Grenzen des 250 W Pedelec Antriebes beim Velocar

Nee. Das waren nicht zugelassene Krsftfahrzeuge, für die eine Möglichkeit gezimmert wurde.
Das ist eine fundamental andere Situation.

Das ist mir (selbstverständlich :p) klar.

Der Vergleich bezog sich darauf, dass der Staat auch in Zulassungsfragen schnell reagieren kann, wenn Handlungsbedarf vorhanden ist. Dieser Handlungsbedarf ist aber derzeit noch nicht vorhanden (zu wenige Fahrzeuge auf dem Markt) und solange wird halt nichts verändert.

Fragt sich nur was DANN mit Fahrzeugen passiert, die bis dahin Pedelecs waren und dann ggf. eine „Zulassung“ benötigen ?
Bestandschutz für Fahrzeuge ohne Dokumente könnte schwierig werden.

Den Herstellern sei derzeit wohl angeraten beim Verkauf eine „Pedelec-Komformitäts-Erklärung„ beizufügen,
damit die Käufer sich auf den Bestandschutz berufen können, falls sich die Gesetze ändern.
 
Fragt sich nur was DANN mit Fahrzeugen passiert, die bis dahin Pedelecs waren und dann ggf. eine „Zulassung“ benötigen ?
Bestandschutz für Fahrzeuge ohne Dokumente könnte schwierig werden.
Die haben ein Typenschild auf dem auch das Baujahr steht.
Zumindest war das eine der Auflagen vom Gewerbeaufsichtsamt, bei um bauten zum Pedelec.

Gruß Jörg
 
@Kulle - man stelle sich vor, das geschieht jetzt tatsächlich in der anstehenden 168/2013 Revision. Da bräuchte es schlimmstenfalls nur einen Satz in der Ausnahme-Bedingung, und schon hängen überfettete Pedelecs in der L1e-A. Z.B. wenn sie reinschreiben, dass nur Fahrräder mit Hilfsantrieb von max. 250W DNL, 25km/h und Lehrgewicht von 50kg von der Geltung befreit sind; alles darüber hinaus aber regulär als Leichtkraftfahrzeug zu behandeln sei.

Die Gefahr sehen einige Verbände ja durchaus, weshalb die bestenfalls proaktiv Limitierungsangebote über die Leistung (und einfache Messverfahren) vorschlagen sollten, damit nicht wirklich plötzlich über Gewichte, Beschleunigung, Abmessung oder sonstige bürokratische Komplikationen verhandelt wird, die Kleinhersteller noch mehr überfordern als die jetzigen CE- und TÜV-Hürden.
 
Da bräuchte es schlimmstenfalls nur einen Satz in der Ausnahme-Bedingung,
Na, ja ich habe einen Roller, der bei seiner Erstzulassung mit Moped- Führerschein und kleinem Kennzeichen gefahren werden durfte. Mitte der 50er wurde da ein Motorrad raus, das alle 2 Jahre zum TÜV muss und Kfz-Steuer pflichtig ist.

Schlimmstenfalls geht also auch anders.

Gruß
Christoph
 
Hier müsste die EU schnell reagieren.

Wieso könnte Deutschland das nicht einfach in der StVZO § 63a ändern ?

Ich habe das mal probeweise eingefügt: :oops:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 63a Beschreibung von Fahrrädern​

(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug bis 50 kg Leergewicht im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
 
Wieso könnte Deutschland das nicht einfach in der StVZO § 63a ändern ?

Ich habe das mal probeweise eingefügt: :oops:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)​

§ 63a Beschreibung von Fahrrädern​

(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug bis 50 kg Leergewicht im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
Wenn wir bei -> wünsch dir was <- sind, bin ich aber für 65kg (ich habe die Karosse grade erst stabiler machen lassen :mad:)
So werde die Anderen auch argumentieren.
;)

Gruß Jörg
 
Wieso könnte Deutschland das nicht einfach in der StVZO § 63a ändern ?

Ich habe das mal probeweise eingefügt: :oops:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)​

§ 63a Beschreibung von Fahrrädern​

(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug bis 50 kg Leergewicht im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).

Ich plädiere dafür, das zulässige Gesamtgewicht, z. B. 150 kg als Kriterium zu nehmen. Leute, merkt ihr denn nicht, dass eure Gewichtsangaben genau so willkürlich aus der Luft gegriffen sind? Man könnte genau so willkürlich fordern, das bei Vierrädern 2 Lampen vorne, 2 Rücklichter und jedes Rad eine hydraulische Bremse haben muss.
 
bis 50 kg Leergewicht
Die dunkelste Ecke meines Gehirnareals für unnützes Wissen meint, das in irgendeiner Vorlage schon mal eine Gewichtsgrenze von 30 kg für einspurige Fahrräder im Gespräch war. Kann mir jemand helfen?
Möglicherweise verwechsle ich das jetzt auch mit der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung, bei der es dann 55 kg wurden.

Gruß
Christoph
 
Ich plädiere dafür, das zulässige Gesamtgewicht, z. B. 150 kg als Kriterium zu nehmen.
Schreibt jemand der ein AnthroTech fährt ... die bieten ein Model mit 180kg zul Gesamtgewicht an. ;)
Leute, merkt ihr denn nicht, dass eure Gewichtsangaben genau so willkürlich aus der Luft gegriffen sind?
Das kann ich von meiner 65kg Forderung nicht sagen, da stehen handfeste geschäftliche Gründe dahinter. :whistle:
Man könnte genau so willkürlich fordern, das bei Vierrädern 2 Lampen vorne, 2 Rücklichter und jedes Rad eine hydraulische Bremse haben muss.
2 Leuchten finde ich jeden für Mehrspurer sinvoll (und baue die auch ein). ;)

Gruß Jörg
 
Die dunkelste Ecke meines Gehirnareals für unnützes Wissen meint, das in irgendeiner Vorlage schon mal eine Gewichtsgrenze von 30 kg für einspurige Fahrräder im Gespräch war. Kann mir jemand helfen?
Ich meine mich an 32kg erinnern zu können, habe das aber auch nach längerer Suche nicht mehr gefunden.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass man das bei der staatlichen Unterstüzung für Lastenräder (da gibt es nur wenige <50kg) bemerkt und es gestrichen hat.

Gruß Jörg
 
Wenn wir bei -> wünsch dir was <- sind, bin ich aber für 65kg
Und Schäffler wird ihren Lobby-Vertreter auf 120kg ansetzen, worauf Citkar und Ono dann schauen, wo sie Sturm laufen können... und sich die Velotaxen, die schon immer nur mit 15 rumgeschlichen sind, ereifern, was das soll.

So ein Gewichtskriterium wäre nen absoluter Sprengstoff, weil er "willkürlich" zum Marktausschluss führt. Demgegenüber wäre eine härtere Leistungslimitierung ein weicher Faktor, der all diese Räder weiterhin erlaubt, ihnen nur die "Spritzigkeit" und vollbeladene "Garantiegeschwindigkeit" nimmt... d.h. wieder darauf zurückwirft, was schwere Lastenräder eigentlich sind - langsamer.
 
Ich meine mich an 32kg erinnern zu können, habe das aber auch nach längerer Suche nicht mehr gefunden.
Es gab mal eine Tabelle, da standen S-Pedelec mit maximal 30kg drin.
Ein Rechtsgrundlage hierzu wurde nicht gefunden und der Link auf die Tabelle ist mittlerweile tot.

Mein Vorschlag: Maximal Fahrergewicht / 2 :sneaky:
 
Demgegenüber wäre eine härtere Leistungslimitierung ein weicher Faktor, der all diese Räder weiterhin erlaubt, ihnen nur die "Spritzigkeit" und vollbeladene "Garantiegeschwindigkeit" nimmt... d.h. wieder darauf zurückwirft, was schwere Lastenräder eigentlich sind - langsamer.
Aber wer soll das wollen?
In der Stadt kannst du auf dem Radweg eine so lahme Kiste dann nicht mehr überholen und du fährst mit deiner schnellen, effektiven Kiste hinterher.
Wo ist der Vorteil, das diese Kisten langsam sein sollen?

Gruß Jörg
 
...
Wo ist der Vorteil, das diese Kisten langsam sein sollen?

Gruß Jörg
Dann ist es ruhiger, sicherer, und die Luft ist sauberer.
Wofür sollen hohe Geschindigkeiten in der Stadt sein außer für den Egoismus von wenigen? (Viele "müssen" derzeit zu gegebenen Zeiten fahren wo sie staubedingt sowieso keine hohen Geschwindigkeiten fahren können)?

Gruß Heiko
 
Dann ist es ruhiger, sicherer, und die Luft ist sauberer.
Wofür sollen hohe Geschindigkeiten in der Stadt sein außer für den Egoismus von wenigen? (Viele "müssen" derzeit zu gegebenen Zeiten fahren wo sie staubedingt sowieso keine hohen Geschwindigkeiten fahren können)?

Gruß Heiko
??? Wir schreiben hier doch immer noch über elektrische "Lasten-Velocars" und nicht über Sprinter oder hab ich was verpasst?

Gruß Jörg
 
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