Geblitzt

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Getsern war ich mit meinem Trike und zwei Anhängern unterwegs, um Müll wegzufahren.

Es hing als am Trke ein Mörtelwannenanhänger und an dem hinten ein alter Kinderanhänger ohne Sitzbank. Alles voller Müll.
Fuhr sich ganz OK, aber mehr, als die 25, die mir der Motor ermöglicht, habe ich mich beladen nicht getraut. (Obwohl ich auch in keinem Moment das Gefühl hatte, als wollte da etwas außer Kontrolle geraten.)

Als die Hänger leer waren, fuhr ich einen Hang volle Lotte runter, die Hänger lagen wunderbar ruhig, alles wunderbar, als plötzlich eine festinstallierte Blitzersäule mich freundlich anblitzte.

Ich habe mich bald tot gelacht! Vor allem, wenn ich mir vorstelle, wie die Polizisten gucken würden, wenn sie das Foto sehen.

Mal abwarten, was passiert.....
Ich habe auf der Nose den Namen der Apotheke meiner Frau groß stehen und ich wurde in einem Ortsteil von Eisenach belitzt.
Und ich bin mir nicht sicher, ob man mir den Betrieb mit zwei Hängern nicht als Schlepperbetrieb auslegen könnte. Dann wäre ich mit 40 km/h sogar mehr als 50% zu schnell, denn Schlepper dürfen ja nur 25.

Schaun mer mal!
 
Die Vorschrift über Schlepper gilt nur für Motorfahrzeuge, nicht für Fahrräder wie Pedelecs. Ich weiß aber nicht, ob zwei Anhänger an einem Fahrrad zulässig sind.
Ich vermute mal, Du bist an einer Tempo-30-Anordnung vorbei, bevor Du geblitzt wurdest?
 
Mein Freund fährt immer total überladen mit Dreirad und Hänger wenn wir für den ADFC codieren. Wenn die Polizei mit dabei ist machen die auch immer "Beweisfotos".
Obwohl die Überbeladung offensichtlich ist hat ihn noch nie jemand darauf angesprochen.
 
Die "Beweisfotos" beweisen ja nichts. Der Anhänger müsste gewogen werden, dann müsste bekannt sein, welches Gesamtgewicht der haben darf, oder es müsste nachgewiesen werden, dass die Bremsen nicht ausreichen. So eine Aufwand mit Gutachter usw. wird man nur treiben, wenn es einen Unfall gegeben hat.

Zu meiner ADFC-Zeit war ich immer der schwer beladene:
Fuhrpark16.jpg

Zwei Codierfräsen (Originalalukoffer (gespendetes Gerät) und schwarzer Kunststoffkoffer (Gerät aus Eigenmitteln, Koffer leichter und preiswerter), vier Böcke, ein sehr leichter Eigenbauwerbeaufsteller, ein Marktstand (blaue Rohre, aufgerollte Tischplatte, Dachplane, etwa 30 kg), Standausstattung (in Kunststoffboxen, Hängeregister in schwarzer Metallbox). Der Gepäckträger ist mit ziemlich genau 30 kg belastet (Maximalbelastung laut Hersteller), der Anhänger mit rund 90 kg (maximal zulässige Last laut Hersteller). Das Gespann kommt auf rund 155 kg, gebremst wird mit zwei 70er Trommeln. Klappte in der Ebene problemlos, wobei die Bremsleistung auch deshalb reichte, weil ich mangels zusätzlichen Motors nicht schneller als 15 km/h wurde. Am Tag der Aufnahme war ich besonders langsam, wie die Gehstütze am Trike zeigt (die zweite stützt den Fotografen). ;)
Die Bedeutung der Gewichtsverteilung sollte man nicht unterschätzen: Das nur vorne gebremste Zugfahrzeug ist inklusive Fahrer schwerer als der ungebremste Hänger, die Last auf dem Hinterrad (Gepäckträger, tiefe Kupplung) verhindert das seitliche Ausbrechen des Hinterrades beim Bremsen weitestgehend.
 
Die Vorschrift über Schlepper gilt nur für Motorfahrzeuge, nicht für Fahrräder wie Pedelecs.

Das beruhigt schon mal....

Ich weiß aber nicht, ob zwei Anhänger an einem Fahrrad zulässig sind.

Weiß ich auch nicht sicher, aber ich war vor ein paar Jahren schon mal so unterwegs, allerdings mit meinem Yuba Mundo als Zugfahrzeug. Da hatte die Polizei mich überholt und war dabei sogar extra langsam gefahren, um zu gucken, was ich mache. Ich konnte im Rückspiegel genau sehen, wie der Beifahrer nach rechts unten, also auf meine Hänger guckte. Angehalten hatten sie mich nicht, obwohl die Stelle dort ideal gewesen wäre.

Ich vermute mal, Du bist an einer Tempo-30-Anordnung vorbei, bevor Du geblitzt wurdest?

Klar doch! Auch weiß ich genau, daß ich dort nur 30 darf. Ich war vor zwei Monaten dort in der Gegenrichtung mit 35 mit dem Auto geblitzt worden, weil ich nicht aufgepasst hatte. (Das kommt dann davon, wenn man zu selten Auto fährt, wo man im Gegensatz zum Fahrrad immer aufs Tempo achten muss.) Ich hatte halt echt nicht dran gedacht. Mein Fehler, ganz klar!

Die Bedeutung der Gewichtsverteilung sollte man nicht unterschätzen

Allerdings! Der vordere Hänger sollte schwerer, als der hintere sein. Jeder Hänger sollte den Schwerpunkt VOR der Achse haben, damit er nicht so leicht pendelt.
Ich hatte das Problem, daß die Stützlast der hinteren Hängers eigentlich zu hoch war und damit die Stützlast des vorderen Hängers gegen Null brachte. Unter anderem deswegen war ich drauf bedacht, es mit dem Tempo beladen nicht zu übertreiben. Leer war da alles bestens in Butter.
 
Ich weiß aber nicht, ob zwei Anhänger an einem Fahrrad zulässig sind.
StVZO schrieb:
§ 32a Mitführen von Anhängern
Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden. Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.

§ 63 Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften
Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend. Für die Nachprüfung der Achslasten gilt § 31c mit der Abweichung, dass der Umweg zur Waage nicht mehr als 2 km betragen darf.
In § 63 fe_lt die Zahl der Hänger, um § 32a auf Räder übertragen zu können, daher müsstest Du auch mit knapp 1024 Anhängern noch fahren dürfen, solange die maximale Zuglänge nicht überschritten wird, was vermutlich schon bei niedrigeren Zweierpotenzen eintreten wird ...

PS: Nach welcher Rechtslage werden denn Kettwieselzugrekorde gefahren? :unsure:
 
Die "Beweisfotos" beweisen ja nichts. Der Anhänger müsste gewogen werden.

Die Bedeutung der Gewichtsverteilung sollte man nicht unterschätzen:
Genauso sieht das bei uns auch immer aus.
Aber sowas unwichtiges wie Gewichtsverteilung wird auf Kurzstrecken oft missachtet. (Lange Tische und kurze Deichsel) Deswegen geht beim Abladen auch schonmal Fahrer samt Hinterrad in die Luft wenn die Reihenfolge missachtet wird.

Ich habe jetzt meinem Freund leihweise meinen Anhänger zur Verfügung gestellt. Weil mir bei den verbogenen Achsen seines Hängers immer schlecht wurde.

Sein Antrotech verfügt noch über einen Frontgepäckträger vom Schlosser. Modellreihe Schwanzwedelnder Wackeldackel.
 
Es gibt da hier so eine Abfahrt, nach der ich zuletzt häufiger mit Schwung rechts abgebogen und dann noch etwas ausgerollt bin. Laut Beschilderung ist dort in der "Ausrollstraße" von Mo-Fr, 7-17 Uhr nur Tempo 30 erlaubt, sonst halt 50. Häufig hatte ich noch knapp 40 drauf und es hat nie geblitzt, dürfte aber auch meistens nach 17 Uhr gewesen sein. Zuletzt kam ich dann mal am Sonntag (vor 17 Uhr) mit Aufrechtrad, Sohnemann 1 am FollowMe und Sohnemann 2 auf'm Kindersitz dort angerollt, als es plötzlich blitzte. Der (zufällig an dem Tag mitgeführte) Tacho zeigte 31km/h an. Es würde mich schwer wundern, wenn da jetzt was käme. Aber warum gerade an einem Sonntag bei der Geschwindigkeit dieser Blitzer auslöst, würde mich schon mal interessieren - ob ich nachfragen sollte...? :unsure: Das Foto wär's sicherlich wert ;)

Gruß,
Martin
 
Für die sportlichen unter uns: Hier gibt es eine Ampel mit beiderseitig fest installiertem Blitzer. In beiden Richtungen steht kurz vorher ein Ortseingangsschild, danach jeweils keine Streckenbeschränkungen. Es gilt also die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50km/h innerorts - für Kraftfahrzeuge. Fahrräder dürfen so schnell sein, wie §1 StVO erlaubt.

Es stellen sich für Velomobilisten also folgende Fragen:
  • Wer ist der schnellste?
  • Wie kommt man an die Beweisfotos?
  • ...und kosten die was?
 
Wie kommt man an die Beweisfotos?
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeits%C3%BCberwachung#Deutschland']https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeits%C3%BCberwachung#Deutschland schrieb:
In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung (§ 3 StVO) in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind die Polizei und regionale Ordnungsbehörden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt. Während die Ordnungsämter der Kommunen innerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig sind, überwachen die Polizei und teilweise auch die Kreisverwaltungen den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie den Autobahnen.
… anrufen, den einsichtigen Verkehs"sünder" geben und freundlich anfragen, ob man das Foto bzw den Bescheid bekommen kann.

P. S.: Nicht zu lange warten, sonst ist das nicht verwertbare Foto schon gelöscht. (Das ist mir vor etlichen Jahren mal passiert… (RR, 72 km/h statt 50))
 
Zuletzt bearbeitet:
Nee, da gabs sogar mal einen Antrag, nix ist passiert. Ich hätte auch nichts dagegen es innerorts bei 50-60km/h gut sein zu lassen.
 
Übrigens, kleiner Nachtrag: Die Woche war ich wieder auf der Strecke unterwegs.

Erst in der Gegenrichtung (Auch Tempo 30 angeschrieben) mit 35 km/h. -> Kein Blitz

Also dachte ich mir: "Vielleicht ist Dein Trike ohne die Anhänger einfach zu klein und wird vom Radar nicht erfasst."
Auf der Rückfahrt dann wieder die gleiche Richtung, wie beim ersten Mal mit der zwei Anhängern. Aber dank des fehlenden "Bremsfallschirmes" diesmal mit 45 km/h. -> Blitz!!!! :ROFLMAO:

Aber ab jetzt sollte ich mich vielleicht doch dort zurückhalten, bevor die Polizisten doch noch auf dumme Gedanken kommen. :cautious:

Außerdem haben doch Geschwindigkeitsbegrenzungen IMMER gute Gründe..... o_O
 
Man bricht sich halt wirklich keinen Zacken aus der Krone, wenn man sich an vorgegebene Begrenzungen hält.
 
Geblitzt und Radweg nicht benutzt :whistle:
1588781858834.png
@HoSe und ich (ein wunderschöner Doppelblitz) kurz vor Wittstock/Dosse. 66km/h sagt die Aufzeichnung.
 
Geblitzt wurd ich heut auf der B75 auch schon wieder. Ich glaub zwei mal... *schäm*
 
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