Liegeradtransport bei der Bahn

Da steht drin, dass ein Liegerad als Fahrrad kostenpflichtig befördert wird, soweit der Zug Fahrradbeförderung hat und die Platzverhältnisse es zulassen.
 
Danke für diese interessante PDF. Jedoch stimmt Deine Interpretation meiner Ansicht nach nicht. Liegeräder werden im Dokument als Fahrräder behandelt und es gelten für Sie eben jene Beförderungsbestimmungen.
Mehr noch: sollte jemand mit einer Behinderung ein Liegerad ins Behindertenabteil stellen wollen, wäre das nicht gestattet, da ein Liegerad eben explizit "analog eines Fahrrades mit Zügen mit Fahrradmitnahme" (Seite 15) befördert wird.
 
Mir geht es nur um die Aussage dieser offiziellen Quelle, dass Liegeräder überhaupt als Fahrräder befördert werden.
 
Da steht drin, dass ein Liegerad als Fahrrad kostenpflichtig befördert wird, soweit der Zug Fahrradbeförderung hat und die Platzverhältnisse es zulassen.
Und was ist da der Neuigkeitswert? Oder anders gefragt: Hat damit in jüngerer Vergangenheit mal jemand ein Problem gehabt?
Da das eine DB-Broschüre ist, gilt diese Aussage leider noch lange nicht für alle Verkehrsverbünde und somit kocht zum Beispiel der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg sein eigenes Süppchen und schließt Liegeräder und Tandems komplett aus. Solo-Liegeräder werden dort in der Praxis meist noch mitgenommen, man hört sogar von Liegeradtandems. Aber verlassen kann man sich leider selbst mit der Broschüre darauf nicht, weil es deren Beförderungsbedingungen anders vorsehen.

Gruß,
Martin
 
Also was irgendwo steht ist doch eh egal. Ich hatte bisher nicht ein mal Probleme mit meinem Trike, und das wird laut Beförderungsbedingungen der Bahn überhaupt nicht mitgenommen.
 
Moin,

hattest Du es gefaltet oder im Ganzen ins Abteil geschoben?

Gruß
 
Die Sicht der Bahn interessiert mich nicht. Wichtig ist die Sicht des Zugführers. Wenn der sagt das das mitkommt, dann wird das Trike oder was auch immer mitgenommen. In Geislingen wurde mir sogar schon beim Einsteigen mit dem Trike von einer Zugführerin geholfen...
 
Wenn der Zugführer allerdings sagt, das nehme ich nicht mit, dann steht man da (; Gefaltet als "Gepäckstück" kann er sich nicht auf irgendwelche Bestimmungen rausreden. Meine erste Zugreise steht wohl im September an - ich lasse mich einfach mal überraschen (;
 
Ich glaube es gibt kaum Zugführer die auch nur irgendwann die Beförderungsbedingungen der Bahn kennen oder auch kannten
 
klasse wäre es natürlich, das gefaltete Trike mit einer Tasche aus reißfestem Material zu umhüllen. Zwei Henkel dran - fertig ist das Gepäckstück ! :D
 
Ich habe mein Gekko (gefaltet) sogar schon im ICE nach Kopenhagen mitgenommen. Das gab zwar Gefluche seitens der Zugbegleiter, aber nur, weil es nicht verpackt war und sich andere Passagiere an dem "Gepäckstück" schmutzig machen könnten.
 
Im internationalen Zugverkehr kann eine Tasche ums gefaltete Rad aber sehr wohl nötig sein. Mich hat mal ein sehr regelbewusster Zugführer auf der Strecke von Köln nach Utrecht eine Station vor Utrecht rausgesetzt, weil mein Faltrad keine Tasche hatte. In D hätte das Rad keine Tasche in diesem ICE gebraucht, in NL ebenfalls nicht. Im grenzüberschreitenden Verkehr aber sahen es die Beförderungsbedingungen vor, was er mir leider schwarz auf weiß zeigen konnte...

Gruß,
Martin
 
Wenn es um Fotos geht: Biddeschön.
Das Tandem war da ähnlich wie mein Racertje am Gepäckträger eingehängt an den Haken, in den sonst das Vorderrad kommt.
Ansonsten präferiere ich die Haken oben.

Gruß,
Martin
 
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