Heute hat es mich erwischt - Unfall mit dem Trike

Gibt es sowas überhaupt, ich habe sowas jedenfalls noch nie gesehen? Nur kleine "Vorfahrt gewähren" Schilder werden in letzter Zeit inflationär an den Radwegen aufgestellt.
Auf dem RS1 bei Essen gibt es ein einziges Schild mit Vorfahrtstraße.
Aber du hast recht: Die Kreuzungen an RW sind tendenziell ungeregelt....

Dann auch von mir gute Besserung an @Taste!

Hier an der Unfallstelle sieht man leider das Dilemma im deutschen Straßenverkehr.
Die Verkehrssituation ist klar. sogar der RW farblich markiert.
Trotzdem ignorieren Autofahrer hier konsequent die Vorfahrtberechtigten Radler.
Sie sind nicht gewohnt bzw. wollen nicht den Radverkehr beachten.
Daher ist ja die Fahrbahn sicherer, aber dort wird man bedrängt...

Ich bin deshalb auch ein Freund einer Hupe am Rad.
Damit hätte man sich Aufmerksamkeit verschaffen können.
Wobei Taste ja damit gerechnet hat, dass der Autofahrer hält.
Aber man kann ja auch mal prophylaktisch Hupen....
 
Gut dass dir nichts schlimmeres passiert ist! Den Schock muss man erstmal wegstecken und die Angst überwinden, sich trotzdem wieder auf's Rad zu setzen.

Ob ein extra Streifchen weiße Farbe vor dem Radweg so viel bringen würde? Die Autofahrer würden meiner Meinung nach trotzdem über den Radweg drüberfahren, weil sie vorher aufgrund der Bäume den Verkehr auf der Fahrbahn schlecht einsehen.

Linksseitige (Pflicht-)Radwege an sich sind das Problem.
 
Der PKW fuhr recht langsam und der Fahrer blickte in meine Richtung. Wäre er schneller gewesen oder hätte erkennbar woanders hingeschaut, hätte ich gehalten,
das hilft jetzt nichts mehr,..... aber
nicht die blick-richtung ist massgebend (hier vermutlich blick auf die mittelkosohle/navi) sondern der augen kontakt.
kommt der nicht zu stande leite ich eine vollbremsung ein, egal ob vortritt berechtigt oder nicht!
nur durch blick kontakt ist die nötige aufmerksamkeit gewährleistet oder eine hupe, was uns rechtlich verwehrt wird.

wünsche gute besserung und die nötige gelassenheit beim versicherungskrahm.
..... und das du ein komplett neues trike bekommmst mit illegaler hupe. :)
 
Solche Querungen gibts an "so tollen Radwegen" hier leider auch zuhauf. Fahre ich prinzipiell nicht, da jede einzelne Einmündung und Querung eine beachtliche Gefahrenquelle ist. Gut das du so vorsichtig bist und nur jemanden "erwischt" hast, der schon recht langsam fuhr... Wünsch dir gute Genesung und ein neues Radl.
 
Trotzdem ignorieren Autofahrer hier konsequent die Vorfahrtberechtigten Radler.
Ganz so schwarz würde ich das mal nicht sehen, immerhin war das ja ein Wegeunfall, also ist er wahrscheinlich schon hunderte Male an dieser Stelle vorbeigekommen, ohne einen Unfall zu haben. Aber natürlich ist das so eine Stelle, die ich ebenfalls nur mit erhöhtem Puls befahren kann und quasi identisch wie hier endete vor vielen Jahren die Fahrt von @JFK und mir vom ersten Liegend Leezen nach Paderborn: Der Autofahrer hat scheinbar geguckt und ist dann dem grell beleuchteten Rad (Fahrer mit orangener Regenjacke) im letzten Moment vor selbiges gefahren. Damals musste nur das große Kettenblatt dran glauben, aber das fehlte auf den nächsten paar hundert Kilometern bis nach Tschechien zum nächsten Liegeradtreffen schon...
Das Setup der hier gezeigten Kreuzung ist aber auch wirklich saudoof. Mit nur einer anderen Haltelinie ist es meines Erachtens nicht getan. Wenn man an dem blöden Radweg festhalten will, dann muss da viel mehr Fehlertoleranz durch Abstände und Übersicht rein. Aber dann wird's gleich wieder grundlegend...

Für @Taste kann man nur sagen: Alles richtig gemacht! Das Forum kennt ja schon einige Unfälle, bei denen Radwege nicht benutzt wurden, wodurch die Abwicklung deutlich verkompliziert wurde. Das ist kein Plädoyer für die Benutzung schlechter Radwege, aber zumindest fallen in diesem aktuellen Fall große Angriffsflächen für den Unfallgegner und dessen Versicherung weg.

Gruß,
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Behördliche angeordnete Gefährdung. Das macht auch das gleich zweimal aufgestellte Stop-Schild nicht wett.
Der PKW war natürlich wartepflichtig.
Gut, dass Dir nichts weiter passiert ist.

Gruß
Christoph
Sorry das find ich jetzt aber übertrieben. Ich bin ja immer mit dabei, auf die Behörden zu schimpfen. Aber tendenziell muss ein linksseitiger Radweg möglich sein. Der muss dann halt besonders abgesichert werden. Ist hier der Fall.

Stoppschild ist m.W. das härteste Schild diesseits der Ampel. Unter anderem muss man, falls nicht deckungsgleich, an Halte- und Sichtlinie stoppen (Stoppen. Nicht vorsichtig rollern). Natürlich soll es vorkommen das sich Leute nicht dranhalten aber verglichen mit Dingen wie diesen neuen Sicherungsstreifen finde ich das gut gelöst an der Stelle.

PS: Wünsche guten Ausgang (y)
 
Unter anderem muss man, falls nicht deckungsgleich, an Halte- und Sichtlinie stoppen
Völlig richtig, aber normalerweise ist die Haltelinie, wenn nicht identisch, vor der Sichtlinie, nicht umgekehrt. Das finde ich hier schon problematisch. Und auch dass die Haltelinie so liegt, dass man, wenn man an ihr hält, auf dem Radweg steht, ist doch absurd.

Gruß,
Martin
 
Ach Träume! Ich träume ja von einem Magazin für Hydraraketen im Rahmenzentralrohr :love:
PS: Aber wir müssen vorsichtig sein, nicht das man uns das als Hassverbrechen auslegt! :unsure:
PPS: Dieses Magazin wäre zur Abwehr aggressiver Tierwelt natürlich!!!
 
Und so eine Stelle sollte baulich so gelöst werden, das der Radweg längs ohne Höhenstufe verläuft und gleichzeitig aus Sicht des Autofahrers ein Drempel ist. Das würde eher „verstanden“ als jede farbliche Kennzeichnung.
 
1. Auf dem rot gekennzeichneten Radweg fehlt ein Piktogramm Radfahrer-von links und rechts
2. Ist an dem Stoppschild ebenfalls dieses Zeichen montiert?
3. Zur eindeutigen Vorfahrt für Radfahrer fehlt ein Vorfahrtschild auf dem Radweg.
1. wäre nett, aber keine Pflicht.
2. davon gehe ich mal aus, da es ÜBER einem vofahrtnehmenden Schild nur die beiden Zusatzzeichen "Radfahrer kreuzen" und "Straßenbahnen kreuzen" gibt, alle anderen Zz gehören UNTER das Schild (Fälschlich wandert das "R. kr." auch oft dahin ... Hier aber wohl nicht)
3. Nein, fahrbahnbegleitende benutzungspflichtige Radwege sollten eigentlich die Vorfahrt der Fahrbahn daneben teilen, schließlich heißt es Vorfahrtstraße und nicht Vorfahrtfahrbahn.

Und noch Auszüge aus der VwV-StVO:
Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
...
Zu Absatz 2
...
II. Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.
...
Zu Absatz 3
I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
Man hat von der "Option", nach dem letzteren den Radlern die Vorfahrt zu klauen, sichtlich keinen Gebrauch gemacht, das kleine 205 fe_lt, der Radweg gehört also eindeutig zur Straße (die Länge des Autos zeigt ja deutlich, dass an der notwendigen Absetzung, die eh nur ein Kriterium wäre, noch viel fehlen würde) und teilt daher deren Vorfahrt, deswegen hat man auch eine Furt dahin gemalt, die man nach ersterem gar nicht hinmalen dürfte, wenn der Radler keine Vorfahrt hätte.

Die VwV-StVO setzt zwar kein eigenes Recht, die Vorfahrt des Radlers auf dem Radweg muss aus der StVO selbst kommen, das ist hier die Zugehörigkeit des Radwegs zur Straße und das Stoppschild, das auch ohne "Radler kreuzen" hinreichend Vorfahrt geben würde, aber es zusätlich sehr positiv, dass fast alles, was nach VwV-StVO etc. die These stützt, dass die Radler Vorfahrt haben, hier auch umgesetzt wurde. Nur bei der Haltelinie kann man etwas streiten ... Aus der StVO:
Zeichen 294 Haltlinie
Ge- oder Verbot
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.

Zeichen 206 Halt. Vorfahrt gewähren.
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
3. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.
Der Schönheitsfehler ist 3. bei 206, wobei 294 auch sagt, dass erforderlichenfalls zusätzlich an der Sichtlinie zu halten ist, wenn die Straße nicht an der Haltlinie einsehbar ist. Der Radweg gehört aber auch zur Straße. Wäre er wegen zu hohem Gras (wer meint, deswegen Liegeradler überfahren zu dürfen, schreckt auch vorm Überfahren von Kindern und Kleinwüchsigen nicht zurück, sollte das als Argument kommen, bitte bei der Führerscheinbehörde die Fahreignung prüfen lassen ...) nicht einsehbar, gäbe es eine 2. Haltepflicht, ausnahmsweise schon vor der Haltlinie, was ungewöhnlich wäre, aber m.E. nicht mit der StVO in Konflikt stünde und daher keine Vorfahrt nimmt.
Der VwV-StVO entspricht die Haltelinie aber nicht:
Zu Zeichen 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
...
II. Zusätzlich ist im Regelfall eine Haltlinie (Zeichen 294) dort anzubringen, wo der Wartepflichtige die Straße übersehen kann. Bei einem im Zuge der Vorfahrtstraße (Zeichen 306) verlaufenden Radweg ist die Haltlinie unmittelbar vor der Radwegefurt anzubringen.
Aber wie gesagt: Die VwV setzt kein eigenes Recht und nimmt erst recht keins, sie ist vor allem für die Verwaltung verbindlich, also mit Verweis auf die VwV bei der Straßenverkehrsbehörde beschweren.

In Gesamtschau würde ich sagen, dass man guten Gewissens eine notleidenden Anwalt zu Einnahmen aus der Kasse der gegnerischen Versicherung verhelfen kann ;-)
Besteht Verkehrsrechtsschutz, ggfs. via ADFC? Gibts bei Wegeunfällen anderweitig Rechtsschutz? Nur vorsichtshalber, vom Gefühl her geht's hier auch ohne ...
 
Mal wieder so eine Situation wo der Strassenbauer nicht denkt, der Stoppstreifen gehört vor der Radweg,
Wir haben hier (z.B. Schwefel Dornbirn, Betonstr. Hard ) an jeder Firmenausfahrt 2 Haltelinien: einmal vor dem Radweg, einmal vor der Fahrbahn. In 9 von 10 Fällen stehen die Karren quer über den Radweg auch wenn verkehrsbedingt keine Chance zum Einfädeln gegeben ist.
Nur mit Hupen ohne die Geschwindigkeit zu verringern kriegt man sie (eventuell) dazu ihre Karren um 2m zurückzuschieben und den Radweg wieder frei zu geben!
Aber auch nur, weil sie Angst um ihr "heiligs Blechle" haben, nicht weil sie verstanden haben, was sie falsch gemacht haben.
 
Die Beschilderung und Markierungen der Kreuzung entsprechen der ERA 2010.
ERA ist kostenpflichtig aber hier auf S. 50 findet man die Darstellung aus der ERA.

Auch in den Niederlanden und Dänemark sind die Kreuzungen üblicherweise genauso markiert. In Dänemark wird an großen Einmündungen oft großzügig gemäht um die Sichtbeziehung zu verbessern.

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Ändert aber nichts an der Problematik das in Deutschland generell alles überfahren wird was vor der Vorfahrtsstraße markiert wird.
Auf meinem alten Arbeitsweg hatte ich drei solcher Kreuzungen. Obwohl ich nie zu Hauptverkehrszeiten gefahren bin und deshalb von den 30 wöchentlichen Querungen selten mehr wie 5 Autofahrer kreuzten war 1-2mal pro Woche Vorfahrtsverletzung die Regel.

Im Nachbarort ist der Gehweg (Radfahrer frei in beide Richtungen) höher wie die einmündeden Seitenstraßen.
Trotz Schild Achtung Radverkehr kreuzt wird generell bis zur Querung vorgefahren. Trotz nicht vorhandener Sichtbeziehung.

Wie viele Autofahrer die dort angebrachten weißen Pflastersteine mit Leitlinien für Blinde für Haltelinien für Radfahrer und Fußgänger halten möchte ich lieber nicht nachfragen.
 
Ich bin für Drempels für die Autofahrer.

Drempels bei solchen Querungen, Drempels für Rechtsabbieger usw. usf.
Einfach, schnell und billig.
 
Ganz so schwarz würde ich das mal nicht sehen, immerhin war das ja ein Wegeunfall, also ist er wahrscheinlich schon hunderte Male an dieser Stelle vorbeigekommen, ohne einen Unfall zu haben.
Ich sehe für Vorfahrtgewährung durch Kraftverkehr an Querungen von Radwegen aber ziemlich schwarz.

Auf meinem Arbeitsweg fahre ich mit dem VM nur ein Stück Radweg (außerorts, Benutzung nur wegen Umfahrung einer Zeit und Schwung raubender Ampel) von ca. 1.5km Länge mit 3 Einmündungen. Genau das Stück vor Mörse, wo du mich vor ein paar Jahren mal gesichtet hast, damals war ich aber auf der Fahrbahn unterwegs, weil es da die Ampel noch nicht gab.

Bin ich schon hundermal gefahren, es ist auch noch nichts passiert (nur einmal war es aber richtig knapp). Bei 90% der Vorbeifahrten an den Querungen kommt auch kein Kraftfahrzeug. ABER: Wenn doch mal eins kommt wird mir (d.h. den Radfahrern) in ca. 50% der Fälle die Vorfahrt genommen, einfach aus dem Grund, daß gar nicht geguckt wird. Da hat man beim Russischen-Roulette eine bessere Chance...

Aus meiner Erfahrung gilt das oben gesagte (nur 50% Vorfahrtgewährung) für Radwege außerorts. In der Stadt wird den Radfahrern sicher nur in viel geringeren Ausmaß die Vorfahrt genommen. Aber weil es öfter zu potentiell gefährlichen Begegungen kommt, gibt es innerorts leider absolut viel mehr Unfälle. Sobald das Ortsschild passiert ist, rechnen die meisten Kraftfahrer einfach nicht mehr mit Radfahrern auf Radwegen, wenn die Radwege als solches überhaupt wahrgenommen werden.
 
Aus meiner Erfahrung gilt das oben gesagte (nur 50% Vorfahrtgewährung) für Radwege außerorts. In der Stadt wird den Radfahrern sicher nur in viel geringeren Ausmaß die Vorfahrt genommen. Aber weil es öfter zu potentiell gefährlichen Begegungen kommt, gibt es innerorts leider absolut viel mehr Unfälle. Sobald das Ortsschild passiert ist, rechnen die meisten Kraftfahrer einfach nicht mehr mit Radfahrern auf Radwegen, wenn die Radwege als solches überhaupt wahrgenommen werden.
So auch meine Einschätzung, basierend auf eigenen Erfahrungen. An dieser und 3-4 weiteren ähnlichen auf meinem Arbeitsweg (außerorts) quert im Schnitt wahrscheinlich pro Stunde ein Radfahrer, max. zwei. Da begegnet dem Durchschnittsautofahrer wahrscheinlich nur so selten ein Radfahrer, dass diese das einfach nicht so "auf dem Schirm haben". Dies ist aber natürlich keine Entschuldigung dafür, die evtl. dann doch mal querenden und vorfahrtsberechtigten Radfahrern etc. von der Straße zu schieben!
Aber innerorts erlebe ich die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer auch stärker (von Ausnahmen abgesehen natürlich).

PS: Das ist übrigens auch gar nicht auf den Kraftverkehr beschränkt. Viel zu oft wird mir von plötzlich aus Seitenstraßen einbiegenden anderen Radfahrern so knapp die Vorfahrt genommen, dass ich voll in die Eisen gehen muss, um einen Unfall zu vermeiden...
 
Hallo und gute Besserung,

beim Trike tippe ich auf Totalschaden.

Sorry das find ich jetzt aber übertrieben. Ich bin ja immer mit dabei, auf die Behörden zu schimpfen. Aber tendenziell muss ein linksseitiger Radweg möglich sein. Der muss dann halt besonders abgesichert werden. Ist hier der Fall.

Nein, ist es nicht, denn ..

Unter anderem muss man, falls nicht deckungsgleich, an Halte- und Sichtlinie stoppen (Stoppen. Nicht vorsichtig rollern).

Hier ist die Haltelinie an der Sichtlinie für Sicht auf die Fahrbahn, sie gehört aber vor die Querung des Radweges, der vermutlich knapp (wenn meine Erinnerung von 2 m nicht täuscht) unter der vorgeschriebenen Mindestbreite bleibt.

Die Beschilderung und Markierungen der Kreuzung entsprechen der ERA 2010.
ERA ist kostenpflichtig aber hier auf S. 50 findet man die Darstellung aus der ERA.

Glaube ich nicht, die ERA wird kaum die Haltelinie hinter den Radweg legen wollen. Auf S. 50 der ERA 2010 gibt es kein Bild.
 
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