Länderverkehrsminister für neue Radfahrregeln

Im wesentliches,geht's darum, wie @1Hz beschrieben hat,die realen Verhältnisse in geltendes Recht zu formulieren. Also keine Veränderung zum Istzustand. Doch noch nichtmal die Realität wird vom Autominister anerkannt,sondern werden als Privilegierung denunziert. Also eher ein Rollback als eine Verbesserung des Radverkehrs ist vom Autominister zu erwarten. Der Anstieg des Radverkehrs wird wegen mangelnder Investitionen eine Verschärfung der Diskussion nach sich ziehen.
In den Medien wird das Thema ja auch rege diskutiert. Dort ist dann gerne zu lesen, das die Städte in Deutschland nicht auch noch Radverkehr aufnehmen können, da es an Platz mangelt.
Ein beliebter Einwand, der an Absurdität kaum zu überbieten ist.
Ich muss übereinander gestapelt in der Innenstadt 20€ den Quadratmeter zahlen.Das Auto,in der Innenstadt kostet 30€ für 10 Quadratmeter im Jahr. Also anstatt 2400€ im Jahr 30€. Platz ist vorhandenen. Es geht nur darum, wer diesen Platz zum abstellen seines Privateigentums vom Staat geschenkt bekommt.
 
da es an Platz mangelt
Auch bei uns in der Provinz werden die Autos immer mehr. Und größer. Die Parkplätze sind ein rares Gut, wer zu spät nach Hause kommt, mus sehen, wo ein Plätzchen für das Heilix Blechle frei ist. Da möchte ich gar nicht wissen, wie es in großen Städten aussieht. Der gesunde Verstand müste allen sagen, das nicht die richtige Richtung für den Individualverkehr ist.
 
In großen Städten gibt es einen sogenannten "Parkdruck". Deshalb werden illegal abgestellte Autos oft nicht beanstandet.

Aber der Radverkehr soll privilegiert sein?
 
Hallo,

Gerade die C-Parteien sollten sich doch für die Erhaltung der Schöpfung einsetzen?!

Aber das D hinter dem C für Chaos steht doch für Diesel, das S für Saugdiesel und das U für Unfug, oder?

Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr

Das ist ein Übersetzungsfehler, das muss Schiffs-Tau heißen, nicht Kamel.

Deshalb werden illegal abgestellte Autos oft nicht beanstandet.

Und Menschen verrecken, weil die Rettungs- und Feuerwehrwagen nicht durchkommen. Ich würde, wenn ich in so einer Straße wohnte, vermutlich von den Nachbarn gelyncht wegen des Ergreifens rechtsstaatlicher Mittel.

Gruß, Klaus
 
Ich seh das zweischneidig, einerseits find ichs sehr gut das die Verkehrsminister Handlungsbedarf sehen, anderseits finde ich das wieder nur Symptomgedokter bzw. viele der Ideen sind schon jetzt selbstverständlich oder bestehen bereits (enges Überholen, nicht gucken beim Abbiegen). Das ist wie bei vielen anderen guten und richtigen Regeln - befolgt wird nur was kontrolliert wird und kontrolliert wird hauptsächlich Tempo weil das so schön einfach ist. Es müssten aber auch die restlichen Regeln durch Kontrollen ins Bewusstsein gebracht werden (Gerne auch Radfahrer, man macht ja manchmal auch selber unkoschere Sachen).

Das die CDU von Privilegierung und Kampfradlern schwadroniert hingegen finde ich fast schon ein Snowden-Ereignis. Ja ich hab das schon gewusst das die das denken und man hört das ja auch manchmal von Autofahrern gebrüllt, aber Stammtischsprüche unterster Kategorie in der Politik zu bringen...da hatte ich gehofft das überlässt man den blauen Freunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
In drf ist jemand über das PDF der ad-hoc-AG Radverkehrspolitik gestolpert


Zu den Maßnahmenvorschlägen:

1. Innovationsklausel: Versuche leichter auf Landesebene, außer wenn neue Schilder nötig wären, dann Bund

2. Vision Zero: Hmmm ...

3. Radverkehrsplan: Mit diesen leichtere Anordnungen, ok.

4. 30 innerorts für Radverkehr: ok

5. 70 außerorts für Radverkehr: ok

6. 1,50 m Abstand: "Zu enge Überholabstände führen zu einer verstärkten Nutzung von Gehwegen durch den Radverkehr. Die in der Rechtsprechung fixierten Überholabstände sollen daher mit konkreten Maßzahlen in die StVO übernommen werden." Von 1,50 ist dort noch nichts zu lesen, später auch "mindestens", das könnte die tw. höheren Maße der Gerichte retten?

7. Parken an Einmündungen: 5 m ab Bogenende, so klingt's brauchbar

8. Einbahnstr. generell frei: gilt nur bis 30 km/h

9. Lkw-Abbiegen mit Schrittgeschw.: ok, wenig konkretisiert

10. Nebeneinander: Verweis auf andere Länder

11. Kinder: ok

12. Mitnahme Erwachsener: Klingt ok

13. Fahrradstr. leichter: Da kommt 3. zum Zuge

14. Furten: Bisher nur bei Spiegelei vorgeschrieben und bei "Gehweg, Schleichradler" wohl nicht so fix, soll klarer werden und auch bei Rakete.

15. Schutzstreifen: :cry:Gerade erst hat man geändert, dass die besseren Radfahrstreifen vor Schutzstreifen bevorzugt werden können, jetzt wieder Salto rückwärts? Und sollen nun auch in T30Z möglich sein ... :cry: (wenn auch nur am Ausgang, wie etwas später steht?)

Weitere Prüfpunkte:

1. Direktes Linksabbiegen: Dachte, das sei mit der Änderung glaub 2009 geklärt?

2. Rechtsfahrgebot Kreisel aufheben: ok, mache ich jetzt schon ...

3. Beschilderung T30Z/FS: ok

4. Anhänger mit > 2 Kids: ?

5. höheres Tempolimit in Fuzos ...

6. Kennzeichnung nicht b-pfl. Wege

7. Radwege/-str. als Teil der Fahrbahn: Wäre Verzicht auf § 10 in einigen Situationen. Erschwert eigene 205: :whistle:(y)
 
4. 30 innerorts für Radverkehr: ok
5. 70 außerorts für Radverkehr: ok
Soll die 30 km/h Limitierung dann auch für den Radverkehr gelten?

Bzgl. Schutzstreifen und einem anzustrebenden Halteverbot: Schön gedacht, doch wieviele Jahrzehnte soll es dauern, bis diese Regelung im Bewusstsein der KFZ-Führer angelangt? Vor allem, da an jedem Laden, jeder Bäckerei teils über Viertelstunden KFZ auf der Fahrbahn und dem Gehweg geparkt werden (jetzt - unzulässig), um "Nur kurz mal eben..".

Kontrollen und intensive Strafen müssen her. Ohne Kontrollen ist das Strafmaß für die Verkehrsteilnehmer irrelevant.

Als kritisches Radreglementsgestalten käme noch in Betracht: Nutzungspflichten komplett abschaffen, Nutzungsmöglichkeit beibehalten. So können die Radverkehrsanlagen auch meinetwegen im weiterhin schlechten Zustand verbleiben - dann nutzt sie halt keiner. Nutzungspflichten wären nur in Kombination mit Pflege- und Instandhaltungspflichten samt Kontrollen für die zuständigen Instanzen vertretbar.

Es wird noch Jahrzehnte dauern, bis die Reglements im Sinne der Radverkehrsteilnehmer bestehen. Und deutlich länger, bis die Masse der Radverkehrsteilnehmer sich als die Norm, das Maß der gewünschten zukünftigen Individualmobilität, betrachtet - und somit standesgemäß auf der Fahrbahn anstelle abgegrenzt auf schlecht gewarteten und ungeräumten Holperpisten fährt.

Viele Grüße
Wolf
 
Hallo,

So können die Radverkehrsanlagen auch meinetwegen im weiterhin schlechten Zustand verbleiben - dann nutzt sie halt keiner.

Nein, jede Art Weg abseits vom Kfz-Verkehr wird bereitwillig genutzt, wie die Minister ja auch einräumen:

Zu enge Überholabstände führen zu einer verstärkten Nutzung von Gehwegen durch den Radverkehr.

Ich fahre täglich auf dem Arbeitsweg etwa einen Kilometer über die Fahrbahn einer Straße, deren Radwege auf mein Betreiben wegen der Unfallgefahr zu Gehwegen umgeschildert werden, so dass der Gehweg nun mittels Waschbetonstreifen (der einst Gh- von Radweg trennte) in zwei Hälften geteilt ist. Auf vielen Teilstücken ist das Radschleichen erlaubt durch das Zusatzschild "Radfahrer frei", auf einem Stück ist der ehemalige Radweg durch Poller mit unbekanntem Sinn (Parken verhindern?) blockiert, auf einem anderen Abschnitt gibt es einpaar Meter Schutzstreifen. Die Radelnden fahren oder brettern zu wahrscheinlich 100% auf dem ehemaligen Radweg, im Bereich der Poller knapp an ihnen vorbei, wenige nutzen den Schutzstreifen und fahren anschließend wieder auf den Gehweg. Alle paar Monate zahlt einer von ihnen Blutzoll an einer Einmündung oder Grundstückszufahrt.
Ich bin wahrscheinlich der Einzige, der die Fahrbahn nutzt, mit dem Ergebnis, dass ich viermal in den letzten 14 Monaten von Linienbusfahrern angehupt, viel zu eng überholt, geschnitten und angepöbelt wurde. Das Busunternehmen hat mir mitgeteilt, dass sie eine Fahrbahn frei von Radfahrenden wünschen, um die Fahrpläne einhalten zu können. Nachdem zunächst kackdreist gelogen wurde, dort wären benutzungspflichtige Radwege, ist man nun zurückgerudert: Ich möge es doch bitte den anderen Radfahrenden gleichtun, die ja auf dem Gehweg fahren.

Ich bin daher gegen das Benutzungsrecht für schlechte Radwege, das gibt zu hohe Kosten für die Krankenkassen.

Gruß, Klaus
 
Ich bin daher gegen das Benutzungsrecht für schlechte Radwege
Absolut
Was nicht Fahrbahnrichtung ist,wird nicht benutzt von mir.
In Köln am Melatenfriedhof,gibt es einen Traumtänzer breiten Fahrradweg. Leider permanent mit Bordsteinabsenkung versehen.
Unsäglich bei Tempo ü 20.
Die Franzosen sind die größten Meister im verhindern von flüssigen Radwegen. Deutschland übt noch mit Pollern und Drängelgittern. Frankreich macht gerne die Wege gefühlt komplett zu.
Ich denke,Scheuer sollte mal sein Augenmerk nach Frankreich richten.
Wie konstruierte ich Fahrradweg,die super ausgebaut, aber nicht erreichbar sind.
 
Hallo Klaus,
.. jede Art Weg abseits vom Kfz-Verkehr wird bereitwillig genutzt ..
noch. Falls die Nutzung der Fahrbahn durch Fahrradfahrer in Zukunft verbreiteter stattfindet, wird sich die gefühlte Sicherheit verlagern. Großangelegte, dauerhafte und mediale Aktionen würden hierbei helfen (als Gegenteil von scheueren Helmkampagnen, den "Ramboradler"-Stickern etc.).

Eine Normalität der Fahrbahnnutzung durch unmotorisierte oder hilfsmotorisierte Verkehrsteilnehmer ist zu begrüßen, allerdings momentan nicht angestrebt.
Ich bin daher gegen das Benutzungsrecht für schlechte Radwege ..
Dazu ist keine Vorschrift notwendig, wenn die bessere Fahrbahn als Möglichkeit und sicherere Alternative (siehe Abbiegeunfälle auf Radwegen..) durchdringt. Und: So, wie ich die Kontrollinstanzen kenne, wird ohnehin alles als "gut genug, um befahren zu werden" abgestempelt. Das muss demnach konkreter werden.

Viele Grüße
Wolf
 
Eine Normalität der Fahrbahnnutzung durch unmotorisierte oder hilfsmotorisierte Verkehrsteilnehmer ist zu begrüßen, allerdings momentan nicht angestrebt.
Deswegen raus auf die Strasse.
Devotes verhalten, bestätigt Autofahrer nur in Ihrem Glauben alle Strassen durch Abgaben alleine zu bezahlen.Strassen nur dem Automobiel vorgehalten werden muss.
 
So, wie ich die Kontrollinstanzen kenne, wird ohnehin alles als "gut genug, um befahren zu werden" abgestempelt.
Was die Ministerialen sich als normale Vorkommnisse auf Radwegen vorstellen kann man in der neuen Kleinelekromobilitätsverordnung sehen, dort als „Fahrtests“...
 
Finanziert wird die Infrastruktur ohnehin durch alle Nutzer (auch Passanten), unabhängig von KFZ im Besitz, somit durch alle Bürger quersubventioniert. Radwege sind ein interessantes Konzept, sofern sinnvoll umgesetzt und ohne Benachteiligung durch den MIV. Daran hapert es zumeist, weshalb die Nutzung nur selten eine Option für mich ist. Einer von geschätzt hundert Radwegen ist gut genug, um befahren zu werden..

Die medial, durch Kampagnen oder direkt Aufforderungen durch Kontrollinstanzen im Dienst angestrebte Vermittlung des Radwegs als sichere, tolle Alternative resultiert jedoch nicht in devoten Radfahrern, sondern in manipulativ bewusst falsch informierten.
.. dort als „Fahrtests“ ..
Du beziehst Dich auf die hier formulierten Prüfungen des "Fahrzeugs" auf seine geeignete Auslegung für Fahrbahnuntergründe? Ergo zu überwindende Kanten, Unregelmäßigkeiten, ..

Sinnvoller wäre der Ansatz, die (Mindest)Qualität des zu befahrenden Untergrunds festzulegen und hierauf mittels Kontrollen und empfindlicher Bußen zu achten, klar. Sicher ist es schon empfehlenswert, mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine 3 cm hohe Kante überfahren zu können, ohne abzufliegen. Andererseits sollten diese 3 cm hohen Kanten nicht den Standard der Oberflächenqualität umschreiben.

Viele Grüße
Wolf
 
Gruselig ist, dass der GGdFCaZ (Größter Geschäftsführer des Fahrradclubs aller Zeiten) zumindest nach außen hin keinen Unterschied zwischen anderen und benutzungspflichtigen Radwegen zu kennen scheint. Jedes Mal, wenn ich drüber nachdenke, dem Club bezutreten, bemüht der Club sich intensiv, diesen Moment der Schwäche schnell zu durchleben.
 
Gruselig ist, dass der GGdFCaZ (Größter Geschäftsführer des Fahrradclubs aller Zeiten) zumindest nach außen hin keinen Unterschied zwischen anderen und benutzungspflichtigen Radwegen zu kennen scheint. Jedes Mal, wenn ich drüber nachdenke, dem Club bezutreten, bemüht der Club sich intensiv, diesen Moment der Schwäche schnell zu durchleben.
Offenbar bedient der ADFC die Radfahrbedürfnisse des durchschnittlichen Radfahrers, der die Mehrheit unter den Radfahrern bildet, so wie der ADAC die Bedürfnisse des durchschnittlichen Autofahrers bedient. Wer diesem Mainstream nicht folgen mag, muss einen eigenen Club gründen und für sein Anliegen werben.
 
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