Hansdampf und Hammy (df #187)

Gib bloß nicht die Geschwindigkeit als Grund an.
Das wär meiner Meinung nach der Hauptgrund, auf der Fahrbahn zu fahren. Du fährst mit einem DF einfach 50, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Als die Radwege gebaut wurden, hat niemand an 50 km/h fahrende Radler gedacht. Die sind weder in ihrer Breite noch in ihren Kurven und in ihrer Übersichtlichkeit dafür gebaut worden. Und vom den Radweg überquerenden Verkehr rechnet auch niemand, dass ein Rad dort so schnell ist.
Meine Meinung ist, dass man jemanden (also hier dann wahrscheinlich eine Richterin) am besten mit dem überzeugen kann, wovon man selber überzeugt ist.
Aber vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit. Vielleicht könnte (z.B.) man an eine viel höhere Stelle der Polizei schreiben, dass es diese Verwaltungsvorschrift gibt und dass es jenen Polizisten gibt, der dadarauf besteht, dass man nicht da radelt, wo die Autos fahren, und dass das aber aus oben genannten Gründen viel unsicherer ist und dass das doch nicht im Sinne der Polizei sein kann. Vielleicht irgendsowas. Ist jetzt nicht der harte Weg, bei dem man mit dem Richter Glück hat oder auch nicht.
 
Das wär meiner Meinung nach der Hauptgrund, auf der Fahrbahn zu fahren.
Leider hat man kein recht , so schnell zu fahren wie man will / was geht. Man muß angepasst fahren.
dass das aber aus oben genannten Gründen viel unsicherer ist und dass das doch nicht im Sinne der Polizei sein kann.
Hier sehe ich eher den Erfolg...

Nachtrag: Man kann natürlich angeben , daß man im Geschwindigkeitsbereich des Autoverkehrs fährt und daher keine Behinderung darstellt.
 
Wenn der Weg zu schmal ist, um im Begegnungsverkehr sicher an einem (eventuell verbotswidrig) entgegenkommenden Radfahrer vorbeifahren zu können, wird es halt auch schnell unzumutbar. So ein Stück Radweg habe ich auf meiner täglichen Route und konnte mit der Argumentation einen Polizisten überzeugen - es kam auch just in dem Moment ein Fahrrad mit Anhänger in der falschen Richtung den Weg entlang.
 
Kurz nachgefragt!
Ein Velomobil ist doch ein mehrspuriges Fahrzeug und demnach von der Radwegsnutzungspflicht ausgeklammert so wie Rad mit Anhänger oder Lastenrad.
Sorry falsch schon erwähnt im Treadt aber ich halt es mit dem Trike so und argumentiere das wenn nötig auch mit dem Hinweis.
 
Also wenn der Anruf nicht offiziell von der Dienstelle kam sondern von privat dann ist das ganz klar ein Verstoß gegen die DSGVO und eine Meldung an den Landesdatenachutzbeuftragten kann die Betroffenen ganz schön ins Rotieren bringen. Mit der DSGVO kann man Datenverarbeiter ganz toll ärgern.
Wenn Du Dich beim Dienststellenleiter nicht ganz so unbeliebt machen willst, kannst Du ihn darauf hinweisen, dass das Verhalten seines Mitarbeiters ihn dsgvomäßig ganz schon in Stress bringen kann.

Just my 2 cents
Toni
 
Nene... alles gut. Er hat von der Dienststelle aus angerufen.

Ein Velomobil ist doch ein mehrspuriges Fahrzeug und demnach von der Radwegsnutzungspflicht ausgeklammert so wie Rad mit Anhänger oder Lastenrad.
Sorry falsch schon erwähnt im Treadt aber ich halt es mit dem Trike so und argumentiere das wenn nötig auch mit dem Hinweis.
Darum gehts ja. Er ist trotzdem der Meinung, ich müsse den Radweg benutzen.

Heute kurz mit einem Anwalt meiner Versicherung gesprochen. Er gibt mir auch Recht. Jetzt heißt es wohl warten auf den Bescheid :). Ich halte euch definitiv auf em Laufenden! Danke euch nochmal für die konstruktiven Beiträge. Ich schätze es sehr, dass mein Faden nicht verwendet wurde, um zu wettern. Ich wünsche mir, dass das so bleibt.
 
Nene... alles gut. Er hat von der Dienststelle aus angerufen.
Du hast aber deine Telefonnummer wegen einem anderen Fall ihm zur Verfügung gestellt bzw. um Rückmeldung darüber zu bekommen. Einfach für weiteres hast du ihm ja nicht gegeben und er darf die nicht benutzen wann immer er will. Ich würde mich beschweren.
 
Eigentlich ein wenig OT, aber passt gerade hier auch rein. Wegen Stadtradeln und Lolly weg haben gerade die Mindestbreite für Radwege noch einmal im Internet gesucht und auf https://www.adfc-nrw.de/kreisverbae...r/radwegbenutzungspflicht/leitfaden-rwbp.html das hier gefunden:
https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/radwegbenutzungspflicht/leitfaden-rwbp.html schrieb:
In der StVO-Novelle ist eine größere Mindestbreite für Radwege durch den Verweis auf die ERA (jetzt 1,6 m statt 1,5 m) und (neu!) eine Mindestbreite für Gehwege neben benutzungspflichtigen Radwegen vorgesehen.
Gilt jetzt 1,5m oder 1,6m? Ist halt schon paar Jährchen alt, aber jeder cm mehr ist ja besser. In der ERA sind auch weitere Maße drinnen, z.B. für gemeinsamen Rad- und Fußweg.
 
Das Problem sind die blauen Lollies. Gemäß StVo sind sie nur in Ausnahmefällen zulässig (einfach mal in der StVo nachlesen, siehe auch obiges Urteil). Der Polizist muss ja nur den Mist durchsetzen. Daher wäre es m.E. richtig von Grunde her gegen die blauen Lollies zu klagen. Nur dann wird die Richtigkeit der Anordnung überprüft und die anordnende Behörde muss die Begründung für die Ausnahme nachweisen.

Wenn man trotz Schild von der Benutzungspflicht befreit werden will, braucht es gewichtige und stichaltige Gründe. Diese Gründe werden im Einzelfall vom Gericht gewichtet (ob das Schild zu recht steht oder nicht ist, ja dann nicht Gegenstand des Verfahrens). Vor Gericht und auf hoher See ...

Das grundlegende Problem ist doch, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung glaubt, Radwege wären zum Schutz des Radfahrers da. Deswegen rühmen sich die Politiker auch wieviel Km benutzungspflichtiger Radwege sie neu angelegt haben und sind auf den Unsinn ganz stolz. Dass in Wirklichkeit die Unfallgefahr nur zu den Kreuzungen verlagert wird und in Summe steigt, interessiert niemand, weil man sich ja auf den Radweg sooo sicher FÜHLT. Der primäre Zweck bnutzungspflichtiger Radwege ist doch die Trennung der Verkehrsarten um für einen ungestörten Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge zu sorgen ( deswegen kommt auch die Behinderung ins Spiel [25 EUR], die ja in Wirklichkeit auch nicht stichhaltig ist, oder sind selbstfahrende Arbeitsmaschine auf dieser Straße verboten? Die sind im Zweifelsfall viel langsamer und breiter, als ein VM.)

Sind die benutzungspflichtigen Radwege wirklich alle richtig ausgeschildert? (Bei uns hängt schon seit ca. 15 Jahren ein solches Schild in der falschen Richtung und auf der falschen Seite, aber wen interessiert es, dass die Benutzungspflicht regelmäßig überprüft werden muss?) Wird z.B. die Anordnung, sprich der blaue Lollie, wirklich an jeder Straßeneinmündung wiederholt? Das sollte der Rechtsbeistand genauer wissen, was alles erfüllt sein muss, dass die Anordnung auch wirklich gültig ist.

Von parkenden Autos sind bei Vorbeifahrt mindestens 1,5 bis 2,5 m Sicherheitsabstand zu halten, wie es einem der gesunde Menschenverstand schon sagt. Da sollte der Rechtsbeistand genügend einschlägige Gerichtsurteile finden. Seit die Kopfstützen in den Autos eingeführt wurden, ist es ja nicht mehr so einfach zu erkennen, ob da jemand im Wagen sitzt, der im nächsten Augenblick unvermittelt die Tür öffnet (ohne auf den Verkehr zu achten). Wenn die Markierung das nicht berücksichtigt ...

Vielleicht sollte man auch die anordnende Behörde mal auf die Klagewelle vorbereiten, die hier ausgelöst wird. Die Lokalpresse ist vielleicht auch dankbar, wenn sie das Sommerloch füllen kann. Evtl. kann man auch noch Unterstützung vom ADFC und/oder anderen Leidensgenossen bekommen? Und evtl. auch mit ein paar Aktionen auf die Probleme der Radfahrer aufmerksam machen (z.B. mehr Platz für Radfahrer)? Die Behörden auf die Mängel hinweisen mit der Bitte um Abhilfe. Nach angemessener Frist nachfragen bis wann die Mängel beseitigt werden. Wenn sich nix tut, gibt es vielleicht das nächste Sommerloch zu füllen? ... Zumindest sind dann die Probleme nicht unbekannt und man hätte abstellen können. War schon immer so, ist ja kein Argument.

Kostet halt alles Zeit und Energie.
 
So... Meine Bescheide sind da.... 210 Euro insgesamt. Bin schier abgebrochen. Morgen rufe ich Rechtschutz und Anwalt an.
Zitat: Andere Kraftfahrzeuge konnten den Fahrstreifen nicht benutzen und wurden dadurch behindert.
Klar.... Bei 40 bis 50 kmh die ich da gefahren bin. Daher finde ich es nur fair, wenn jeder 45 kmh Roller jetzt auch Bescheide bekommt :D
ich halte euch auf dem Laufenden, bzw. Sag euch das Ergebnis.
 
Moin,

Da bin ich mal gespannt wo es mit dieser Streunung der StVO so hingeht. Ich von meiner Seite würde mich bei dir beteiligen... schreib mir ruhig ne pn... ist echt ein Unding...

Grüße marcel
 
dann dürfen ja 25 km/h und 45 km/h kraftfahrzeuge dort auch nicht fahren?!
hättest du auf dem radweg, mit deiner geschwindigkeit (evtl. mal eine kamerafahrt machen mit geschwindigkeits-angabe/einblendung wenn machbar) denn andere verkehsteilnehmer gefährden sollen(rad/gehweg-kombi).
frechheit ist das. schliesslich ist man, egal was und wie schnell, ein verkehrsteilnehmer, und die welt besteht nicht nur aus kraftfahrzeugen.
ach ja, die behinderung, sollte er mal beweisen, vor allem im hinblick auf zugelassene 25+45km/h kraftfahrzeuge.
 
Heftig. Es ist einfach nur traurig, wie Einige Fahrradfahrer behandeln. Wenn es mir nicht fast genauso vor 2 Jahren in Heidelberg fast genauso erging (Nordseite vom Neckar Richtung Osten, 30km/h erlaubt. Auf dem Fußweg mit Fahrradfahrer frei ist viel los und stehen Bäume in der Mitte, gefühlt rechts und links keinen Meter Platz. Und da soll ich mich laut 2 Polizisten auch hin verdrücken, haben mich voll gelabert. Zum Glück war es am Ende vom Fahrrad frei und die haben mich auf der Straße weiter fahren lassen. Nur ich hatte da ganze Zeit (mindestens 2km) 35+km/h auf dem Tacho und wurde von einem Linienbus und mindestens 10 Autos zügig überholt. Die haben mir auch mit Strafe fast schon bedroht und haben gemeint wenn ich sage ich wäre zu schnell gefahren, könnte ich auch dafür ein Ticket bekommen, ich soll es lassen.)

Ich hoffe es ändert sich endlich was! Wenn ich irgendwie unterstützen kann, sag einfach bescheid.

ps und ein wenig OT...: Ich bin am überlegen ob ein Versicherungskennzeichen da was bringt? Dann darf man zwar keine Fahrradwege mehr fahren, aber überall auf der Straße
(Schnellstraßen mal ausgenommen). Da braucht man ja nur einen Motor der über 25km/h unterstützt und schon kann man schön mit Schrittgeschwindigkeit auf der Straße rum gurken. Brauch unbedingt noch einen alten Bulldog für die Stadt...
 
und dann ein riesen plakat hinten dran:
ich könnte auch doppelt so schnell, aber mit meinem velo darf ich hier nicht fahren, also trotte(l)t mal schön hinterher.....
nein ernsthaft, du kannst dich ja mal an den polizeipräsidenten persönlich so vonwegen mobbing deiner person mit argumentation vonwegen mofas usw wenden.
 
Da braucht man ja nur einen Motor der über 25km/h unterstützt und schon kann man schön mit Schrittgeschwindigkeit auf der Straße rum gurken. Brauch unbedingt noch einen alten Bulldog für die Stadt...
keine Ahnung was für ein VM du fährst, hast du nicht angegeben..
aber so einfach ist das mit "einfach Motor rein der mehr als 25km/h kann" ist es dann doch nicht
da bleibt die Auswahl dann beschränkt auf alte VMs die tatsächlich auf 45km/h zugelassen sind

mit modernen VMs sind die Chancen bzw. der Aufwand sehr groß..
forumsbetreiber Reinhard wollte das mal mit seinem df machen, und ist ob der Auflagen und Schwierigkeiten der Zulassung gescheitert, hat es sein lassen
 
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