Garagenausfahrt für Trike Liegerad freihalten

Beiträge
65
Hallo alle zusammen.

Ich weis nicht ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber vielleicht hat jemand ein Tipp für mich.

Bei mir ist folgender Situation.

Ich habe eine kleine Garage wo das Auto von meiner Frau leider nicht reinpasst (Fort Torneo Bus), die Garage ist so kein dass sogar das Auto (Hyndai i20) von meine Tochter nicht rein passt.

Ich selbst habe leider wegen Sehbehinderung kein Führerschein (nur Mofaschein)

Da stehen in Moment mein Pedelec und zwei Liegeräder Trike und zwei E-Scooter. Der Ausfahrt vor der Garage ist mit abgesenktem Bordstein gekennzeichnet.

Problem ist dass der Nachbar oder seine Besucher sich immer vor den Ausfahrt von der Garage parken und ich sehr schwer über den Gehweg der zwischen Garagenausfahrt und der Strasse sich befindet mit meinem Trike rauskomme. Ich habe schon den Nachbarn darauf hin angesprochen, aber der hat sich aufgeregt dass ich Ihn überhaupt rausgeklingeld habe und gebeten habe wo anders zu parken und dann meint er dass da in meiner Garage kein Auto parkt und der Ausfahrt wird zweckentfremdet benutzt kann er da auch parken.

Meine Frage ist ob es so stimmt und was kann man dagegen machen? Reden lässt sich der Nachbar mit sich leider nicht. Er sagt dass er mit mir fertig ist.

Ich bin nicht Streitsüchtig, aber ich habe immer bein Trike rausholen Angst dass ich das Parkende Auto beschädige.

Danke voraus.
MfG Waldemar.


IMG_4984.jpg IMG_4985.jpg
 
Nur weil der Nachbar ein Hirn hat, heisst das ja nicht, dass er das Hirn auch benutzt.
Nur weil Du die Garage nicht für ein Auto benutzt, heisst das nicht, dass die Ausfahrt nicht freizuhalten ist. Es könnte ja auch Besuch kommen und dort parken wollen/sollen.

Ich würde da in jedem Fall mal ein "Ausfahrt freihalten"-Schild anbringen.
 
Nun, wie die Rechtslage jetzt genau ist weiß ich nicht. Zumindest in NRW dürfen seit Mai offiziell auch Fahrräder in Garagen parken. Also wird die Garage nicht zweckentfremdet genutzt (wie es in deinem Bundesland ist weiß ich nicht). Somit muss dir in meiner Welt der Zugang zu deiner Garage durchaus gewährt werden. Einerseits. Andererseits ist die Straße/ Fahrbahn öffentlicher Grund. Ich meine mich daran zu erinnern, dass es hier einmal ein Gerichtsurteil gab, bei dem der Garageninhaber ein rechtliches Problem hatte. Ich an deiner Stelle würde einfach mal einen Anwalt kontaktieren. Danach immer wieder Anzeige erstatten. Vielleicht hat @Klaus d.L. eine Antwort auf deine Frage, der ist da wohl ganz fit. Und @K0nsch hat eine ähnliche Herausforderung mal sehr kreativ gelöst.

Dirk
 
Ist auf dem Bild nicht sogar eine Bordsteinabsenkung für die Ausfahrt zu erkennen?
 
Bring ein Schild an:
upload_2019-9-13_10-3-50.png

Eskalationsstufe 1:
upload_2019-9-13_10-4-25.png

Eskalationsstufe 2:
upload_2019-9-13_10-3-12.png

Eskalationsstufe 3:
upload_2019-9-13_10-7-21.png

Ich würde es beim ersten Schild belassen;).

Gruß
Christoph
 
Weise ggfs auf Deine Sehbehinderung hin und dass Du sicher auf die Fahrbahn gelangen möchtest
Wenn ich das so lese, klingt das aber wenig überzeugend. Oder? Ich weiß ja nicht wie stark sie ist, aber als Gegenargument könnte schnell kommen: wenn sie das parkende Auto nicht richtig sehen können, ist die Straße nicht das richtige für sie. Leider wird ja immer auf die schnellen Blechbüchsen fokussiert.
Ich erinnere mich, dass man Autos vor der eigenen Einfahrt leider nicht so einfach abschleppen darf - was ich ja gut fände - find es aber leider gerade nicht.
 
Wenn ich das so lese, klingt das aber wenig überzeugend. Oder? Ich weiß ja nicht wie stark sie ist, aber als Gegenargument könnte schnell kommen: wenn sie das parkende Auto nicht richtig sehen können, ist die Straße nicht das richtige für sie.
Die Sehebehinderung sehe ich wenn überhaupt als erklärendes Argument, deshalb das "ggfs". Also: falsch / vor der Einfahrt parkende Autos behindern die Sicht auf die Fahrbahn und stellen damit ein Risiko dar. (Mein Zusatz in Klammern war nicht fürs Amt gedacht.)
 
Ich würd mich nicht Diskussionen einlassen. Wenn das nächste mal einer dort parkt: Anzeigen mit der Bitte den gleich abschleppen zu lassen, weil Du raus willst.

Solche Typen dürfen damit nicht durch kommen.
 
Ich frage mich echt, dass manche bei solch einer "eindeutigen" Sachlage noch auf ihr Recht pochen. Vlt solltest du einfach mal die Polizei rufen, die deinen "freundlichen Nachbarn" aufklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das so lese, klingt das aber wenig überzeugend. Oder? Ich weiß ja nicht wie stark sie ist, aber als Gegenargument könnte schnell kommen: wenn sie das parkende Auto nicht richtig sehen können, ist die Straße nicht das richtige für sie. Leider wird ja immer auf die schnellen Blechbüchsen fokussiert.
Ich erinnere mich, dass man Autos vor der eigenen Einfahrt leider nicht so einfach abschleppen darf - was ich ja gut fände - find es aber leider gerade nicht.

Hallo.
Das parkende Auto sehe ich schon mir geht es darum dass zwischen Auto und Eckpfosten auf dem Gehweg wenig Platz ist und eine kleine Unachtsamckeit und schon ist Ärger da. Sehkraft ist Links 40%, Rechts 5%.
Vielen Dank für die vielen Tipps.
 
reicht Deine Sehbehinderung für einen blauen Behindertenparkausweis? Dann könntest Du den Platz vor Deinem Haus vielleicht entsprechend kennzeichnen lassen. Arschlöcher lassen sich dadurch zwar auch nicht abschrecken, aber es wird teurer...
 
Es ist eindeutig eine Einfahrt mit abgesenktem Bordstein. Ob und wie sie genutzt wird, ist völlig unbedeutend. Eine Anzeige ist da das einfachste und wird schnell wirken!
C.
 
Moin,
ich habe mir mal erklären lassen, dass ein "Ausfahrt freihalten"-Schild besser ist als ein "Einfahrt freihalten"-Schild.
Denn es sei eher zumutbar, sich einen Parkplatz zu suchen, als mit dem eigenen Fahrzeug nicht losfahren zu können.
Ansonsten: Abgesenkte Bordsteinkante ist eindeutig. Wenn der Nachbar eh schon den Krieg erklärt hat, anzeigen.
Veranlasst man selbst das Abschleppen des Zuparkes, muss man selbst das Abschleppen bezahlen und sich die Kohle vom Zuparker holen. Das kann schwierig sein. Veranlasst die Polizei das Abschleppen, geht das seinen amtlichen Gang, ggf. mit Mahnbescheid.
[DOUBLEPOST=1568367271][/DOUBLEPOST]
Eigentlich richtig. Man zeigt aber keine Nachbarn an. Mit denen lebt man möglichst friedlich Tür an Tür.
Das Verhältnis ist bereits zerüttet, und wenn man dem Threaderöffner glaubt, durch die Ignoranz des Nachbarn.
 
Das parkende Auto sehe ich schon mir geht es darum dass zwischen Auto und Eckpfosten auf dem Gehweg wenig Platz ist und eine kleine Unachtsamckeit und schon ist Ärger da. Sehkraft ist Links 40%, Rechts 5%.
Vielen Dank für die vielen Tipps.
Das meinte ich gar nicht, sondern nur, dass man dir das Argument schnell „umdrehen“ kann. Ich versuche übrigens mittlerweile meist selber vor meiner Einfahrt zu parken (natürlich so, dass ich einigermaßen rauskomme), hab ein ähnliches Problem.
 
Zurück
Oben Unten