Maximum Geschwindigkeit VM?

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Kann mir jemand etwas schlauer machen in welche Europäischeländer es einschränken gibt bezüglich das (müssen) einhalten von Maxgeschwindichkeiten mit einem VM?

Mein Führerschein ist mir Lieb möchte diese nicht verlieren weil ich vielleicht irgendwo zu schnell mit mein VM unterwegs war!

Im Moment geniesse ich noch das Gefühl von Absolute Freiheit..... :)

LG Johan
 
Ich glaub ja kaum das irgendeiner eine max. VM-Geschwindigkeit fest gesetzt hat. Die meisten Beamten kennen sowas ja noch nicht mal, geschweige denn von hören-sagen. Faustregel also: max. VM-Geschwindigkeit = PKW-Geschwindigkeit. Also in der 70 Zone auch bergab nicht schneller ;)
 
Also ich wurde schon in ner 30er zone mit etwas mehr angehalten (dürften 50-60 gewesen sein, schön bergab halt) und ich wurde lediglich freundlich belehrt.

Ok, es war mitten in der nacht, und die haben auch nicht gemessen .... und es war auch etwas dumm von mir da so lang zu bügeln .... aber naja, was solls, manchmal braucht man auch mal glück :whistle:

Ich halte es eigntlich immer so das ich auf halber sichtweite anhalten kann ... so stehts zumindest in der stvo ...

MfG Ren

Ps. Sind die schilder bis auf das Ortseingangsschild nicht eh für alle verkehrsteilnehmer gültig?

Wo ich eher die grauzone sehe sind radwege bzw. Feld und wirtschaftswege
 
Hallo

Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer die StVO. Also Innerorts max. 50 km/h, gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen sind zu beachten und auf Landstraße max. 100 km/h, Autobahnen sind Tabu. Allerdings gibt es für Fahrräder (also auch VMs) keine Pflicht eine (geeichte) Geschwindigkeitsmessung installiert zu haben, anders als beim KFZ. D.h. im Grunde weißt Du nie, wie schnell Du genau fährst. In diesem Fall gilt auch die StVO, dass die Geschwindigkeit dem Verkehrsaufkommen angemessen sein muss. Also wenn Du in einer 30iger Zone unterwegs bis, solltest Du entsprechend auch langsam fahren.
Z.B. in einer Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich) darfst Du mit dem VM auch nur Schrittgeschwindigkeit fahren (5-7 km/h), was recht einfach einzuschätzen ist und Du Dich kaum damit raus reden kannst, dass Du nicht wusstest wie schnell Du bist, wenn Du mit 40 km/h in der Spielstraße unterwegs warst.

Für Radwege würde ich die gleiche max. Geschwindigkeit wählen, welche für die begleitende Straße gilt, wobei auch wieder die Geschwindigkeit dem Verkehrsaufkommen auf dem Radweg anzupassen ist. Feldwege je nach Zustand (und Verkehrsaufkommen, s.o.) die max. 100 km/h wie für Straßen außerhalb von Ortschaften :D

MfG
Matthias
 
Also Innerorts max. 50 km/h,... auf Landstraße max. 100 km/h
Nein, genau *das* sind *die* Ausnahmen, sie gelten explizit nur für *Kraft*fahrzeuge. Aber selbstverständlich werden dadurch §1 und §3 Absatz 1 StVo nicht außer Kraft gesetzt und - je nach Verkehrssituation - ist man ruckzuck mit "unangemessener Geschwindigkeit" unterwegs und behindert / gefährdet andere Verkehrsteilnehmer.

"Landstraße" ist zudem unerheblich (und kein definierter Begriff), entscheidend ist, "außerorts geschlossener Ortschaften".

Autobahnen sind Tabu.
Kraftfahrstraßen ebenso, aber das sagt ja schon der Name ;)
 
Radwege würde ich die gleiche max. Geschwindigkeit wählen, welche für die begleitende Straße gilt, wobei auch wieder die Geschwindigkeit dem Verkehrsaufkommen auf dem Radweg anzupassen ist.
Das halte ich für gefährlich, da auf Radwegen immer wieder Fussgänger mit Ihren Anhängsel auftauchen und den Radweg als Fußweg einstufen.
Auf meinem Arbeitsweg habe ich außerorts einen Radweg der über 2 Km mit 1-2% Gefälle verläuft, mit meinem Strada war ich dort regelmäßig ohne groß zu treten mit 50+ unterwegs und fühlte mich immer etwas unwohl, mit dem DF hatte ich schon 70 drauf und werde künftig auf die Straße ausweichen weil mir das Risiko einen Hund oder Radfahrer aufzugabeln zu groß wird.
 
Moin Moin
na da habe ich ja Glück,die Polizei sieht das hier so,das ein Radfahrer bei zu hoher Geschwindigkeit nichts bezahlen muß.

Ich wurde mal von der Polizei angehalten,der nette Mann sagte wir suchen sie schon und das ein Bild von einem Blitzer in der Polizeiwache liegen würde.
Sie hätten mich des öfteren geblitzt und wollen mal schauen ob ein Motor in meinem Rad verbaut sei.
Der Polizist meinte noch da ich keinen Motor habe,hätte er keine Handhabe mich bezahlen zu lassen und das ich so schnell fahren kann wie ich will.

Natürlich versuche ich mich nicht zu oft blitzen zu lassen :whistle:.

Gruß Chris
 
Nein, genau *das* sind *die* Ausnahmen, sie gelten explizit nur für *Kraft*fahrzeuge.

Auch wenn das richtig ist, würde ich mich nicht darauf berufen und einen auf Prinzipienreiter machen. Die Fragestellung des Threaderstellers bezog sich ja explizit auf EUROPÄISCHE LÄNDER, also nicht nur Deutschland, und da kann die Gesetzgebung bzw. Regelung durchaus unterschiedlich sein. So wie man in manchen Ländern auch einen Helm tragen muss. (Spanien z.B., zumindest ausserorts, wenn ich die Reiseberichte von @TimB richtig erinnere, aber das ist nochmal eine andere Baustelle.) So wie es in Holland Regelungen hinsichtlich der Breite des Fahrzeuges und damit verbundener Radwegbenutzungspflicht gibt.

Letzten Endes wird da nichts anderes übrig bleiben, als das für jedes zu bereisende Land explizit zu googlen. Und dann, wenn man es herausgefunden hat, sinnvollerweise zusammenzutragen und u.U. im Wiki festzuhalten.
 
In Dänemark gilt 50 Stadt und 80 Landstraße für den Radweg.
Laut 2 Polizisten die mir um 2.00 Uhr sagten ich solle doch den Radweg benutzen dafür waren die extra 5 km mit mehr als 80km/h aber ohne Blaulicht hinter mir her gefahren
 
Delta Johan..ich verstehe deine Besorgnis bezogen auf deinen Führerschein nicht...du fährst doch VM....was willst du denn noch mit dem "Lappen"....lass laufen die "Kiste"....bitte nicht so ernst nehmen die Worte..... OBWOHL.... für mich sehe ich DAS so..... mfg
 
In Holland war man Beginn 2016 am diskutieren ob eine Vmax Radweg eingeführt werden soll. Die Vorstellung war 25 km/h. Alle anderen Schnelleren sollten auf die Straße.
Aktuelleres konnte ich dazu nicht finden Wegen den "rasenden" S-Pedelecs ist die Debatte allerdings noch nicht vom Tisch.
In Belgien wird seit 2015 darüber diskutiert, aber weiter ist man auch noch nicht. In meinen Wohnland möchte man unterscheiden zwischen freiwilligen Radwegen mit max 25 km/h und verpflichteten Radwegen mit max 40 km/h. Da werden auch speziell LR erwähnt
De maximumsnelheid zou moeten gelden voor alle bestuurders die gebruik mogen maken van het (brom)fietspad, niet alleen de berijder van de speed pedelec, maar ook race-fietsers en ligfietsers.
Aber wie gesagt, es wird nur drüber diskutiert.
 
Delta Johan..ich verstehe deine Besorgnis bezogen auf deinen Führerschein nicht...du fährst doch VM....was willst du denn noch mit dem "Lappen"....lass laufen die "Kiste"....bitte nicht so ernst nehmen die Worte..... OBWOHL.... für mich sehe ich DAS so..... mfg
Haĺlo,

bei wiederholtem schweren Fehlverhalten werden durchaus mal die Fahrzeuge eingezogen...
Gruß Heiko
 
Servus Johan,

in Österreich wurde mir bei der Radfahrprüfung gesagt- soweit ich mich noch erinnern kann, ist doch schon ca. 18-19 Jahre her, dass man keinen Tacho am Fahrad haben muss und man deswegen nicht gleich gesraft werden kann.
Wenn du aber in der 30er Zone mit 60 fährst, wirst du sicher belangt werden können, da man das auch ohne Tacho erkennen kann.
Auf Radwegen gilt, wenn ich mich gerade nicht irre, ca. 20km/h als max-Speed (was in meinen Augen deutlich zu langsam ist, da man dann nicht voran kommt...) und bei Radwegüberfahrten Schrittgeschwindigkeit.
Hab aber noch nie jemanden mit der Laserpistole gesehen:D - wird aber vermutlich bei Unfällen eine Rolle spielen.

Ich hatte eigentlich nur selten Gelegenheit, schneller zu fahren als erlaubt, da bergab bei ca. 80km/h eh Schluss war (mit der neuen Übersetz dann schon bei ca. 70km/h) und in Ortsgebieten erlaubt das Fahren auf Sicht bzw. halbe Sicht oder Gefahrensicht meist eh kaum schneller als 50, wenn es bergab geht. Und wenn es eben war, war mir eine 30er Zone auch recht, denn schneller wie 35 wurde ich dann auch kaum:p.

Beste Grüße
Franz

PS: meine v max hatte ich mit ca. 86km/h, wenn ich mich nicht verlesen habe, aber das war ein Test auf einer mir gut bekannten Strecke, den ich nicht wiederholte.
Zumindest mit dem AW finde ich Geschwindigkeiten über 70km/h nicht mehr als unebdingt sicher zu beurteilen, was mir wichtiger ist, als was erlaubt ist.
Es war zwar leiwand mit der hohen Geschwindigkeit, aber rausspringen hätte mir kein Tier sollen, denn bremsen traute ich mich mit der gekoppelten Vorderbremse da nicht mehr, während ich dabei ganz eigenartig leise dahingleitete (Video findest du hier (ca. 00:51 war vmax=, wobei man hier das "leise" nicht erlebt):
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Also.....ich meinte für MICH wenn ich aus irgendwelchen Gründen meinen Führerschein abgeben müsste wäre es für MICH überhaupt kein Problem da ich im Alltag eigentlich kein Auto brauche....ich habe nicht gemeint das ich fahre ohne Rücksicht auf irgendwas..... DAS machen schon andere Verkehrsteilnehmer,was ich fast täglich erlebe.....TH.
 
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