Kenne den Gesetzestext in Deutschland nicht, aber in Österreich lautet er folgendermaßen:
"Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 Zentimeter oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 Zentimeter sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden (muss aber nicht benutzt werden). Mit breiteren Fahrrädern bzw. Fahrrädern mit sonstigen Anhängern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen."
Das bedeutet in Österreich darf man mit Velomobilen auf Straßen fahren ohne den Radweg benutzen zu müssen. Das wird dir wahrscheinlich nicht viel helfen, es passt trotzdem dazu.