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So doof das sein mag - wenn Ihr Pech habt, drehen die den Spieß um und bezichtigen Euch des falschen Namens.ich glaub ihr müsst prozessieren, hier wurde euer Name geklaut
alles nicht so ernst nehmen...Edith sagt hier stand Mist.
Ich seh da auch keine Verwechslungsgefahr: die einen kümmern sich um Lasten(-räder), die anderen um Leichtbau.Man kann ja auch gut nebeneinander her leben....und mal was zusamen trinken gehen.....
Wer redet denn vom prozessieren. Halt vom Aufpassen. Wobei ein guter Kontakt da sicherlich die entspannteste Möglichkeit ist, vielleicht sogar der Schlüssel zu einer punktuellen Kooperation - Lutz als Zulieferer zu einem "Lastenrennrad" wäre doch auch mal was...Ja muß man denn immer gleich prozessieren?
Der Name ist ja eh "Gingko Veloteile" bzw. "GinkGo bikes".
Veloxiter ging auch und bei Ginkgo / Velomo finde ich keinen Eintrag.Fraglich ist, ob man "Ginkgo" ohne weiteren Zusatz überhaupt eingetragen bekommt. Der Name ist ja eh "Gingko Veloteile" bzw. "GinkGo bikes".
Würde mich überraschen, wenn Juristen das so fein aufgeteilt sehen. Es gab jedenfalls schon diverse Abmahnungen im Namen von Jack Wolfskin gegen bei ebay angebotene Kissen und Deckchen mit Katzenpfötchen.Ich seh da auch keine Verwechslungsgefahr: die einen kümmern sich um Lasten(-räder), die anderen um Leichtbau.
Man denke auch an die Synergieeffekte!
Nein ernsthaft, wenn einer sich für die GinkGo-Lastenräder interessiert dann wird er sich ja so generell für Fahrräder interessieren (Lastenräder sind schon nicht für jeden) und dann googlet er und et voila er findet die anderen Ginkgos und ein breites Angebot interessanter Fahrradteile (Geht auch umgekehrt natürlich, sieht schon interessant aus das Gerät okay ich brauche jetzt kein Lastenrad aber wenn... jedenfalls guck ich mir jetzt erstmal deren Webseite an)
PS: Oh das sind Schweden. Internätional Reichweite!
Nö. Dem gemeinen Angestellten sind solche Themen unbekannt und egal und das macht auch nichts. Einem Selbständigen, der mehr hat als eine Würschtelbude sollten sie aus tiefstem Eigeninteresse nicht egal sein. Und selbst wenn man "nur" eine Würschtelbude hat kann es relevant sein - da hat schon so manches mal ein Großkonzern einem kleinen Existenzgründer die Petersilie verhagelt. Ist einfach Teil von unternehmerischem Handeln, sich damit zumindest in Grundzügen auszukennen. Wie noch unendlich viele andere Dinge, die Angestellte nicht wissen und sehen, wenn sie der sehr irrigen Meinung sind, Selbständig sein wäre so einfach und man würde ohne Mehrarbeit, Mehrkosten und Risiko das x-fache eines Angestellten verdienen.Seid ihr alle Rechtsanwälte, dass ihr euch so genau auskennt?
Nein, wenn die Marke einmal eingetragen ist nicht.* Nur während der Widerspruchsphase, ob man damit durchkommt kommt aber auch drauf an. In jedem Fall muss man da aber selbst aktiv werden und dazu müsste man laufend die aktuellen Markenanmeldungen monitoren. Realistischerweise selbst nicht machbar - dazu kann man Dienstleister beauftragen, was aber wieder Geld kostet. Dem ganzen Schmonzes kann man weitgehend entgehen, wenn man eben selbst rechtzeitig die Marke für die relevanten Nizzaklassen anmeldet in der relevanten Form oder den relevanten Formen (Wortmarke, Bildmarke, Kombinationsmarke). Genau dafür sind Markenanmeldungen ja da, dass der, der früher/länger am Markt ist, seine Marke schützen kann gegen die, die später kommen oder gegen Nachahmer und Trittbrettfahrer. Dazu muss er es halt auch machen, kostet weder viel noch ist es viel Aufwand. Auch ein Stück weit der Beweis, dass man es ernst meint mit dem Business. Wenn er es nicht tut: Selbst blöd gewesen...Spielt es keine Rolle, dass man beweisen kann, dass man schon viel länger unter einer Bezeichnung tätig ist als ein anderer?