Stammtisch Liegerad-und Spezialradstammtisch Dresden

Liebe Spezialradfreunde,

hiermit lade ich euch zum nächsten Liegerad- und Spezialradstammtisch
am Freitag, den 8.12.2017 um 19:00 Uhr ins Café Aha an der Kreuzkirche
ein. Wer kommen will, möge sich bitte melden. Dann würde ich einen Tisch
reservieren.

Viele Grüße
Hagen
 
Liebe Spezialradfreunde,

ich hoffe, ihr seid gut ins neue Jahr gestartet. Der turnusmäßig heute
stattfindende Stammtisch muss allerdings ausfallen.
Ich verweise auf
das Treffen im Februar, voraussichtlich am 09.02.2018.

An dieser Stelle möchte ich auf die Veranstaltung "Fahrradstadt
Dresden?" am 8.2. im Verkehrsmuseum Dresden
aufmerksam machen,
zu der der Dresdner Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain
eingeladen ist.

Denn im Stadtplanungsamt wie im Straßen- und Tiefbauamt sind inzwischen
je drei neue Stellen mit Radverkehrsplanern besetzt. Nun liegt es an
den Verantwortungsträgern bei der Stadt, eine systematische Bearbeitung
der Defizite im Radverkehr voranzutreiben.

Bis dahin wollen wir schauen, wie verlässlich der versprochene Winter-
dienst
auf dem Elberadweg ist (ihr könnt gern Fotos posten) oder ob die
Radfahrer sich weiterhin selbst kümmern müssen...

Noch ein Hinweis zur Verkehrslage: Wegen des FIS Ski Weltcup Dresden
ist der Elberad- und -wanderweg im Bereich des Königsufers derzeit
gesperrt (vgl. Meldung vom 28.12.2017). Diese Information findet sich
nicht im Themenstadtplan unter Verkehr > Verkehrsbehinderungen wieder,
weil durch ein - unter umfassender Berücksichtigung der Anforderungen
aller Verkehrsteilnehmer¹ - entwickelte Umleitung über die Große Meißner
Straße bzw. Köpckestraße (Bundesstraße 170) die Elberadwegbenutzungs-
pflicht² für den Radverkehr aufgehoben werden konnte.
Viele Grüße
Hagen


(1) Ich möchte um Verständnis für die Mitmenschen, die auf das Auto
angewiesen sind, werben. Diese sind im Allgemeinen nicht auf das
ungewöhnlich hohe Radverkehrsaufkommen auf der Großen Meißner Straße
vorbereitet. Und sie können nichts dafür, dass die Abgasreinigung in
ihren Fahrzeugen bei den aktuellen Außentemperaturen abschaltet.
Schließlich wollen auch sie einfach nur sicher und pünktlich auf Arbeit
ankommen!

(2) Korrektur: Es gibt keine Elberadwegbenutzungspflicht. Entlang der
Leipziger Straße sind - soweit erforderlich - Radwege vorhanden. Auf
der Großen Meißner Straße konnten bisher keine separaten Radverkehrs-
anlagen markiert werden - das gibt die aktuelle Fahrbahnbreite nicht
her. Eine sichere Führung der Radfahrer im Mischverkehr ist
gewährleistet (vgl. Verkehrssicherungspflicht).


2018-01-12_Verkehrseinschraenkungen_scale.jpg
 
Liebe Spezialradfreunde,


ich lade euch hiermit zum nächsten Stammtisch am Freitag (den 9. März)
um 19 Uhr ins Cafe 'aha'
ein. Mit wem kann ich rechnen?


Von der Dresdner Straßenverkehrsbehörde habe am Dienstag die Nachricht
bekommen, dass der Hugo-Bürkner-Park nun, wie im Radverkehrskonzept
angedacht, legal durchquert werden kann. Die Abt. Straßenverkehrs-
behörde schrieb am 06.03.2018:
> Um Ihrem nachvollziehbaren Interesse und darüber hinaus den
> Interessen zahlreichen Radfahrer nach einer legal mit dem Rad
> fahrbaren Verbindung zwischen der Teplitzer Straße und Lockwitzer
> Straße entgegenzukommen, haben wir mit heutigem Datum die
> Verlängerung der Hugo-Bürkner-Straße durch den Park für den
> Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben und die entsprechende
> verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Dieser Weg wurde auch bisher,
> allerdings illegal, von zahlreichen Radfahrern bereits benutzt. Der
> Vollzug der Beschilderungsergänzung soll bis Ende März 2018 erfolgen.

Wie Radfahrer sich allerdings zukünftig an der Einmündung der
Lockwitzer Straße in den Verkehr einordnen sollen, ist mir noch nicht
klar. Dieser Knoten ist wegen dort liegender Straßenbahngleise recht
weiträumig gestaltet. Für die Straßenbahn gibt es dort eine
Lichtsignalanlage mit Dunkelschaltung. Der Gehweg auf der Südseite ist
für Radfahrer freigegeben, etwas weiter südöstlich der Mündung des
Weges gibt es eine Fußgängerfurt mit Bordsteinabsenkung. Von dort aus
müssten sich Radfahrer in den fließenden Verkehr einordnen. Angesichts
der geringen Verkehrsstärke funktioniert das schon irgendwie, ist aber
natürlich recht ungünstig. Der Knoten wurde mit der Haltestelle
Hugo-Bürkner-Straße kürzlich neu gestaltet und erst im Dezember
freigegeben.


Meine Anfrage vom 25.07.2017 galt der Freigabe der Einbahnstraße
auf der Gotthardt-Kuehl-Straße in Gegenrichtung. § 45 Abs. 9 Satz 3
StVO
bestimmt:
> Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs
> dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen
> Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko
> einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten
> Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Das gilt auch für Einbahnstraßen, wie auch das Verwaltungsgericht
Neustadt a.d. Weinstraße mit Beschluss vom 11.01.2017 (Az. 4 L 1167/16)
meint. Die Freigabe für Radfahrer setzt eine zulässige Höchstgeschwin-
digkeit nicht mehr als 30 km/h voraus. Auch hier ist § 45 Abs. 9 Satz 3
StVO
zu beachten.

Die Straßenverkehrsbehörde bringt aber noch ein ganz anderen
Hinderungsgrund ins Spiel: den zeitweise erhöhten Parkdruck. Eine
rechtliche Grundlage für dieses Argument gibt es nicht. Auch wie die
Behörde das Einfahrtverbot für alle Kfz außer Anlieger begründet, wäre
höchst interessant. Die Begründung für diese Verkehrsregelung ist aus
meiner Sicht wenig überzeugend:
> nach Abschluss aller Anhörungen teilen wir Ihnen heute mit, dass die
> Freigabe der Gottfried-Kühl-Straße für den Radverkehr entgegen der
> Einbahnstraßenrichtung in der Anhörung an der zu geringen Breite im
> Zusammenhang mit dem zeitweise erhöhten Parkdruck scheiterte.
>
> Hier müssten mit zahlreichen Verkehrszeichen Regelungen geschaffen
> werden, die die Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in
> Gegenrichtung ermöglichen, bis hin zu einer formalen Beschränkung der
> Straße auf 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Auf Grund der
> Enge der Fahrbahn wird die angemessene Geschwindigkeit auch unter
> günstigsten Umständen nicht über 30 km/h liegen.
>
> Dieser Aufwand ist auch mit den Grundsätzen einer möglichst sparsamen
> Beschilderung für alle Verkehrsteilnehmer nicht vereinbar.


Viele Grüße
Hagen




Straßenkarte: Hugo-Bürkner-Park in Dresden
https://www.openstreetmap.org/?mlat=51.02165&mlon=13.76495#map=17/51.02165/13.76495

Zielnetz des Radverkehrskonzeptes im Themenstadtplan:
Querung-Hugo-Bürkner-Park.jpg

Einmündung der Querung an der Lockwitzer Straße (Gleisdreieck Hugo-Bürkner-Straße):
Querung-Hugo-Bürkner-Park_Gleisdreieck-Hugo-Buerkner-Strasse_3.jpg
Querung-Hugo-Bürkner-Park_Gleisdreieck-Hugo-Bürkner-Straße_1.jpg
Querung-Hugo-Bürkner-Park_Gleisdreieck-Hugo-Buerkner-Strasse_2.jpg

Gottfried-Kuehl-Straße:
Gotthardt-Kühl-Straße.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir eher unwahrscheinlich. Wir warten noch auf eine Lieferung, aber der Liefertermin ist mehr als vage...

Gruß,
Martin
 
An der Begründung der Behörde stört mich vor allem, dass teilweise
sachfremde Argumente herangezogen wurden. Zwar treffen die Straßen-
verkehrsbehörden nach § 45 StVO auch die notwendigen Anordnungen im
Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten und das
auch "für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraum-
mangel":
> 2a. im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für
> Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch
> vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für
> die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeord-
> neten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen,

Solche Parkvorrechte, die bei der Gottfried-Kuehl-Straße praktisch
durch das Einfahrverbot mit Ausnahme für Anlieger etabliert wurden
(und die laut Themenstadtplan öffentliche Widmung und den Gemein-
gebrauch im Sinne des SächsStrG einschränken), sind in der VwV zu
§ 45 StVO
genau geregelt. Deshalb überlege ich, Widerspruch gegen
die Einbahnstraßenregelung einzulegen.


Etwas Off Topic, aber weil ich das Thema oben angeschnitten habe,
möchte ich ergänzend folgende Aussage diskutieren (bzw. etwas
korrigieren):
Die Freigabe für Radfahrer setzt eine zulässige Höchstgeschwin-
digkeit nicht mehr als 30 km/h voraus. Auch hier ist § 45 Abs. 9 Satz 3
StVO
zu beachten.


1. Nach § 45 Abs. 9 Satz 1 sind Verkehrzeichen sparsam einzusetzen. Die
Straßenverkehrsbehörde stellt zutreffend fest:
> Auf Grund der Enge der Fahrbahn wird die angemessene Geschwindigkeit
> auch unter günstigsten Umständen nicht über 30 km/h liegen.

Daraus ergibt sich die Frage, wie der Begriff zulässige Höchstge-
schwindigkeit
in VwV-StVO zu Zeichen 220 Randnr. 4 zu verstehen ist.
Im engeren Sinne ist dies die in § 3 Abs. 3 StVO oder durch Verkehrs-
zeichen angeordnete Höchstgeschwindigkeit (BHHJJ/Burmann StVO § 3
Rn. 64-70). Dies könnte die Beschreibung "Zulässige Höchstgeschwin-
digkeit" zu Zeichen 274 in der StVO oder § 45 Abs. 8 StVO vermuten
lassen:
> Die Straßenverkehrsbehörden können innerhalb geschlossener
Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten
Straßen durch Zeichen 274 erhöhen.

Im eigentlichen Sinn bezieht sich der Begriff aber auf die
allgemein höchstens zulässige Geschwindigkeit entsprechend
§ 3 Abs. 1 StVO - Fahren auf Sichtweite - (BHHJJ/Burmann StVO § 3
Rn. 4-6; vgl. auch Rn. 71).

Aus BHHJJ/Burmann StVO § 3 Rn. 55-63:
> Die gesetzlich zugelassene stellt die höchstzulässige Geschwindigkeit
> dar, die zwar unter normalen Umständen ausgenutzt (KG VRS 83, 98; OLG
> Düsseldorf NZV 94, 70), doch auch unter günstigsten Umständen nicht
> überschritten werden darf, schon gar nicht nachts (OLG Oldenburg
> NZV 90, 473; s auch OLG Frankfurt NZV 90, 154); aus § 3 I S 1, 2 kann
> sich unter den konkreten Verhältnissen die Pflicht zu einer wesentlich
> geringeren ergeben (OLG Hamburg VRS 10, 370; vgl BayObLG 59, 155 = VRS
> 18, 150).

Fazit: Nach meiner Überzeugung setzt die Verwaltungsvorschrift also
gar keine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen voraus.
Die Freigabe für den Radverkehr würde also nur das Anbringen eines
Zusatzzeichens erforderlich machen.


2. Ich hatte auch in Bezug auf die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
auf § 45 Abs. 9 StVO verwiesen. § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO benennt ein
paar Ausnahmen:
> Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von [...] 4. Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c,

Ich davon ausgehe, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer
Tempo-30-Zone bei der Gottfried-Kuehl-Straße vorliegen. Ungeachtet
der Beurteilung obiger Frage läge es damit im Ermessen der Straßen-
verkehrsbehörde, eine Tempo-30-Zone auszuweisen.


3. Etwas anders verhält es sich übrigens mit der Anordnung eines verkehrs-
beruhigtes Bereiches.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO verlangt hier:
> Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen
> durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die
> Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine unterge-
> ordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau
> für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

Die Anordnung setzt auch entsprechende politische Zielstellungen
voraus (vgl. VG Potsdam vom 30.06.2011, Az. 10 K 2271/06). Das
BVerwG, 20.04.1994 - BVerwG 11 C 17.93 führt aus:
> Indem § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5 StVO die Straßenverkehrsbehörden
> ermächtigt, Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städte-
> baulichen Entwicklung zu treffen, ermöglicht er eine Förderung auch
> gemeindlicher Verkehrskonzepte und dient damit nicht nur staatlichen
> Interessen, sondern zugleich den zum Selbstverwaltungsbereich ge-
> hörenden Planungs- und Entwicklungsbelangen einer Gemeinde. Deshalb
> kann eine Gemeinde insoweit beanspruchen, daß die Straßenverkehrs-
> behörde von dieser Ermächtigung ermessensfehlerfreien Gebrauch macht.


Viele Grüße
Hagen




Öffentliche Verkehrswege im Themenstadtplan:
Oeffentliche-Verkehrswege_Gotthardt-Kuehl-Strasse.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen, bin leider diesen Freitag wegen Kinderdienst wieder nicht dabei. Ich muss mir jetzt endlich mal die Termine notieren, mit bissl Planung sollte ich das eigentlich öfter hinkriegen!

Viele Grüße und viel Spaß!
 
Moin aus dem hohen Norden, eine gute Freundin von mir wohnt in Dresden und hat mehr durch Zufall kürzlich ein Liegtrike Probe gesessen.
Sie ist begeistert aber hat ein wenig bedenken in der Stadt mit sowas zu fahren.
Wo und wann trefft ihr euch denn das nächste mal? Dann könnte ich sie mal dahin schicken damit ihre Bedenken von euch zerstreut werden können? :)
 
@Robinson Cruso: Planmäßig immer am zweiten Freitag des Monats im Café aha an der Kreuzkirche. Die zwei Trikefahrer, die ich gelegentlich sehe, lassen sich dort zwar nie blicken, aber @Murksl als ehemaliger Trikefahrer kann sicher berichten. Ansonsten sind hier die Einspurer in der Mehrheit.

Gruß,
Martin
 
Jo, bin dabei. Aber mal wieder wie gewohnt, ohne Liegerad ;-)
Achso und @Racertje auch ohne deine neuen Reifen, die bekommst du erst nächste Woche.
 
Hallo Martin,

ich habe diesen Freitag leider keine Zeit. Aber es wäre mal wieder Zeit für ein Treffen. Also nur zu...

Grüße
Hagen
 
Am Freitag ist es wieder so weit, alle Spezialradfahrer und solche, die es werden wollen aus Dresden und Umgebung treffen sich (oder nehmen es sich zumindest vor …).
Ich mach mal einen Vorschlag:
http://brouter.de/brouter-web/#zoom...file=fastbike&alternativeidx=0&format=geojson

Treffen um 17:30 am Beginn des Tracks.
Essen um etwa 19:00 in der Heidemühle.
Danach gemütliches Verdauungsausrollen zum Japanischen Palais, wo wir uns noch die zweite Hälfte vom Klavierkonzert anhören können:
https://palaissommer.de/programm/klaviernacht-lilly-among-clouds-d/


@Racertje @hviridis @Wiebke @Libas77 @Ulf Riechen @Emmar @Sebas @grubst @zimti @Beinarbeit
 
Zurück
Oben Unten