Klage gegen Hamburger Radwege

J

_jenne

In der Mopo (Link) stand folgender Artikel. Ob es dann vielleicht auch bundesweit Klagen gegen zu schmale Radwege geben wird?
j.
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Zu eng, Zickzackkurs, schlechte Sicht: Die Zweiradfans ziehen vor das Verwaltungsgericht - Im Visier: Eppendorfer Landstraße und sechs andere Orte

<b>Das Ende der Schmalspur-Radwege? </b>

Die Straßen den Autos - Radfahrer haben da nichts zu suchen. So will es die Stadt. Um jeden Preis. Denn die Straßenverkehrsordnung gewährt den Pedalrittern viel mehr Platz als unser Senat erlaubt. Erfüllt ein Radweg nicht die Mindestkriterien, müssen ihn die Radler nicht benutzen. Ein Recht, das Dr. Georg Bitter (33) nun gerichtlich erstreiten will. Morgen beginnt der Prozess.

Sieben Straßen sind es, deren Radwege dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) ganz besonders zuwider sind. Weil dort die in der Fahrradnovelle vom 1. Oktober 1998 vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50 Meter nicht annähernd erfüllt ist, weil Büsche die Sicht gefährlich versperren, weil die Wegführung einem Zickzackparcours gleicht und den Wartebereich durchschneidet. In allen Fällen reichte der ADFC schon 1998 Widerspruch ein.

Die damals noch von Senator Hartmuth Wrocklage (SPD) geleitete Innenbehörde schaltete auf stur. Folge: Der Fahrrad-Club (100000 Mitglieder bundesweit, 5200 davon in Hamburg) erwirkte im Herbst 2000 Untätigkeitsklagen. Die Gertigstraße, der Heußweg und die Eppendorfer Landstraße wurden für Musterverfahren ausgewählt.

Sechs Monate, haufenweise vorgelegtes Beweismaterial und etliche Briefwechsel später lenkte die Behörde im Fall Gertigstraße (Winterhude) ein. Mittlerweile sind die Verkehrszeichen (weißes Fahrrad auf blauem Grund) demontiert. Die Radwege sind damit vom Status "benutzungspflichtig" auf "Sonstige" abgewertet. Straße oder Radweg - die Radler haben jetzt freie Wahl.

Beim Heußweg (Eimsbüttel) und der Eppendorfer Landstraße blieb der Senat stur. Im letztgenannten Fall muss morgen Justitia ran. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beginnt um 10.30 Uhr mit einem Ortstermin. Der vom ADFC unterstützte Kläger Dr. Georg Bitter (33) zuversichtlich: "Auch Radfahrer haben ein Recht auf freie Fahrt. Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig, die Stadt muss sich daran halten. Auch wenn das politisch nicht gewollt ist."

Bitter ist zwischen Eppendorfer Baum und Eppendorfer Marktplatz oft mit dem Rad unterwegs. "Permanent kommt es dort zu Konflikten mit Autofahrern und Fußgängern." ADFC-Sprecher Stefan Warda (41) erklärt warum: "Das sind Bonsai-Radwege - auf beiden Seiten teilweise nur 80 Zentimeter breit. Rechtsabbieger können die Radwege an den Einmündungen kaum einsehen. Wer auf die Straße ausweicht, fährt auf jeden Fall sicherer." Und riskiert damit ein Verwarnungsgeld von 20 Mark, zahlt bei einem Unfall sogar 60 Mark.

"Wir wollen uns nicht länger auf die gefährlichen Routen zwingen lassen, erhoffen uns von dem Prozess eine Signalwirkung", sagt Warda.

<ul><li><a href="http://www.mopo.de/seiten/20011128/hamburg-artikel1.html" target=\_top>http://www.mopo.de/seiten/20011128/hamburg-artikel1.html</a></ul>
 
Der Rechtsweg ist aber meißt noch holpriger! ;) n/t

>In der Mopo (Link) stand folgender Artikel. Ob es dann vielleicht auch bundesweit Klagen gegen zu schmale Radwege geben wird?
>j.
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>Zu eng, Zickzackkurs, schlechte Sicht: Die Zweiradfans ziehen vor das Verwaltungsgericht - Im Visier: Eppendorfer Landstraße und sechs andere Orte
><b>Das Ende der Schmalspur-Radwege? </b>
>Die Straßen den Autos - Radfahrer haben da nichts zu suchen. So will es die Stadt. Um jeden Preis. Denn die Straßenverkehrsordnung gewährt den Pedalrittern viel mehr Platz als unser Senat erlaubt. Erfüllt ein Radweg nicht die Mindestkriterien, müssen ihn die Radler nicht benutzen. Ein Recht, das Dr. Georg Bitter (33) nun gerichtlich erstreiten will. Morgen beginnt der Prozess.
>Sieben Straßen sind es, deren Radwege dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) ganz besonders zuwider sind. Weil dort die in der Fahrradnovelle vom 1. Oktober 1998 vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50 Meter nicht annähernd erfüllt ist, weil Büsche die Sicht gefährlich versperren, weil die Wegführung einem Zickzackparcours gleicht und den Wartebereich durchschneidet. In allen Fällen reichte der ADFC schon 1998 Widerspruch ein.
>Die damals noch von Senator Hartmuth Wrocklage (SPD) geleitete Innenbehörde schaltete auf stur. Folge: Der Fahrrad-Club (100000 Mitglieder bundesweit, 5200 davon in Hamburg) erwirkte im Herbst 2000 Untätigkeitsklagen. Die Gertigstraße, der Heußweg und die Eppendorfer Landstraße wurden für Musterverfahren ausgewählt.
>Sechs Monate, haufenweise vorgelegtes Beweismaterial und etliche Briefwechsel später lenkte die Behörde im Fall Gertigstraße (Winterhude) ein. Mittlerweile sind die Verkehrszeichen (weißes Fahrrad auf blauem Grund) demontiert. Die Radwege sind damit vom Status "benutzungspflichtig" auf "Sonstige" abgewertet. Straße oder Radweg - die Radler haben jetzt freie Wahl.
>Beim Heußweg (Eimsbüttel) und der Eppendorfer Landstraße blieb der Senat stur. Im letztgenannten Fall muss morgen Justitia ran. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beginnt um 10.30 Uhr mit einem Ortstermin. Der vom ADFC unterstützte Kläger Dr. Georg Bitter (33) zuversichtlich: "Auch Radfahrer haben ein Recht auf freie Fahrt. Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig, die Stadt muss sich daran halten. Auch wenn das politisch nicht gewollt ist."
>Bitter ist zwischen Eppendorfer Baum und Eppendorfer Marktplatz oft mit dem Rad unterwegs. "Permanent kommt es dort zu Konflikten mit Autofahrern und Fußgängern." ADFC-Sprecher Stefan Warda (41) erklärt warum: "Das sind Bonsai-Radwege - auf beiden Seiten teilweise nur 80 Zentimeter breit. Rechtsabbieger können die Radwege an den Einmündungen kaum einsehen. Wer auf die Straße ausweicht, fährt auf jeden Fall sicherer." Und riskiert damit ein Verwarnungsgeld von 20 Mark, zahlt bei einem Unfall sogar 60 Mark.
>"Wir wollen uns nicht länger auf die gefährlichen Routen zwingen lassen, erhoffen uns von dem Prozess eine Signalwirkung", sagt Warda.
 
Re: Der Rechtsweg meist noch holpriger?

Hallo Felix,

bis jetzt sind in HH alle vom ADFC unterstützten Klagen gegen die Radwegbenutzungspflicht gewonnen worden. Einige Radwegbvenutzungsanordnungen wurden vor den jeweiligen Verfahren zurückgenommen.

Das paradoxe in HH, die jetzt gültige StVO ist "unter" dem letzten CDU Bundesverkerhsminister erarbeitet und verabschieet worden.
Der Schwarz-Schill-Senat in HH erweckt dagegen den Eindruck, die (neue) StVO, die ja Mindeststandards für benutzungspfllichtige Radwege vorschreibt, sei rotgrüner Teufelskram.
Das neueste in HH, die "Pollerhotline"! Hier sollen autofahrende Bürger ihre Entpollerungswünsche der Baubehörde gegenüber äußern. Damit soll Pkw-Parkraum in HH gewonnen werden. Man kann aber als Radfahrer oder Fußgänger auch Pollerwünsche äußern, (ich habe es ausprobiert) wenn ein bestimmter Rad- oder Fußweg ständig zugeparkt ist. Für Hamburger: Die Nummer ist (040) 4285678.
Gruß aus dem naßkaltem Hamburg,
Heinz
-der gestern während einer Tour* seinen 6000. Kilometer in diesem Jahr fuhr-
Herrmann

*Nur kein Neid, wegen der (Luftverkehrs-) Krise muß bei uns Resturlaub etc. schnell abgebaut werden.



>>In der Mopo (Link) stand folgender Artikel. Ob es dann vielleicht auch bundesweit Klagen gegen zu schmale Radwege geben wird?
>>j.
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>>Zu eng, Zickzackkurs, schlechte Sicht: Die Zweiradfans ziehen vor das Verwaltungsgericht - Im Visier: Eppendorfer Landstraße und sechs andere Orte
>><b>Das Ende der Schmalspur-Radwege? </b>
>>Die Straßen den Autos - Radfahrer haben da nichts zu suchen. So will es die Stadt. Um jeden Preis. Denn die Straßenverkehrsordnung gewährt den Pedalrittern viel mehr Platz als unser Senat erlaubt. Erfüllt ein Radweg nicht die Mindestkriterien, müssen ihn die Radler nicht benutzen. Ein Recht, das Dr. Georg Bitter (33) nun gerichtlich erstreiten will. Morgen beginnt der Prozess.
>>Sieben Straßen sind es, deren Radwege dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) ganz besonders zuwider sind. Weil dort die in der Fahrradnovelle vom 1. Oktober 1998 vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50 Meter nicht annähernd erfüllt ist, weil Büsche die Sicht gefährlich versperren, weil die Wegführung einem Zickzackparcours gleicht und den Wartebereich durchschneidet. In allen Fällen reichte der ADFC schon 1998 Widerspruch ein.
>>Die damals noch von Senator Hartmuth Wrocklage (SPD) geleitete Innenbehörde schaltete auf stur. Folge: Der Fahrrad-Club (100000 Mitglieder bundesweit, 5200 davon in Hamburg) erwirkte im Herbst 2000 Untätigkeitsklagen. Die Gertigstraße, der Heußweg und die Eppendorfer Landstraße wurden für Musterverfahren ausgewählt.
>>Sechs Monate, haufenweise vorgelegtes Beweismaterial und etliche Briefwechsel später lenkte die Behörde im Fall Gertigstraße (Winterhude) ein. Mittlerweile sind die Verkehrszeichen (weißes Fahrrad auf blauem Grund) demontiert. Die Radwege sind damit vom Status "benutzungspflichtig" auf "Sonstige" abgewertet. Straße oder Radweg - die Radler haben jetzt freie Wahl.
>>Beim Heußweg (Eimsbüttel) und der Eppendorfer Landstraße blieb der Senat stur. Im letztgenannten Fall muss morgen Justitia ran. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beginnt um 10.30 Uhr mit einem Ortstermin. Der vom ADFC unterstützte Kläger Dr. Georg Bitter (33) zuversichtlich: "Auch Radfahrer haben ein Recht auf freie Fahrt. Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig, die Stadt muss sich daran halten. Auch wenn das politisch nicht gewollt ist."
>>Bitter ist zwischen Eppendorfer Baum und Eppendorfer Marktplatz oft mit dem Rad unterwegs. "Permanent kommt es dort zu Konflikten mit Autofahrern und Fußgängern." ADFC-Sprecher Stefan Warda (41) erklärt warum: "Das sind Bonsai-Radwege - auf beiden Seiten teilweise nur 80 Zentimeter breit. Rechtsabbieger können die Radwege an den Einmündungen kaum einsehen. Wer auf die Straße ausweicht, fährt auf jeden Fall sicherer." Und riskiert damit ein Verwarnungsgeld von 20 Mark, zahlt bei einem Unfall sogar 60 Mark.
>>"Wir wollen uns nicht länger auf die gefährlichen Routen zwingen lassen, erhoffen uns von dem Prozess eine Signalwirkung", sagt Warda.
 
Re: Der Rechtsweg meist noch holpriger?

>bis jetzt sind in HH alle vom ADFC unterstützten Klagen gegen die Radwegbenutzungspflicht gewonnen worden. Einige Radwegbvenutzungsanordnungen wurden vor den jeweiligen Verfahren zurückgenommen.

Das ist ja gut. Kann man das am Radweg erkennen?

>Das paradoxe in HH, die jetzt gültige StVO ist "unter" dem letzten CDU Bundesverkerhsminister erarbeitet und verabschieet worden.
>Der Schwarz-Schill-Senat in HH erweckt dagegen den Eindruck, die (neue) StVO, die ja Mindeststandards für benutzungspfllichtige Radwege vorschreibt, sei rotgrüner Teufelskram.

Ich las neulich, die wollen eine autofreundliche Verkehrspolitik machen. Heisst das nun radfeindliche Verkehrspolitik?
j.
 
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