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Verstehe immer noch nicht, wie man das Regelwerk der EU so interpretieren kann, dass zwei Antriebsmotoren an einen nichtzulassungspflichtigen Fahrzeug legal sein sollen.2 Direktmotore
Kenne ich jetzt nicht, aber Marquardt hat schon vor ca. 10 Jahren einen controller für 2 mal 125 W entwickelt und gebaut. Vermutlich haben die das Regelwerk gekannt. Die sind zwar wieder weg, aber immerhin.Regelwerk der EU
Von wem?zugelassen zu bekommen
Ah, es ging um ein S-Pedelec.Emv und Typgenehmigung beim TÜV.
Warum auch?Das da real über 2000W! raus kommen juckt scheinbar niemanden.
Doch. Sie schützen mich als Verbraucher vor Motoren, die unter 250W abrauchen. Find ich gut.Und ja, zwei Motoren mit einer Peakleistung über 2000W als Pedelec, NICHT S-Pedelec... Da sieht man was die aktuellen Vorgaben und Tests wirklich taugen : Nix
Ach Patrick, jetzt komm doch mal wieder auf den Boden der Realität/Physik.Weil ein 500kg, 2kW Fahrzeug alles ist, aber kein Fahrrad das auf Kombi Geh-Radwegen langballern kann!
Niemand zwingt euch die Dinger einzubauen, ihr könnt doch weiter ein HPV-Lastenrad mit so kurzer Untersetzung bauen, das man mit 400kg (und 1,5km/h) eine 10% Steigung rauf kommt.zusammengestückelten Übertreibungsmotoren
Dann haben die Schäffler*Innen ja der Nachwelt doch was Sinnvolles hinterlassen…Der Heinzmann-Motor wurde im Auftrag vom BioHybrid als Doppelsystem ausgelegt und zugelassen...
... und das ist keine gute Tendenz für Kleinhersteller, Bastler und Spezis aller Art.