Hallo,
ich fand die Angabe "Sicherheitsklasse 8" auch etwas merkwürdig, denn fast jeder Schlosshersteller hat ja seine eigenen Sicherheitsklassen. Deshalb vielleicht auch das weitere Merkmal "min. 60EUR" und Rechnung im Schadensfall mit einreichen.
Aber wie bereits mehrfach gesagt, gegen entsprechendes Aufbruchswerkzeug helfen auch keine Schlösser mit der höchsten Sicherheitsklasse und 3Kg Eigengewicht. Das gilt aber gleichermaßen für Autos, Wohnungen und Häuser. Ich denke mal hier geht es juristisch um die "rechtswidrige Zueignungsabsicht" die man eben nur behindern, aber nicht verhindern kann. Und eben dieses "Behindern" soll damit wohl, im Sinne der Versicherung, geregelt werden. Du musst halt nachweisen, das du es dem potentiellen Dieb nicht leicht gemacht hast. Auch fordern die Versicherungenscheinbar nur ein Schloss. Deshalb ist wohl der beste Schutz für die "Geldanlage" Trike eine Versicherung, die dir zumindest deinen finanziellen Verlust größtenteils ersetzt.
Gruß Jörg