Heute hat es mich erwischt - Unfall mit dem Trike

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Hallo zusammen,

nun muss ich mich leider auch einreihen in die Reihe der Unfallopfer...

Ich war hier so unterwegs wie mein Rad auf dem Bild steht. Der (benutzungspflichtige) Radweg ist linksseitig begleitend zur Kreisstraße (rechtsseitig gibt es keinen Rad-/Fußweg) und quert hier die einmündende Straße. Von links kam ein weiterer PKW, der nach rechts in die Hauptstraße einbiegen wollte. Ich bin schon sehr vorsichtig, da ich an meinem Leben hänge und achte genau auf den Querverkehr. Der PKW fuhr recht langsam und der Fahrer blickte in meine Richtung. Wäre er schneller gewesen oder hätte erkennbar woanders hingeschaut, hätte ich gehalten, so bin ich weitergefahren in der Annahme, der PKW würde halten. Hat er aber nicht getan und mich daher trotz Ausweichmanöver mit seiner Front im oberen Bereich meines linken Vorderrades getroffen. Ich wurde ca. 1m nach rechts geschoben, dann kippte ich samt Rad über die rechte Seite und blieb liegen.

Mir geht es bis auf einige Prellungen soweit den Umständen entsprechend gut, das Rad ist allerdings stark beschädigt: Beide Vorderräder stehen "windschief" zur rechten Seite, Lenkgestänge und Radaufhängungen sind verbogen, der Sitz ebenso, Spiegel und Smartphonehalterung sind hin. Ob der Rahmen auch etwas abbekommen hat, kann ich noch nicht sagen...

Gibt es hier begründete Meinungen zur verkehrsrechtlichen/Vorfahrtslage? Ist die Situation so klar, wie mir bisher jeder erklärt hat?
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Unterm Strich würde ich sagen ist es glimpflich verlaufen wenngleich sehr ärgerlich und mit viel Aufwand verbunden. Wäre es kein PKW sondern ein Traktor oder ein LKW gewesen, wäre ich vermutlich überrollt statt geschoben worden...
 
Behördliche angeordnete Gefährdung. Das macht auch das gleich zweimal aufgestellte Stop-Schild nicht wett.
Der PKW war natürlich wartepflichtig.
Gut, dass Dir nichts weiter passiert ist.

Gruß
Christoph
 
Bei solchen Einfahrten macht man ja gerne mal einen Schlenker, so dass die Querung baulich >5m von der Fahrbahn entfernt und somit nicht mehr verkehrsbegleitend und damit auch nicht vorfahrtsberechtigt ist. Das ist hier aber nicht der Fall. Hier ist die Querung ganz eindeutig rot markiert, eben damit es den einbiegenden Verkehrsteilnehmern auffällt. Ich würde sagen, dass Du hier ganz klar vorfahrtsberechtigt gewesen bist. Und ja, Radwege auf der falschen Seite sind besch...eiden.
 
Es sieht rechtlich eindeutig aus. Du hattest Vorfahrt, da du auf der Vorfahrtstraße unterwegs warst. Man sieht deutlich das blaue Verkehrszeichen in deiner Richtung und die Stop-Zeichen. Wenn das Auto, dass von links kam nicht mind. 3 sec. gehalten hat, würde ich dies in deiner Zeugenaussage erwähnen.

Ich hoffe es geht dir sonst gut, auf jeden Fall würde ich zum Arzt gehen, auch wenn es sich jetzt nicht so schlimm anfühlt.
 
Ich hoffe es geht dir sonst gut, auf jeden Fall würde ich zum Arzt gehen, auch wenn es sich jetzt nicht so schlimm anfühlt.
Da es auf dem Arbeitsweg passiert ist, war ich natürlich unmittelbar nach dem Unfall beim Durchgangsarzt (BG...). Meine körperlichen Folgen sind also dokumentiert...
 
Eieiei...zum Glück ist dir nicht mehr passiert- gute Erholung innen und aussen!
 
So unschön das Ganze auch ist, Wegeunfall und über BG versichert ist schon mal sehr gut.
Da iss nix mit austherapiert, da wird weitergemacht bis die volle Arbeitsfähigkeit wieder da ist.
 
Gut, dass Dir nicht mehr passiert ist (sofern es Dir morgen und übermorgen auch noch gut geht, so Blutergüsse können schon ne Weile dauern, bis sie richtig anfangen weh zu tun - schmerzhafte Eigenerfahrung)!

Denk mal über einen Anwalt nach, die Sache könnte teuer werden (zumindest die Raparatur).

Mir ist es gelegentlich auch schon passiert, dass AutofahrerInnen NACH Blickkontakt trotzdem weitergefahren sind: Ich habe da gar keine Erklärung für: Muss wohl so eine Art black-out im Kopf der/s Sehenden sein. Aber ich bin immer vorsichtig, selbst nach Blickkontakt - auch wenns nervig ist und unnötig meine Fahrt verzögert...

Gruß, heppo
 
Erstmal Glückwunsch daß der Unfall so glimpflich abgelaufen ist. Und gute Besserung.
Schuldfrage ist klar. Du hattest Vorfahrt.
Das Zusatzzeichen über dem Stoppschild kann eigentlich nur Radverkehr kreuzt aus beiden Richtungen bedeuten.
Solltest du fotografieren und allen Anwälten, Versicherungen und Polizei zukommen lassen. Bevor dir jemand irgend eine Mitschuld andichten will.
Zu Anwalt würde ich dir auch raten. Und Gutachten von einem Fahrradsachverständigen.
 
Ei, Ei, Ei, - gut dass das GAnze einigermaßen glimpflich ausgegangen ist. An deiner Vorfahrt sollte es keinen Zweifel geben, aber
warum ist die Haltelinie für den KFZ-Verkehr hinter dem Radweg??? Mir sieht das Ganze nach einer geplanten Unfallstelle aus!

Gruß Carsten
 
Gut das dir nichts schlimmeres passiert ist!
Mach weitere Bilder vom Unfallort (auch aus Sicht den PKW-Fahrers) und nehm dir einen (Fach-)Anwalt für Verkehrsrecht.
Ich mach dazu noch einen Screenshot der Unfallstelle in Google Maps. Alles dem Anwalt übergeben.

Tip 1: Pro Woche Arbeitsunfähigkeit kannst du, unabhängig vom Schaden am Trike, €250 Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung verlangen.
Tip 2: Schreib hier nichts weiter über den Vorgang, bis er abgeschlossen ist und die Versicherung bezahlt hat (also in etwa 3-6 Monaten wenn alles gut läuft).
 
Weitere Punkte, die für Dich sprechen: Der Radweg ist durch Blockmarkierungen und durch farbige Hervorhebung besonders auffällig gestaltet, zusammen mit den Stoppschildern eindeutig vorrangig. Stoppschild überfahren mit Unfallfolge gibt 85 € Bußgeld plus einen Punkt in Flensburg.
Hattest Du auch vorne ein Licht an? Das zusammen mit dem Wimpel sollte Dich eindeutig sichtbar machen, also nix mit "Übersehen". Die an einem Stoppschild vorgeschriebene dreisekündige Wartefrist dient ja auch dazu, sich besonders gründlich umzusehen. Die Schuldfrage ist eindeutig zu beantworten.
 
die Stelle find ich völlig bescheuert gelöst; auch wenn die Radfahrenden klar Vorfahrt haben werden doch dort dauernd PKW nicht bei den Stopschildern anhalten, weil sie da wegen den Bäumen nicht auf die querende Straße schauen können, fahren also weiter, räumen velos ab oder blockieren den Radweg... gute Besserung und genug Kraft für den Schrift- und sonstigen Kram
 
Bei dieser Situation hat die zuständige Straßenbehörde anscheinend eine falsche Kennzeichnung durchgeführt.

1. Auf dem rot gekennzeichneten Radweg fehlt ein Piktogramm Radfahrer-von links und rechts
2. Ist an dem Stoppschild ebenfalls dieses Zeichen montiert?
3. Zur eindeutigen Vorfahrt für Radfahrer fehlt ein Vorfahrtschild auf dem Radweg.
 
Glück im Unglück, gut das dir nicht mehr passiert ist.
Aus der Perspektive würde ich auch sagen, du hattest Vorfahrt.
Am Stopschild ist ein Zusatzschild angebracht, ohne es zu sehen würde ich auf "Radfahrer kreutzt" mit Pfeilen li und Re tippen.
Insgesamt ist die Führung aber bescheiden.
Wie die anderen schon geschrieben haben, nimm dir Rechtsbeistand.
 
Gibt es hier begründete Meinungen zur verkehrsrechtlichen/Vorfahrtslage? Ist die Situation so klar, wie mir bisher jeder erklärt hat?
Erstmal schnelle und vollständige Genesung dir und deinem Rad.
Kannst du deine Geschwindigkeit und die Höhe des Grasbewuchses irgendwie dokumentieren? Ich kann mir vorstellen, dass die Versicherung dir daraus eine Teilschuld konstruieren möchte (für die SIchtverhältnisse zu schnell o.ä.) oder dass sie Schuld beim Straßenbaulastträger abladen will.
 
Zur eindeutigen Vorfahrt für Radfahrer fehlt ein Vorfahrtschild auf dem Radweg.
Gibt es sowas überhaupt, ich habe sowas jedenfalls noch nie gesehen? Nur kleine "Vorfahrt gewähren" Schilder werden in letzter Zeit inflationär an den Radwegen aufgestellt.
 
Moin,
@Taste erstmal schön, dass es dir soweit gut geht.

3. Zur eindeutigen Vorfahrt für Radfahrer fehlt ein Vorfahrtschild auf dem Radweg.
Wozu? Wenn die Vorfahrtsregelung des Radweges eigenständig ist, dann wäre dieser nicht mehr Fahrbahnbegleitend. Die Stoppschilder sollte dem Autofahrer eigentlich deutlich genug seinen Nachrang zu den querenden Verkehr aufzeigen. Einzig die Stopplinie gehört vor der Querung des Radwegs.

Ciao,
Andreas

PS: und Erfahrungsgemäß sind solche Kreuzungen immer gefährlich für Radfahrer, selbst aus der Gegenrichtung.
 
Mal wieder so eine Situation wo der Strassenbauer nicht denkt, der Stoppstreifen gehört vor der Radweg, nicht so wie es jetzt ist und das den Radweg dann blockiert wird wenn das Auto vor den Stoppstreifen steht.
Das Dind gefährliche stellen, zum Glück ist dir nichts weiteres wie Materielle Schaden passiert, ich wurde die Stelle den behörden als sehr Gefährlich für Radfahrer melden.
 
1. Gute Besserung
2. Hoffentlich gibt's nicht mehr Stress als nötig...


Der Unfall, so wie er hier dargestellt ist, bestätigt mal wieder: Die StVO gilt nicht für Radfahrer.

Der Autofahrer hat immer Vorfahrt.
Immer.
Wirklich immer.

Außer, er gewährt sie dem Radfahrer...

Manchmal male ich mir aus, wie der Verkehr aussehen würde, wenn allgemein der Konsens herrschen würde, dass Radfahrer Vorrang vor Autoverkehr hätten. Zumindest als gleichwertige Verkehrsteilnehmer betrachtet würden...
 
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