Haftpflichtversicherung bei Radrennen

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Hallo
nachdem ich in diesen Thread viel über die Helmpflicht wegen Versicherung des Veranstalters gelesen habe, hat es mich Interessiert wie es mit Haftpflichtversicherungen bei Radrennen eigentlich geregelt ist.
Als ich meine Haftpflichtpolice bei den allgemeinen Versicherungsbedingungen
den
§ 4 Welche Ansprüche sind nicht versichert
Absatz 4
- Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training)
In Internet habe ich dazu diese Seite gefunden.
Diese Seite ist auch noch interessant.
Wer also an Radrennen teilnimmt, sollte darauf achten das er eine Versicherung hat die solche nicht ausschließt.
 
AW: Haftpflichtversicherung bei Radrennen

Hallo
nachdem ich in diesen Thread viel über die Helmpflicht wegen Versicherung des Veranstalters gelesen habe, hat es mich Interessiert wie es mit Haftpflichtversicherungen bei Radrennen eigentlich geregelt ist.
Als ich meine Haftpflichtpolice bei den allgemeinen Versicherungsbedingungen
den In Internet habe ich dazu diese Seite gefunden.
Diese Seite ist auch noch interessant.
Wer also an Radrennen teilnimmt, sollte darauf achten das er eine Versicherung hat die solche nicht ausschließt.

Zu deiner persönlichen Versicherung:
Bei Radrennen(also UCI) weist der Veranstalter vor jedem(!) Rennen alle Ansprüche in jeder Richtung ab. Es wird immer gesagt: 'JEDER FÄHRT AUF EIGENE RECHNUNG UND GEFAHR'.

Damit muss jeder seinen eigenen Schaden selber Tragen!

Anders sieht es aus wen ein Unbeteiligter ins Rennen eingreift und zB durch Unachtsamkeit beim Überqueren der Strecke für einen Sturz sogt(Kenne ich aus einem Gerichtsfall)

Ich denke mal du kannst einen Mitteilnehmer nur Verklagen wenn er dich mit Vorsatz und mutwillig in den Graben fährt. Das dürfte dann aber ins Strafrecht gehen.

Tschö
René
 
AW: Haftpflichtversicherung bei Radrennen

Hallo René,

der dritte Fall wäre, wenn du selbst Dritte schädigst, z.B. ins Publikum fährst oder in einen Gartenzaun ...

Grüße,
André
 
AW: Haftpflichtversicherung bei Radrennen

....Wer also an Radrennen teilnimmt, sollte darauf achten das er eine Versicherung hat die solche nicht ausschließt.

Meine würde auch nicht zahlen ... ich dachte, dass währe bei allen Privathaftpflichtversicherungen so?

Bei Radrennen(also UCI) weist der Veranstalter vor jedem(!) Rennen alle Ansprüche in jeder Richtung ab. Es wird immer gesagt: 'JEDER FÄHRT AUF EIGENE RECHNUNG UND GEFAHR'.
Damit muss jeder seinen eigenen Schaden selber Tragen!

Erzählen kann man viel, aber wie rechtssicher das ist?

Eigentlich hätte ich ein besseres Gefühl, wenn jeder Rennteilnehmer vor dem Rennen eine Verzichtserklärung unterschreibt. Aber nicht nur gegenüber den Veranstalter, sondern auch gegenüber allen anderen Rennteilnehmern, Zuschauern usw.
Also müsste jeder Rennteilnehmer vor dem Rennen auf alle eventuellen Schadensersatzansprüche Verzichten, selbst wenn grobe Fahrlässigkeit der Schadensgrund war (die Rennteilnahme als solche ist eigentlich schon grob fahrlässig). Andererseits, ob eine einfache Verzichtserklärung rechtlich wirksam ist?
...Ich denke mal du kannst einen Mitteilnehmer nur Verklagen wenn er dich mit Vorsatz und mutwillig in den Graben fährt. Das dürfte dann aber ins Strafrecht gehen.
Privatklagen für lebenslange Renten können teurer werden, als Geldstrafen nach Tagessätzen. Bei Vorsatz zahlt aber ohnehin Keine Versicherung.

Beim Boxsport ist Körperverletzung aber gewollt und geregelt. Wenn wir also mal ein Crash-Rennen fahren wollen :cool:

...Anders sieht es aus wen ein Unbeteiligter....
...wenn du selbst Dritte schädigst, z.B. ins Publikum fährst oder in einen Gartenzaun ...

Dann währe es gut, wenn vom Veranstalter selbst eine Haftpflichtversicherung für die Zeit des Rennens angeboten würde. Ich meine nicht die Versicherung, welche den Veranstalter absichert, sonder für den oben genannten Fall.

Gruß
Martin D.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Haftpflichtversicherung bei Radrennen

der dritte Fall wäre, wenn du selbst Dritte schädigst, z.B. ins Publikum fährst oder in einen Gartenzaun ...

Stimmt! Ich habe mal gesehen wie ein Rennteilnehmer frontal in ein Polizeiauto(Streckensicherung) gefahren ist. Ich weiss aber nicht wer gezahlt hat...
 
AW: Haftpflichtversicherung bei Radrennen

Meine würde auch nicht zahlen ... ich dachte, dass währe bei allen Privathaftpflichtversicherungen so?
Gruß
Martin D.

Auf der von mir oben als 2. verlinkten Seite, sind ganz unten lauter Versicherungen.
Dabei ist auch diese.
Offizieller Versicherungsmakler des ADFC. Nach TOUR-Recherchen die einzige Versicherung in Deutschland, die bei der Haftpflicht auch die Teilnahme an Radrennen versichert. Bietet mit der "Bike-Assekuranz" ein umfangreiches Versicherungspaket rund ums Fahrrad
 
AW: Haftpflichtversicherung bei Radrennen

Gothaer und LVM schließen ebenfalls (tarifabhängig) Radrennen nicht aus.
 
AW: Haftpflichtversicherung bei Radrennen

Gothaer und LVM schließen ebenfalls (tarifabhängig) Radrennen nicht aus.
habe mit der G..r sehr gute Erfahrungen gemacht bei dem Unfall im letzten August mit dem Frontalcrash eines Überholenden. Hatte auf eigene Rechnung einen Anwalt eingeschaltet. Gegen mich lag Strafanzeige vor. Die G. hat die Rechnung im nachhinein komplett beglichen. Das Problem: als nicht Beteiligter ohne Schaden bezahlt nicht der Unfallverursacher die Anwaltskosten, wenn man keine Schuld hat. Hat man Schuld, dann wiederum zahlt die Haftpflichtversicherung. Mir ging es neben dem Geld eben auch darum nicht Schuld zu haben(was sich ja ggf negativ auf die VM-Szene hätte auswirken können).
 
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