Das Problem sind die blauen Lollies. Gemäß StVo sind sie nur in Ausnahmefällen zulässig (einfach mal in der StVo nachlesen, siehe auch obiges Urteil). Der Polizist muss ja nur den Mist durchsetzen. Daher wäre es m.E. richtig von Grunde her gegen die blauen Lollies zu klagen. Nur dann wird die Richtigkeit der Anordnung überprüft und die anordnende Behörde muss die Begründung für die Ausnahme nachweisen.
Wenn man trotz Schild von der Benutzungspflicht befreit werden will, braucht es gewichtige und stichaltige Gründe. Diese Gründe werden im Einzelfall vom Gericht gewichtet (ob das Schild zu recht steht oder nicht ist, ja dann nicht Gegenstand des Verfahrens). Vor Gericht und auf hoher See ...
Das grundlegende Problem ist doch, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung glaubt, Radwege wären zum Schutz des Radfahrers da. Deswegen rühmen sich die Politiker auch wieviel Km benutzungspflichtiger Radwege sie neu angelegt haben und sind auf den Unsinn ganz stolz. Dass in Wirklichkeit die Unfallgefahr nur zu den Kreuzungen verlagert wird und in Summe steigt, interessiert niemand, weil man sich ja auf den Radweg sooo sicher FÜHLT. Der primäre Zweck bnutzungspflichtiger Radwege ist doch die Trennung der Verkehrsarten um für einen ungestörten Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge zu sorgen ( deswegen kommt auch die Behinderung ins Spiel [25 EUR], die ja in Wirklichkeit auch nicht stichhaltig ist, oder sind selbstfahrende Arbeitsmaschine auf dieser Straße verboten? Die sind im Zweifelsfall viel langsamer und breiter, als ein VM.)
Sind die benutzungspflichtigen Radwege wirklich alle richtig ausgeschildert? (Bei uns hängt schon seit ca. 15 Jahren ein solches Schild in der falschen Richtung und auf der falschen Seite, aber wen interessiert es, dass die Benutzungspflicht regelmäßig überprüft werden muss?) Wird z.B. die Anordnung, sprich der blaue Lollie, wirklich an jeder Straßeneinmündung wiederholt? Das sollte der Rechtsbeistand genauer wissen, was alles erfüllt sein muss, dass die Anordnung auch wirklich gültig ist.
Von parkenden Autos sind bei Vorbeifahrt mindestens 1,5 bis 2,5 m Sicherheitsabstand zu halten, wie es einem der gesunde Menschenverstand schon sagt. Da sollte der Rechtsbeistand genügend einschlägige Gerichtsurteile finden. Seit die Kopfstützen in den Autos eingeführt wurden, ist es ja nicht mehr so einfach zu erkennen, ob da jemand im Wagen sitzt, der im nächsten Augenblick unvermittelt die Tür öffnet (ohne auf den Verkehr zu achten). Wenn die Markierung das nicht berücksichtigt ...
Vielleicht sollte man auch die anordnende Behörde mal auf die Klagewelle vorbereiten, die hier ausgelöst wird. Die Lokalpresse ist vielleicht auch dankbar, wenn sie das Sommerloch füllen kann. Evtl. kann man auch noch Unterstützung vom ADFC und/oder anderen Leidensgenossen bekommen? Und evtl. auch mit ein paar Aktionen auf die Probleme der Radfahrer aufmerksam machen (z.B. mehr Platz für Radfahrer)? Die Behörden auf die Mängel hinweisen mit der Bitte um Abhilfe. Nach angemessener Frist nachfragen bis wann die Mängel beseitigt werden. Wenn sich nix tut, gibt es vielleicht das nächste Sommerloch zu füllen? ... Zumindest sind dann die Probleme nicht unbekannt und man hätte abstellen können. War schon immer so, ist ja kein Argument.
Kostet halt alles Zeit und Energie.