AW: Gefahren durch Ultra-Leichtbau
Mich würde mal interessieren, wie die Hersteller bis jetzt ihre Produkthaftung umgesetzt haben. Wie ermitteln sie die Haltbarkeit bzw. Belastbarkeit ihrer Produkt für die sie dann eine Gewährleistungsfrist/Garantie für eine bestimmte Zeit geben.
Hier werden die Begriffe Produkthaftung, Gewährleistung und Garantie in einem Satz zusammengewürfelt und quasi synonym benutzt.
Produkthaftung heißt: der Hersteller haftet für Schäden die dem Nutzer oder Dritten durch Mangelhaftigkeit eines Produktes bei der vorgesehenen Nutzung entstehen. Haften muss der Hersteller, wenn das Produkt nicht dem Stand der Technik (zur Zeit der Fertigung) entspricht. (Also z.B. möglicherweise lebenslang Rente zahlen, wenn ein Dampfkochtopf beim normalen Kochen wg. Materialversagen explodiert). Der Händler ist hier nicht beteiligt.
Gewährleistung heißt: der Händler muss ein Produkt, welches sich während der Gewährleistungsdauer bei der vorgesehenen Nutzung als mangelhaft herausstellt, ersetzen, nachbessern, oder den Kaufpreis (ggf anteilig) zurückerstatten. Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Kunden gegen den Händler. Der Hersteller ist hier nur indirekt beteiligt (wenn er nicht gleichzeitig auch der Händler ist, ansonsten nur im Rechtsverhältnis zwischen Händler und Hersteller). Ansprüche aus Schäden, die durch Mangelhaftigkeit eines Produktes (nicht am Produkt selbst) entstehen, fallen nicht unter Gewährleistung.
Garantie heißt: der Händler oder Hersteller (oder beide) versprechen dem Kunden, dass das Produkt unter vom Händler oder Hersteller willkürlich festgelegten Bedingungen (z.B. für eine festgelegte Zeit, oder unter Ausschluss bestimmter Nutzungsarten) bestimmte Eigenschaften (z.B. fehlerfreie Funktion) aufweist. Der Kunde muss sich im Schadensfall an den wenden, der Ihm gegenüber das Garantieversprechen abgegeben hat. (Das Recht Gewährleistungsanspüche gegen den Händler geltend zu machen bleibt unabhängig von der Inanspruchnahme eines Garantieversprechens bestehen).
Die mögliche Schadenshöhe ist bei Gewährleistung immer auf den Kaufpreis des Produkts begrenzt. Bei Garantie auf das, was der Händler oder Hersteller eben verspricht (was in der Regel den Kaufpreis nicht übersteigen wird).
Im Gegensatz dazu ist die mögliche Schadenshöhe im Produkthaftungsfall nicht auf den Kaufpreis, sonder nur durch die Rechtsprechung limitiert. Und davor sollten Hersteller, wenn es um (möglicherweise übertriebenen Leichtbau geht) einen gesunden Respekt haben!
Gruß,
Norbert