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Ist 12 Jahre her, sollte so aber noch seine Gültigkeit haben.Danke für den Link zu Martins toller Formulierung!
Bedenke, dass die Rechtsschutzversicherung dem Anwalt nur das unterste Mindest-Honorar zahlt. Daher sind Anwälte i.d.R. gerade bei kleinen Streitsummen nicht scharf auf solche Fälle. Für den Kurs machen es eher "Überzeugungs-Anwälte"Eigenbeteilung hab ich keine, soweit ich weiß.
Bedenke, dass die Rechtsschutzversicherung dem Anwalt nur das unterste Mindest-Honorar zahlt. Daher sind Anwälte i.d.R. gerade bei kleinen Streitsummen nicht scharf auf solche Fälle. Für den Kurs machen es eher "Überzeugungs-Anwälte"
Danke für die Richtigstellung! Meine Info hatte ich aus einer Anfrage zur Entschädigung von "Betrugsdiesel-Käufern" vs. Autoherstellern.Der "Streitwert" ist in der Regel nur bei zivilrechtlichen Angelegenheiten für die Berechnung der Gebühren maßgeblich.
Da fällt einem nix mehr dazu ein.75 Euro
Mir war nicht klar wie hoch hier die Bußgelder sind. Das Netz spuckt z.B. das aus: https://www.bussgeldkatalog.org/radwegebenutzungspflicht/Es geht um eine Summe von 75 Euro
Klagt doch den Lolli weg. Sollte doch gut gehen, wenn nur 1,45 breit.eigentlich will ich ne Dauerlösung: Erlaubnis, auf dieser Straße den Radweg nicht benutzen zu müssen.
Und die 50,- hat er gewürfelt oder was? Falls (wenn überhaupt) Vorsatz vorliegt, wird das Bußgeld üblicherweise verdoppelt.25 Euro wegen Verstoß und dann nochmal 50 Euro wie er meinte wegen Vorsatz.
Du hast Dich doch belehren lassen und den Radler genommen, das hat Dich eines besseren belehrt, er ist Aufgrund der Breite, usw nicht zumutbar, das ein Polizist der nicht Rad fährt und noch nie VM gefahren ist das nicht einschätzen kann ist klar.Der Vorsatz kommt daher, dass er mich ja nach seiner Ansicht nach belehrt hat und ich dann trotzdem wieder auf der Straße gefahren bin.
Ah, ok. Aber dann sind die 50,- EUR immer noch willkürlich angesetzt. Vorsäzliche Nichtbenutzung wären "nur" 50,- EUR. Hat er dich denn nur belehrt oder eine offizielle Weisung gegeben auf dem Radweg zu fahren? Einer Weisung mußt du zunächst folgen. Deshalb immer fragen: "Ist dies eine Weisung?"dass er mich ja nach seiner Ansicht nach belehrt hat und ich dann trotzdem wieder auf der Straße gefahren bin.