J
_jenne
In der Mopo (Link) stand folgender Artikel. Ob es dann vielleicht auch bundesweit Klagen gegen zu schmale Radwege geben wird?
j.
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Zu eng, Zickzackkurs, schlechte Sicht: Die Zweiradfans ziehen vor das Verwaltungsgericht - Im Visier: Eppendorfer Landstraße und sechs andere Orte
<b>Das Ende der Schmalspur-Radwege? </b>
Die Straßen den Autos - Radfahrer haben da nichts zu suchen. So will es die Stadt. Um jeden Preis. Denn die Straßenverkehrsordnung gewährt den Pedalrittern viel mehr Platz als unser Senat erlaubt. Erfüllt ein Radweg nicht die Mindestkriterien, müssen ihn die Radler nicht benutzen. Ein Recht, das Dr. Georg Bitter (33) nun gerichtlich erstreiten will. Morgen beginnt der Prozess.
Sieben Straßen sind es, deren Radwege dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) ganz besonders zuwider sind. Weil dort die in der Fahrradnovelle vom 1. Oktober 1998 vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50 Meter nicht annähernd erfüllt ist, weil Büsche die Sicht gefährlich versperren, weil die Wegführung einem Zickzackparcours gleicht und den Wartebereich durchschneidet. In allen Fällen reichte der ADFC schon 1998 Widerspruch ein.
Die damals noch von Senator Hartmuth Wrocklage (SPD) geleitete Innenbehörde schaltete auf stur. Folge: Der Fahrrad-Club (100000 Mitglieder bundesweit, 5200 davon in Hamburg) erwirkte im Herbst 2000 Untätigkeitsklagen. Die Gertigstraße, der Heußweg und die Eppendorfer Landstraße wurden für Musterverfahren ausgewählt.
Sechs Monate, haufenweise vorgelegtes Beweismaterial und etliche Briefwechsel später lenkte die Behörde im Fall Gertigstraße (Winterhude) ein. Mittlerweile sind die Verkehrszeichen (weißes Fahrrad auf blauem Grund) demontiert. Die Radwege sind damit vom Status "benutzungspflichtig" auf "Sonstige" abgewertet. Straße oder Radweg - die Radler haben jetzt freie Wahl.
Beim Heußweg (Eimsbüttel) und der Eppendorfer Landstraße blieb der Senat stur. Im letztgenannten Fall muss morgen Justitia ran. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beginnt um 10.30 Uhr mit einem Ortstermin. Der vom ADFC unterstützte Kläger Dr. Georg Bitter (33) zuversichtlich: "Auch Radfahrer haben ein Recht auf freie Fahrt. Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig, die Stadt muss sich daran halten. Auch wenn das politisch nicht gewollt ist."
Bitter ist zwischen Eppendorfer Baum und Eppendorfer Marktplatz oft mit dem Rad unterwegs. "Permanent kommt es dort zu Konflikten mit Autofahrern und Fußgängern." ADFC-Sprecher Stefan Warda (41) erklärt warum: "Das sind Bonsai-Radwege - auf beiden Seiten teilweise nur 80 Zentimeter breit. Rechtsabbieger können die Radwege an den Einmündungen kaum einsehen. Wer auf die Straße ausweicht, fährt auf jeden Fall sicherer." Und riskiert damit ein Verwarnungsgeld von 20 Mark, zahlt bei einem Unfall sogar 60 Mark.
"Wir wollen uns nicht länger auf die gefährlichen Routen zwingen lassen, erhoffen uns von dem Prozess eine Signalwirkung", sagt Warda.
<ul><li><a href="http://www.mopo.de/seiten/20011128/hamburg-artikel1.html" target=\_top>http://www.mopo.de/seiten/20011128/hamburg-artikel1.html</a></ul>
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Zu eng, Zickzackkurs, schlechte Sicht: Die Zweiradfans ziehen vor das Verwaltungsgericht - Im Visier: Eppendorfer Landstraße und sechs andere Orte
<b>Das Ende der Schmalspur-Radwege? </b>
Die Straßen den Autos - Radfahrer haben da nichts zu suchen. So will es die Stadt. Um jeden Preis. Denn die Straßenverkehrsordnung gewährt den Pedalrittern viel mehr Platz als unser Senat erlaubt. Erfüllt ein Radweg nicht die Mindestkriterien, müssen ihn die Radler nicht benutzen. Ein Recht, das Dr. Georg Bitter (33) nun gerichtlich erstreiten will. Morgen beginnt der Prozess.
Sieben Straßen sind es, deren Radwege dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) ganz besonders zuwider sind. Weil dort die in der Fahrradnovelle vom 1. Oktober 1998 vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50 Meter nicht annähernd erfüllt ist, weil Büsche die Sicht gefährlich versperren, weil die Wegführung einem Zickzackparcours gleicht und den Wartebereich durchschneidet. In allen Fällen reichte der ADFC schon 1998 Widerspruch ein.
Die damals noch von Senator Hartmuth Wrocklage (SPD) geleitete Innenbehörde schaltete auf stur. Folge: Der Fahrrad-Club (100000 Mitglieder bundesweit, 5200 davon in Hamburg) erwirkte im Herbst 2000 Untätigkeitsklagen. Die Gertigstraße, der Heußweg und die Eppendorfer Landstraße wurden für Musterverfahren ausgewählt.
Sechs Monate, haufenweise vorgelegtes Beweismaterial und etliche Briefwechsel später lenkte die Behörde im Fall Gertigstraße (Winterhude) ein. Mittlerweile sind die Verkehrszeichen (weißes Fahrrad auf blauem Grund) demontiert. Die Radwege sind damit vom Status "benutzungspflichtig" auf "Sonstige" abgewertet. Straße oder Radweg - die Radler haben jetzt freie Wahl.
Beim Heußweg (Eimsbüttel) und der Eppendorfer Landstraße blieb der Senat stur. Im letztgenannten Fall muss morgen Justitia ran. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beginnt um 10.30 Uhr mit einem Ortstermin. Der vom ADFC unterstützte Kläger Dr. Georg Bitter (33) zuversichtlich: "Auch Radfahrer haben ein Recht auf freie Fahrt. Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig, die Stadt muss sich daran halten. Auch wenn das politisch nicht gewollt ist."
Bitter ist zwischen Eppendorfer Baum und Eppendorfer Marktplatz oft mit dem Rad unterwegs. "Permanent kommt es dort zu Konflikten mit Autofahrern und Fußgängern." ADFC-Sprecher Stefan Warda (41) erklärt warum: "Das sind Bonsai-Radwege - auf beiden Seiten teilweise nur 80 Zentimeter breit. Rechtsabbieger können die Radwege an den Einmündungen kaum einsehen. Wer auf die Straße ausweicht, fährt auf jeden Fall sicherer." Und riskiert damit ein Verwarnungsgeld von 20 Mark, zahlt bei einem Unfall sogar 60 Mark.
"Wir wollen uns nicht länger auf die gefährlichen Routen zwingen lassen, erhoffen uns von dem Prozess eine Signalwirkung", sagt Warda.
<ul><li><a href="http://www.mopo.de/seiten/20011128/hamburg-artikel1.html" target=\_top>http://www.mopo.de/seiten/20011128/hamburg-artikel1.html</a></ul>