ginkgo goes plagiat

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Hallo Ihr Lieben
Vielen Dank für die vielen Gedanken und Tips. Wir werden das besprechen und uns dann wieder hier melden.

viele Grüße
Der Lutz
 
Ginkgo ist doch ein Pflanzenname. Das kann man nicht als Markenname eintragen lassen. Dann könnte ich meine Firma Erdbeere nennen und das so eintragen. Das geht alles nicht. Ich darf zwar meine Firma Erdbeere nennen, habe aber kein Anrecht auf eine alleinige Marke. Andere Firmen dürften sich auch Erdbeere nennen.
 
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Stimmt, was ist mit dem i Phone Hersteller:unsure:.
Da ich Samsung habe, ist mir das gar nicht aufgefallen.:whistle:
Ok, vielleicht habe ich auch Unrecht.
In der Richtung habe ich aber mal was gelesen, das so Namen nicht als alleinige geschützte Marke eingetragen werden können.
Besser mal einen Anwalt fragen.
 
Stimmt, was ist mit dem i Phone Hersteller:unsure:
Da ich Samsung habe, ist mir das gar nicht aufgefallen.:whistle:
Ok, vielleicht habe ich auch Unrecht.
In der Richtung habe ich aber mal was gelesen, das so Namen nicht als alleinige Marke eingetragen werden können.
Besser mal einen Anwalt fragen.
Da braucht man keinen Anwalt fragen: Du hast unrecht.* Hast Du mal auf die Links geklickt die ich weiter oben zu bestehenden Markeneinträgen für das Wort "Gingko" eingestellt habe? Wo kommen diese Markeneinträge wohl her, wenn man ein solches Wort nicht eintragen kann? Ferrero hatte übrigens vor ein paar Jahren mal vor sich "Kinder" als Marke eintragen zu lassen... Gab einen gewaltigen Shitstorm, rein rechtlich wäre es gegangen. Die Telekom hat die Farbe magenta markenrechtlisch schützen lassen, deswegen musste z.B. vor ein paar Wochen ein Fernbusstartup seine komplette Flotte umlackieren und sogar das Unternehmen umbenennen - unpraktischerweise hiessen sie nämlich "pink bus", was nicht so richtig sinnvoll scheint wenn der Bus eben nicht mehr pink ist.

*Es gibt ein paar Einschränkungen, das ist aber ziemlich komplex. So schlicht wie Du es geschrieben hast stimmt es defnitiv und offensichtlich nicht. Deswegen würde ich gerade bei solchen Dingen davon abraten, irgendwas das man glaubt mal irgendwo gelesen zu haben an das man sich aber nicht mehr so genau erinnern kann (und das zudem vermutlich damals schon unvollständig oder falsch/verkürzt irgendwo dargestellt war) als Tatsache zu behaupten.
 
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Weitere Beispiele für Markennamen aus der Natur, hier der Tierwelt: Uhu, Pelikan.
 
Gefährliches Halbwissen bringt uns auch nicht weiter. Klar kann man alle möglichen verschieden Dinge zu einem nichtsagenden Brei vermengen und dann so tun, als ob man die Weisheit mit Löffeln gefressen hat.

Ferrero hat natürlich "kinder" als Bild-Wort-Marke geschützt. Der Shitstorm war in Bezug auf die Top-Level-Domain .kinder, analog zu .amazon oder .google.

Wort-Bild-Marken sind auch kein gutes Beispiel für die Eintragung einer reinen Wortmarke. Mit "Kinder" als Wortmarke Lebensmittelhersteller zu verklagen ist halt nicht ganz so einfach.
 
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Ginkgo ist doch ein Pflanzenname. Das kann man nicht als Markenname eintragen lassen. Dann könnte ich meine Firma Erdbeere nennen und das so eintragen. Das geht alles nicht. Ich darf zwar meine Firma Erdbeere nennen, habe aber kein Anrecht auf eine alleinige Marke. Andere Firmen dürften sich auch Erdbeere nennen.
Doch, kann man. Es gibt durchaus Ausschlüsse, aber aus anderen Gründen, im Markengesetz reicht ein Blick in §3 und §8, um sich ein grobes Bild zu machen. Für Backwaren dürftest Du z.B. mit "Kuchen" oder "Kirschtorte" nicht durchkommen, und auch nicht mit "Kies" für Baumaterial oder mit "Rennrad" für Fahrräder. Ob "Ginkgo" bei Gärtnereien geht, weiß ich nicht. Aber "Rennrad" für Backwaren, "Kuchen" für Baumaterial oder "Kies" (oder "Erdbeere" oder eben "Ginkgo") für Fahrräder gäbe sicherlich kein Problem.
 
Die Telekom hat die Farbe magenta markenrechtlisch schützen lassen, deswegen musste z.B. vor ein paar Wochen ein Fernbusstartup seine komplette Flotte umlackieren und sogar das Unternehmen umbenennen - unpraktischerweise hiessen sie nämlich "pink bus", was nicht so richtig sinnvoll scheint wenn der Bus eben nicht mehr pink ist.
Das gibt mir aber zu denken, weil die Telekom und die Buskutscher in zwei verschiedenen Branchen tätig sind. Wie verhält es sich dann mit dem Alpha 7 und der Alpha 7?
 
Die Telekom hat die Farbe magenta markenrechtlisch schützen lassen

Hmm, wieviele RAL-Ziffern muss denn eine andere Farbe von der geschützen Farbe mindestens abweichen, damit sie die Schutzrechte nicht verletzt?
Wenn´s zu große Farbbereiche wären, könnte man ja nach einigen Dutzend Farbschutzeinträgen nur noch Grautöne verwenden, und wenn die aufgebraucht sind, nur noch akustische Marketing-Erzeugnisse, bis sich jemand bestimmte Intervalle schützen lässt, dann wird auch das Spektrum möglicher Melodien immer kleiner, bis... :unsure: ...alles verrückt. Ich dachte dieser Humbug sei zuende seit sich der Gravenreuth aus Gründen der Selbsterkenntnis totgeschossen hat.
 
Hmm, wieviele RAL-Ziffern muss denn eine andere Farbe von der geschützen Farbe mindestens abweichen, damit sie die Schutzrechte nicht verletzt?
.... ...alles verrückt. Ich dachte dieser Humbug sei zuende seit sich der Gravenreuth aus Gründen der Selbsterkenntnis totgeschossen hat.
Ich denke mal es kommt auch drauf an wie groß man ist.
Es wollte ja mal jemand sein VM Volksvelomobil nennen, der hat dann VW auf den Plan gerufen.
Die Bildzeitung hat aber Volks- als Vorsilbe von Produkten eingesetzt.

Das Gravenreuth tot ist hatte ich noch gar nicht mitbekommen.
Der war ja schon zu 64er Zeiten umtriebig....
 
Egal wie lange der Andere schon unter diesem Namen arbeitet, er verliert alle Rechte.
So einfach ist es nicht. Bei einer gerichtlichen Klärung kann etwas ganz anderes herauskommen, gerade wenn es den einen schon länger gibt und er unter dem Namen bekannt ist.

In diesem Fall sehe ich aber auch kein großes Konfliktpotenzial, eher wie schon gesagt die Kooperations- und Bei-einem-Bier-Verbrüderungs-Option. :D
 
Sympatische Jungs. :)
Wenn mans allzu genau nimmt, kann man neben der Sache mit dem Namen auch das Werben mit dem "schnellsten Lastenrad der Welt" kritisch sehen.
Das Quattro gibts ja schon eine ganze Weile, da passt auch jede Menge rein. Und dann gibts auch noch ihn hier. Die langen Gesichter würd ich gern mal sehen. ;)
 
Viele wissen eben nicht, was eine Marke bedeutet. Marketing war bei einer Weiterbildung Prüfungsfach.

Ein Unternehmen ist nur der Mantel unter dem man Geschäfte betreibt. Dies umreißt die Bedeutung des Markennamens.
Von dem Wissen zerre ich vor allem im ehrenamtlichen Bereich, will dort dieser Markenbegriff und Markenwert bei Aktiven oft wenig ausgeprägt ist.

Aktuelles Beispiel: ihr seit ein Verein xyz das sich für zb Verkehrswende oder ???? einsetzt. Ihr habt in 50 Jahren aus dem Vereinsnamen eine Marke gemacht (=zeit und Geld investiert). Nun kommt eine extreme Partei auf und ein ein örtlicher Repräsentant findet eure Veranstaltungen dufte und möchte also euer Vereinlogo tragen (er könnte ja Mitglied werden). Die Vereinsname xyz wird mit der Partei eP in Verbindung gebracht und schädigt das lange erarbeitete Ansehen.

Heute werde Firmen vom Privatkunden oft über Suchmaschinen aufgerufen. Firmen mit ähnlichem Namen und Suchbegriffen konkurrieren um Vertriebswege und Listenplatz in der Suchmaschine. Mit dem Service und Produktpalette tragen sie zu ihren einem Renommee und zur Trefferquote bei..
Mir hat noch nie jemand die korrekte Schreibweise oder hp genannt bzw ich konnte sie mir nicht merken.

vielleicht bestelle ich meine nächste Kette aus Bequemlichkeit und dem Suchergebnis folgend woanders ;)
 
Ok, vielleicht habe ich auch Unrecht.
In der Richtung habe ich aber mal was gelesen, das so Namen nicht als alleinige geschützte Marke eingetragen werden können.
Markenrecht ist eine etwas komplexere Angelegenheit, die sich mit "ich hab da mal was gelesen" nicht unbedingt zuverlässig erschließt.
Außerdem sprengt eine hinreichend genaue rechtliche Erörterung der Situation m. E. den Rahmen dieses Forums.
Besser mal einen Anwalt fragen.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
 
... btw, sollte Gingko-Neu ab jetzt auch in den USA geschäftlich tätig werden dürfte die Fa. Gingko-Etabliert ggf. dort nicht mehr unter ihrem Namen auftreten
... btw, ein Joint-Venture mit jd. der noch nicht mal in der Lage ist seinen eigenen Firmennamen zu googeln ... bzw. letzteres getan hat!
... btw, für Cargo-Bikes gibt's staatliche Fördergeld-Programme ... da raschelt's im Gebüsch, und pfeift.
 
Zuletzt bearbeitet:
Markenrecht ist eine etwas komplexere Angelegenheit, die sich mit "ich hab da mal was gelesen" nicht unbedingt zuverlässig erschließt.
Außerdem sprengt eine hinreichend genaue rechtliche Erörterung der Situation m. E. den Rahmen dieses Forums.
Das stimmt ohne Zweifel, noch dazu ist Rechtsberatung für Nichtanwälte verboten. Allerdings handelt es sich hier wohl nicht um einen besonders komplexen Fall...

Besser mal einen Anwalt fragen.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
Doch. Man sollte nicht vergessen, das Anwälte im Wesentlichen hohe Stundensätze dafür nehmen, eine Meinung zu haben. Für die haften sie nur in ausgesprochen esoterischen Ausnahmefällen und dass die Meinung von 50% der Anwälte grob daneben liegt kann man in jedem Gerichtsprozess sehen. Der Pauschalglaube "frag einen Anwalt, dann bist Du sicher" kann falscher nicht sein und entsprechend problematisch ist ein dahingehender Rat. Einen guten Anwalt zu finden ist gar nicht so einfach. Wenn es um das Thema Markenrecht geht bringt einem ein Wald- und Wiesen-Anwalt gar nichts. Der hat nicht mehr Ahnung von der Materie, als man sich selbst in kürzester Zeit draufschaffen kann, wenn man keine völlige Abneigung gegen Gesetzestexte hat. Das Markenrecht ist nicht sonderlich kompliziert auf dem Basislevel und es gibt reichlich sehr taugliche Onlinedatenbanken, wie auch die Anmeldung komplett online geht (mit allerdings etwas mühsamen Tools).

Weil er das Einlesen aber auch erst tun muss kann auch die Markenanmeldung über einen Wald- und Wiesenanwalt ziemlich teuer werden (und oft genug grässliche Fehler haben bezüglich Nizzaklassen oder Art der Marke, die langfristig grosse Auswirkungen haben können). In einfachen Fällen ist man daher meiner Meinung nach wirklich besser bedient, das selbst in die Hand zu nehmen - dann weiss man danach nämlich auch worum es geht und worauf es ankommt. Vorausgesetzt man ist bereit einen halben Tag zu investieren und sich einzulesen.

In komplizierten Fällen wäre dann ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht angemessen - der ist aber - Überraschung - üblicherweise kein Schnäppchen sondern eher alles andere als das. Und um mit dem auf Augenhöhe reden zu können, so dass er einen guten Job machen kann, muss man sich auch zumindest in Grundzügen einlesen. Vorteil dabei ist, dass auf Markenrecht spezialisierte Kanzleien gerne auch das Monitoring von potentiell konkurrierenden Markenanmeldungen übernehmen und im Ernstfall natürlich auch die Verteidigung der Marke oder das Bestreiten einer konkurrierenden, kostet aber halt auch wieder was. In der Summe kann die finanzielle Hürde für einen kleineren Selbständigen dann schnell zu hoch sein sowie der mutmaßliche Gewinn gering oder ungewiss und die Alternative heisst: Selber machen oder gar nicht machen.

Meine Meinung: Ein Unternehmer heisst Unternehmer weil er was unternimmt, nicht weil er bei jeder Herausforderung zum Anwalt rennt. Essentieller Teil des Unternehmertums ist es, Risiken in Kauf zu nehmen. Daher sollte ein Unternehmer Risiken einschätzen können und adäquat darauf reagieren. Wenn das Risiko zu gross ist oder nicht einzuschätzen oder die Sache zu kompliziert holt man sich Hilfe und wenn man in der Zeit mehr Geld verdienen könnte, als man durch selber machen einspart auch. Ansonsten macht man es halt selbst. Dann ist der Kram erledigt und man selbst schlauer. Gilt für Markenanmeldung genau wie für viele andere Dinge. Anwälte lösen allzu oft Probleme, die man ohne sie (oder ihre Berufsgenossen) nicht hätte. Und das noch nicht mal zuverlässig. ;)
 
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Im Kontext von
Man sollte nicht vergessen, das Anwälte im Wesentlichen hohe Stundensätze ...
...
In der Summe kann die finanzielle Hürde für einen kleineren Selbständigen dann schnell zu hoch sein

mir persönlich erschließt sich so der eigentlich befriedende & sozialverträgliche Sinn von Abmahnungen.

PS: Ich hoffe sehr ich habe nicht sinnentstellend zitiert ... es täte mir wirklich leid
 
PPS: Warum kein freundliches Schreiben mit der Aufforderung ein beigefügtes Geständnis zu unterschreiben, mit dem gleichzeitigen Versprechen dieses Geständnis dann nur im Wiederholungsfall gerichtlich geltend zu machen ...
 
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