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Ich würde auch sagen das nimmt sich nicht viel. Ein Brummer ist der Hopper nicht.Das bezieht sich aber nur auf den Querschnitt; ich meine, der Hopper ist kürzer.
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Ich würde auch sagen das nimmt sich nicht viel. Ein Brummer ist der Hopper nicht.Das bezieht sich aber nur auf den Querschnitt; ich meine, der Hopper ist kürzer.
Immer wieder schade, dass den Einmalkosten keine laufenden Kosten gegenübergestellt werden.https://www.zeit.de/2024/42/hopper-fahrzeug-test-auto-fahrrad-e-bike schrieb:Am Preis von 13.500 Euro ändert das erst mal nichts.
Das ist so viel wie für einen Kleinwagen
und dann vergleicht man eine Prototypen Produktion mit 80 Stück gegen folgendes:Immer wieder schade, dass den Einmalkosten keine laufenden Kosten gegenübergestellt werden.
Das Problem bei diesen neuen Velocars ist ja ausser dem mit einem Kleinwagen zu vergleichenden Kaufpreis noch ein ganz anderes (und die deutlich geringeren laufenden Kosten eines Velocars im Gegensatz zu einem PKW helfen da überhaupt nicht): Es handelt sich um Hersteller, die frisch auf dem Markt sind (Hopper, Podbike etc.) und EIN Produkt in bislang geringen Stückzahlen und durchaus noch mit technischen Problemen behaftet verkaufen - und zwar erst seit kurzem.Immer wieder schade, dass den Einmalkosten keine laufenden Kosten gegenübergestellt werden.
Da gibt es doch das Konzept der 3D-Druck Dateien, ist das bisher beim Hopper angedacht?Verschwindet der Hersteller vom Markt steht man sehr schnell mit sehr teurem Schrott da, weil es kein Ersatzteile gibt!
Aber: Patent/Musterschutz.(6) Die Hersteller verwenden keine Vertragsklauseln und setzen keine Hardware- oder Softwaretechniken ein, die die
Reparatur von Waren, die unter die in Anhang II aufgeführten Rechtsakte der Union fallen, behindern, es sei denn, dies ist
durch legitime und objektive Faktoren wie den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums nach Unionsrecht und
nationalem Recht gerechtfertigt. Die Hersteller behindern insbesondere die Verwendung von Originalersatzteilen,
gebrauchten Ersatzteilen, kompatiblen Ersatzteilen oder Ersatzteilen, die mittels 3D-Druck hergestellt wurden, durch
unabhängige Reparaturbetriebe nicht, wenn diese Ersatzteile den Anforderungen des Unionsrechts bzw. des nationalen
Rechts, beispielsweise den Anforderungen an die Produktsicherheit oder in Bezug auf das geistige Eigentum, entsprechen.
Dieser Absatz gilt unbeschadet der besonderen Anforderungen der in Anhang II aufgeführten Rechtsakte der Union und
unbeschadet des Unionsrechts und des nationalen Rechts zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums.