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Nee. Das waren nicht zugelassene Krsftfahrzeuge, für die eine Möglichkeit gezimmert wurde.War doch bei den Micro Rollern auch so
Das ist eine fundamental andere Situation.
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Nee. Das waren nicht zugelassene Krsftfahrzeuge, für die eine Möglichkeit gezimmert wurde.War doch bei den Micro Rollern auch so
Nee. Das waren nicht zugelassene Krsftfahrzeuge, für die eine Möglichkeit gezimmert wurde.
Das ist eine fundamental andere Situation.
„Hier müsste die EU schnell reagieren...“Der Vergleich bezog sich darauf, dass der Staat auch in Zulassungsfragen schnell reagieren kann,
Die haben ein Typenschild auf dem auch das Baujahr steht.Fragt sich nur was DANN mit Fahrzeugen passiert, die bis dahin Pedelecs waren und dann ggf. eine „Zulassung“ benötigen ?
Bestandschutz für Fahrzeuge ohne Dokumente könnte schwierig werden.
Na, ja ich habe einen Roller, der bei seiner Erstzulassung mit Moped- Führerschein und kleinem Kennzeichen gefahren werden durfte. Mitte der 50er wurde da ein Motorrad raus, das alle 2 Jahre zum TÜV muss und Kfz-Steuer pflichtig ist.Da bräuchte es schlimmstenfalls nur einen Satz in der Ausnahme-Bedingung,
Hier müsste die EU schnell reagieren.
Die haben ein Typenschild auf dem auch das Baujahr steht.
Wenn wir bei -> wünsch dir was <- sind, bin ich aber für 65kg (ich habe die Karosse grade erst stabiler machen lassen )Wieso könnte Deutschland das nicht einfach in der StVZO § 63a ändern ?
Ich habe das mal probeweise eingefügt:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 63a Beschreibung von Fahrrädern
(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug bis 50 kg Leergewicht im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
Wieso könnte Deutschland das nicht einfach in der StVZO § 63a ändern ?
Ich habe das mal probeweise eingefügt:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 63a Beschreibung von Fahrrädern
(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug bis 50 kg Leergewicht im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
Die dunkelste Ecke meines Gehirnareals für unnützes Wissen meint, das in irgendeiner Vorlage schon mal eine Gewichtsgrenze von 30 kg für einspurige Fahrräder im Gespräch war. Kann mir jemand helfen?bis 50 kg Leergewicht
Schreibt jemand der ein AnthroTech fährt ... die bieten ein Model mit 180kg zul Gesamtgewicht an.Ich plädiere dafür, das zulässige Gesamtgewicht, z. B. 150 kg als Kriterium zu nehmen.
Das kann ich von meiner 65kg Forderung nicht sagen, da stehen handfeste geschäftliche Gründe dahinter.Leute, merkt ihr denn nicht, dass eure Gewichtsangaben genau so willkürlich aus der Luft gegriffen sind?
2 Leuchten finde ich jeden für Mehrspurer sinvoll (und baue die auch ein).Man könnte genau so willkürlich fordern, das bei Vierrädern 2 Lampen vorne, 2 Rücklichter und jedes Rad eine hydraulische Bremse haben muss.
Ich meine mich an 32kg erinnern zu können, habe das aber auch nach längerer Suche nicht mehr gefunden.Die dunkelste Ecke meines Gehirnareals für unnützes Wissen meint, das in irgendeiner Vorlage schon mal eine Gewichtsgrenze von 30 kg für einspurige Fahrräder im Gespräch war. Kann mir jemand helfen?
Und Schäffler wird ihren Lobby-Vertreter auf 120kg ansetzen, worauf Citkar und Ono dann schauen, wo sie Sturm laufen können... und sich die Velotaxen, die schon immer nur mit 15 rumgeschlichen sind, ereifern, was das soll.Wenn wir bei -> wünsch dir was <- sind, bin ich aber für 65kg
Es gab mal eine Tabelle, da standen S-Pedelec mit maximal 30kg drin.Ich meine mich an 32kg erinnern zu können, habe das aber auch nach längerer Suche nicht mehr gefunden.
Aber wer soll das wollen?Demgegenüber wäre eine härtere Leistungslimitierung ein weicher Faktor, der all diese Räder weiterhin erlaubt, ihnen nur die "Spritzigkeit" und vollbeladene "Garantiegeschwindigkeit" nimmt... d.h. wieder darauf zurückwirft, was schwere Lastenräder eigentlich sind - langsamer.
Hmm, dann muss ich noch 5kg zunehmen, dann passt das mit den 65kg bei mir ja (hatte ich schon erwähnt, das ich meinen Schwindel nicht mag?)Mein Vorschlag: Maximal Fahrergewicht / 2
Dann ist es ruhiger, sicherer, und die Luft ist sauberer....
Wo ist der Vorteil, das diese Kisten langsam sein sollen?
Gruß Jörg
??? Wir schreiben hier doch immer noch über elektrische "Lasten-Velocars" und nicht über Sprinter oder hab ich was verpasst?Dann ist es ruhiger, sicherer, und die Luft ist sauberer.
Wofür sollen hohe Geschindigkeiten in der Stadt sein außer für den Egoismus von wenigen? (Viele "müssen" derzeit zu gegebenen Zeiten fahren wo sie staubedingt sowieso keine hohen Geschwindigkeiten fahren können)?
Gruß Heiko
Die XXL Pedelec 2 Räder sind aktuell schon bei 180kg Gesamtgewicht.Ich plädiere dafür, das zulässige Gesamtgewicht, z. B. 150 kg als Kriterium zu nehmen.