im Verkauf angeboten?
 
Ich habe auch keine Vorstellung wie das Fahrzeug aussieht welches Du meinst. Hast Du einen Link oder ein Bild davon?
 
Gerhard schreibt ein S-Pedelec in Rollerform an. Ein Pedelec-Roller ist rechtlich eine Zwickmühle (a la "Kurbel", "Pedalreflektoren", der indirekte Antrieb, die PAS-Freischaltung usw.).

Wobei zumindest letztere Problematik nicht nur von mir schon eine Lösung erhielt, sondern auch von einigen der Pedelec-Rolleranbieter, welche es tatsächlich auf dem Markt gibt. Einen Pedelecroller würde ich - auch, wenn er nicht 100% rechtlich sicher nutzbar ist - problemlos nutzen und sehe auch kein argumentatives Problem bei Kontrollen, ungeachtet seiner rechtlichen Grauzone. Velomobilfahrer sehen im Allgemeinen auch keine rechtlichen Probleme aufgrund fehlender oder nicht von außen sichtbarer Pedalreflektoren.. ;)

Ein S-Pedelec-Roller wiederum mit Bafang BBS-Einheit und Nabenschaltung ist - gerade, falls er jemals eine Zulassung erhält - wirklich preisintensiv. Anders ausgedrückt: der "Markt regelte das", bevor es auf den Markt gelangen konnte. Dennoch ein interessanter Gedanke, wenn auch das falsche Forum dafür. Wobei.. ob das als Liegerad durchgeht, wenn einer auch im Liegen darauf fahren kann? :ROFLMAO:

Für ein imaginäres S-Pedelec Tretrollerprojekt ist die Kombination aus Bafang BBS & Nabenschaltung interessant, da robust und variabel einsetzbar. Steigungen, Ebene, Bergabfahrten.. Der Roller bedingt bei derartigem Einsatz zwei starke (Vierkolben)Scheibenbremsen und sein Endgewicht liegt bei 18,5 Kg+ inkl. Akku, welcher die 45 km/h länger (als bloß fünf Minuten) durchhält.

Viele Grüße
Wolf
 
Der Roller bedingt bei derartigem Einsatz zwei starke (Vierkolben)Scheibenbremsen und sein Endgewicht liegt bei 18,5 Kg+ inkl. Akku, welcher die 45 km/h länger (als bloß fünf Minuten) durchhält.

Viele Grüße
Wolf


Und wo soll der Sinn bzw der Einsatzzweck von so einem "Dingsbums" sein?

Nicht alles was möglich erscheint, ist auch sinnvoll.
 
Leichtgewichtige eMobilität? Durchaus sinnvoll.
Einfache Unterbringung auch in engen Hausfluren oder gar an der Wand? Ebenfalls sinnvoll.
Simpler (wenn auch rechtlich problematischer) Transport im ÖPNV (je nach Aufbaukonzept)? Dito.
Hundezugsport ohne Kleingespannüberlastung, auch bergauf, auch im wärmeren Halbjahr?
Alltagsmobilität zwischen Städten (Fahrradwegnutzung außerstädtisch erlaubt)?

Es gibt Gründe, so weit das Auge reicht. Eines meiner Projekte ist ebenfalls ein Pedelec-Tretroller, welcher sicherlich die 25 km/h als Wahl darstellt, nicht als Zwang. Wieso? Weil es Einsatzzwecke gibt, welche Fahrradfahrer ohne Tretrollererfahrung nur selten nachvollziehen können.

Es bereitet Freude und ist und eine alternative Mobilitätsmethode. Was wenig Freude bereitet, ist die Rollermobilität ohne eAssist im hügeligen Gelände oder mit Zuladung. Mir zumindest. Adapt and improvise.

Viele Grüße
Wolf

PS: Wie gehts den Schaumschlägern? ;)
 
Ich habe auch keine Vorstellung wie das Fahrzeug aussieht welches Du meinst. Hast Du einen Link oder ein Bild davon?
In meiner Glaskugel zeigt sich ein Roller mit einem kurzen Kettenantrieb auf's Hinterrad, nur dass am Kettenblatt statt der Tretkurbel ein E-Motor dreht.
Gestolpert bin ich über die Nabenschaltung. Wenn ein Getriebe nötig ist, hätte ich eher an ein weit gespreiztes Zweiganggetriebe wie Schlumpf MD oder HSD gedacht.
 
Roller für Downhill
Nabenschaltung mit Berggängen, kleinste Entfaltung ca. 1 m, im Hinterrad
Bafang Tretkurbelmotor ohne Pedale zwischen Trittbrett und Hinterrad
Daumengas bis 20 km/h wie bei den neuen E-Scootern
Akku über dem Hinterrad angeordnet
Betriebserlaubnis mit Versicherungskennzeichen wie bei den neuen E-Scootern

Werden solche Roller schon irgendwo im Verkauf angeboten?
Es gibt ja schon Downhillroller mit E-Motor, leider alle ohne Betriebserlaubnis.

https://www.gravity-scooters.com/eng/scooters/electric-scooters/electric-scooter-m10.html

https://www.wheelz4kids.com/de/kick...MI1eW30saP5AIVEaqaCh02NgGsEAQYASABEgLQXvD_BwE

Ich habe noch mal nachgedacht. Um die Sache zu beschleunigen und zu vereinfachen, könnte der Roller auch mit Elektromotor auf 6 km/h gedrosselt werden, damit ich auf dem Roller stehend bergauf komme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach so, wenn Du bloß einen "E-Roller" mit Betriebserlaubnis möchtest und nicht auf dem "Tretrollerprinzip" bestehst, kannst Du Dir einfach so einen kaufen:

https://tante-paula.de/praktisch/maximilian_II_datenblatt.html

Alternativ eines der anderen Modelle: https://tante-paula.de/praktisch/roller.html

Großteils mit EU-Zulassung, Mopedführerschein oder A1/B(?) reicht, Mopedversicherung.. ist demnach in Etwa, was Du suchst, allerdings kein Tretroller (und auch unschön via Treten zu beschleunigen).

Die Sattelstütze kannst Du demontieren.. ist dann zwar eine uneingetragene Modifikation, was solls.. im Vergleich zum nicht zugelassenen/versicherten 45 km/h Tretroller wird das maximal mit einer Verwarnung geahndet, solange Du den Sitz dabei hast und etwas von "Schraube abgefallen" erzählst.

Der "Maximilian II" mit ~35 km/h, Freilauf und Turbotaste ist ganz OK. Kostet in den Kleinanzeigen teils deutlich unter 1000€, für den Preis ein rundes Paket. Akku auf LiNiCoAlO2-basiertes Zellenpack modifizieren und Du kommst noch weiter.

Es ist "üblich" im KFZ-Quad-Bereich, zwecks illegalem Offroadspaß in Wäldern die Nummerntafeln zu entfernen (und im Rucksack mitzuführen) und teilweise erst daheim erneut zu montieren.

Wenn Polizeibeamten eine Kontrolle durchführen, werden die Nummernschilder vorgezeigt und gesagt: "sind unterwegs abgefallen" .. bleibt zumeist bei einer mündlichen Verwarnung. So ähnlich kannst Du das Demontieren der Sattelstütze betrachten.. mit dem Unterschied, dass Du es nicht zur Strafverfolgungsvereitelung durchführst.

Viele Grüße
Wolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach so, wenn Du bloß einen "E-Roller" mit Betriebserlaubnis möchtest und nicht auf dem "Tretrollerprinzip" bestehst, kannst Du Dir einfach so einen kaufen:

https://tante-paula.de/praktisch/maximilian_II_datenblatt.html

Alternativ eines der anderen Modelle: https://tante-paula.de/praktisch/roller.html

Großteils mit EU-Zulassung, Mopedführerschein oder A1/B(?) reicht, Mopedversicherung.. ist demnach in Etwa, was Du suchst, allerdings kein Tretroller (und auch unschön via Treten zu beschleunigen).

Die Sattelstütze kannst Du demontieren.. ist dann zwar eine uneingetragene Modifikation, was solls.. im Vergleich zum nicht zugelassenen/versicherten 45 km/h Tretroller wird das maximal mit einer Verwarnung geahndet, solange Du den Sitz dabei hast und etwas von "Schraube abgefallen" erzählst.

Der "Maximilian II" mit ~35 km/h, Freilauf und Turbotaste ist ganz OK. Kostet in den Kleinanzeigen teils deutlich unter 1000€, für den Preis ein rundes Paket. Akku auf LiNiCoAlO2-basiertes Zellenpack modifizieren und Du kommst noch weiter.

Es ist "üblich" im KFZ-Quad-Bereich, zwecks illegalem Offroadspaß in Wäldern die Nummerntafeln zu entfernen (und im Rucksack mitzuführen) und teilweise erst daheim erneut zu montieren.

Wenn Polizeibeamten eine Kontrolle durchführen, werden die Nummernschilder vorgezeigt und gesagt: "sind unterwegs abgefallen" .. bleibt zumeist bei einer mündlichen Verwarnung. So ähnlich kannst Du das Demontieren der Sattelstütze betrachten.. mit dem Unterschied, dass Du es nicht zur Strafverfolgungsvereitelung durchführst.

Viele Grüße
Wolf
Es soll schon ein Downhill-tret-roller mit großem Vorderrad sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Größte derzeit in D mit Zulassung zu erhaltende E-Tretroller-Räder sind 16“.
Für das entsprechende Modell gibt es allerdings (noch?) keine Zulassung nach Kleinstelektrofahrzeugverordnung gibt, daher in Anlehnung an Leichtmofas mit Führerschein- und Helmpflicht sowie Mindestalter 15 statt 14 Jahre.
 
Es gibt ja schon Downhillroller mit E-Motor, leider alle ohne Betriebserlaubnis.

https://www.gravity-scooters.com/eng/scooters/electric-scooters/electric-scooter-m10.html

https://www.wheelz4kids.com/de/kick...MI1eW30saP5AIVEaqaCh02NgGsEAQYASABEgLQXvD_BwE

Ich habe noch mal nachgedacht. Um die Sache zu beschleunigen und zu vereinfachen, könnte der Roller auch mit Elektromotor auf 6 km/h gedrosselt werden, damit ich auf dem Roller stehend bergauf komme.
Vielleicht reicht auch ein Kettenblatt mit 32 Zähnen am Bafang Motor und ein Ritzel mit 36 Zähnen auf einer Hinterradnabe ohne Nabenschaltung für eine Entfaltung von ca 1 m am Berg bei 6 km/h.
 
Also, wenn Dir 6 km/h vom Motor her reichen, kannst Du so was einfach selber bauen.
Bis 6 km/h steht einem Eigenbau nichts im Wege, sofern sich seit meinem Führerschein vor 35 Jahren nichts an den Vorschriften geändert hat.

Ich stelle mir gerade vor: Tretroller mit 26'' Fatbikerädern, Rohloff und Bafang-Motor! :ROFLMAO:
Nicht zu vergessen: 20cm Federweg vorne und hinten! Soll ja für Downhill sein! :ROFLMAO:

Über Sinn und Unsinn von so einem Roller will ich gar nicht nachdenken. Manchmal muss es einfach sein, WEIL MAN ES KANN! :D

Nein, lustige Idee! Wenn Du es baust, und das traue ich Dir zu, dann poste bitte Bilder!!!!!!!!!!! (y)

wenn auch das falsche Forum dafür.

Warum, in der Plauderecke ist das doch OK.
 
da habens wir in Ö gut....
bei uns darfst ein Pedelec-antriebsset in einen Tretroller einbauen - kein PAS-Zwang wie in Deutschland
ists in der Schweiz auch so ?
 
Wie wäre es für Downhillrides oder Bergabfahrten mit einem ITS-Antrieb? Er spart einiges an Elektro- und Elektronikgedöns, ist meist gut verfügbar, kostet weniger Energie, lässt sich überaus fein beim Vortrieb dosieren, der Ich-trete-selbst-Antrieb. Für Uphill offroad ist der PA-Antrieb in Kombination mit HumeroCargoSystem, also der Pedes-Apostolorum-Antrieb mit Last des Rollers auf der Schulter nicht schlecht.
 
@TitanWolf Das da ist ein Tretroller:
3BD6CD73-BA18-4CC4-B409-C97883C9202E.jpeg
Und m.E. spricht nichts dagegen, das Antriebsprinzip mit Pedelec-Technik umzusetzen.
(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird.
25 km/h, keine Haftpflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wäre es für Downhillrides oder Bergabfahrten mit einem ITS-Antrieb? Er spart einiges an Elektro- und Elektronikgedöns, ist meist gut verfügbar, kostet weniger Energie, lässt sich überaus fein beim Vortrieb dosieren, der Ich-trete-selbst-Antrieb. Für Uphill offroad ist der PA-Antrieb in Kombination mit HumeroCargoSystem, also der Pedes-Apostolorum-Antrieb mit Last des Rollers auf der Schulter nicht schlecht.
Da wünsche ich Dir viel Spaß dabei. Ich habe mir schon etwas ausgedacht. Zur Zeit beschäftige ich mich mit dem Motorkauf.
 
Und m.E. spricht nichts dagegen, das Antriebsprinzip mit Pedelec-Technik umzusetzen.
Ein Pedelec setzt zwingend einen Antrieb über Pedale oder Handkurbeln voraus.
Daran ist bereits BMW gescheitert, sie haben daher als Bayrisches Unternehmen eine befristete „Lex Bavaria Genehmigung“ analog zur Leichtmofaverordnung von (bayrischen ;-) Verkehrsminister erhalten und müssen eine Zulassung als Elektrokleinstfahrzeuge erlangen bevor die Frist ausläuft. So eine Regelung haben nur zwei Bayrische Hersteller, alle anderen mussten auf die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung warten.

Will Gerhard legal mit einem solchen E-Tretroller fahren benötigt er entweder eine Betriebserlaubnis gem. dieser Verordnung oder z. B. einen Wipphebelantrieb wie beim „Holländer“ früher.
 
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