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Hm, es kommt auf die Form an. Sicher: Beleidigungen mit herabwürdigender oder vulgärer Art sind nicht notwendig und zumeist verpönt. Da hierbei nicht mehr die eigene Meinungsäußerung im Vordergrund steht, sondern die Äußerung der abfälligen Betrachtung/Kategorisierung desjenigen, ist eine beleidigende oder herabsetzende Art der Äußerung auch hauptsächlich einer herabwürdigenden und nicht einer meinungsäußernden Natur.

Dass jemand einen nicht leiden kann, wieso auch immer - oder diesen für einen -beliebigesschimpfworteinsetzen- hält, lässt sich auch eloquent ausdrücken. Notfalls umschrieben, da sehe ich kein Problem mit. Die reine Meinung desjenigen über einen selbst, diese darf er durchaus äußern, das verstehe ich als Meinungsfreiheit. Als ein Beispiel: Anstelle zu sagen: "Du Arschloch!" könnte derjenige einfach sagen: "Meiner Meinung nach bist Du ein Arschloch!". Dann ist es selbst mit einem derartigen, herabsetzenden Begriff deutlich als Meinungsäußerung formuliert, wobei die Art der Formulierung auch weniger herabsetzend und dennoch gleichbedeutend ausfallen könnte.

Das würde ich zumindest so hinnehmen, ohne mich an dessen Meinungsäußerung zu stören.

Viele Grüße
Wolf
 
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