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Hallo,
in der StVO ist ja nicht einmal geregelt, ob da überhaupt ein Stellplatz hinter der Absenkung sein muss. Die - im Bild zugegebenermaßen beschissene - Absenkung reicht für den Tatbestand des Falschparkens aus. Ggf. kannst Du den Nachbarn ja mit einem Auszug aus dem Bußgeldkatalog im Briefkasten vorwarnen - und ihn dann mit Polizei nebst Abschleppwagen überraschen.
Deine Sehbehinderung würde ich unter dem Deckel halten, da könnte sonst schnell ein Verlust der Fahrerlaubnis für Mofas oder gar ein Verbot, ein Fahrrad zu fahren, draus werden.
Gruß, Klaus
in der StVO ist ja nicht einmal geregelt, ob da überhaupt ein Stellplatz hinter der Absenkung sein muss. Die - im Bild zugegebenermaßen beschissene - Absenkung reicht für den Tatbestand des Falschparkens aus. Ggf. kannst Du den Nachbarn ja mit einem Auszug aus dem Bußgeldkatalog im Briefkasten vorwarnen - und ihn dann mit Polizei nebst Abschleppwagen überraschen.
Deine Sehbehinderung würde ich unter dem Deckel halten, da könnte sonst schnell ein Verlust der Fahrerlaubnis für Mofas oder gar ein Verbot, ein Fahrrad zu fahren, draus werden.
Gruß, Klaus