Das heißt, zumindest damals war die tatsächliche Leistungsabgabe noch Thema.
Der mutmaßliche Witz ist ja, dass (heute wie damals) die aufwändige und akribische Messung und Protokollierung der Leistungsabgabe ein Thema fürs CE ist... nur nicht die Verwendung des Messergebnisses für das Label. Egal ob du 300W oder 400W (innerhalb 30min und 20K) misst, du darfst 250W drauf schreiben. Es gibt offensichtlich kein valides Leistungs-Kriterium, ab wann du nicht mehr den 250W-Sticker draufpappen darfst.
Für normale 20-30kg Fahrräder ist das einigermaßen irrelevant, weil du 1000W Dauerleistung gar nicht verwenden könntest - außer in den Alpen. Wenn bei 25km/h eh Schluss ist, muss so ein Motor nicht auf viel mehr als 250W Dauer ausgelegt werden. Und ob's dann 300 oder 400 werden, macht letztlich in der Betriebsgefahr auch keinen so eklatanten Unterschied (außer eben Kavalierstart- und Bergpotenz)... d.h. für den bisherigen Massenmarkt war das noch kein kritischer Punkt, der irgendeinen Nach-Regulierungs-Druck erzeugt.
Die schweren VeloCars und Cargobikes sind nun die aufkommenden Bedingung, unter der das bisherige Prozedere dem Rahmen fällt. Da die mit den realen 1000W Dauerleistung tatsächlich was anfangen können, ist diese "Gesetzes-Lücke" im Umkehrschluss überhaupt erst die Ermöglichung mainstreamtauglicher 100 oder 200kg Fahrräder (bzw. vollbeladen und noch weiter ausufernd eben 500kg+).
Und egal was wir hier davon halten, muss der Gesetzgeber irgendwann entscheiden, was er davon hält... dass viel kleinere und schwächere Fahrzeuge in der L1e-A/B usw. hart reglementiert sind, aber der Einbau von Kurbel und 25km/h-Limiter in "x-beliebig" große Kraftfahrzeuge die unbegrenzte Eintrittskarte in die Fahrrad-Freiheiten gewährt.