Fußgängerzonen und Fußwege - Absteigepflicht für Trikefahrer?

AW: Fußgängerzonen und Fußwege - Absteigepflicht für Trikefahrer?

Hallo liebe Gemeinde,

Hallo Herr Pfarrer!

wie sieht das Trike denn nun hinsichtlich der "Absteige-und-Schiebepflicht" aus?

Fahrrad ist Fahrrad.

Warum willst du überhaupt durch die F-Zone fahren? :confused:

Ich meide Fußgängerzonen nach aller Möglichkeit, auch wenn dort "Radfahrer frei" angepappt ist. Das Konfliktpotential mit den Füßlern ist einfach zu hoch, und ich mag es in meiner gelegentlichen Eigenschaft als Füßlerin auch nicht, von Fahrrädern bedrängt zu werden.

Trotzdem komme ich vor der Haustür manchmal nicht umhin, mich die 250 Meter durch die Fußgängerzone zu quälen, wenn ich vom einen Ende zum anderen Laden am anderen Ende will. Jede Alternative wäre eine fürchterliche Kurbelei um den halben Stadtteil. Im besagten Fall heißt es natürlich, entsprechend "Radfahrer frei" Schrittempo zu fahren, was mit dem Toxy recht gut funktioniert.
 
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Mich führt es auch allmorgentlich durch ein Stück Fußgängerzone (am Bahnhof Siegburg, für die Einheimischen), in dem sich pikanterweise neben den Füßlern noch Busse bewegen dürfen, im Schritttempo durchquälen sozusagen. Es sind zudem zwei Starenkästen montiert, die Verkehrssündern auf die Spur kommen sollen. Allerdings löst man die Teile sogar durch etwas schnelleres Gehen aus, was grade bei den Kids für großen Spaß sorgt. Die eigens für diesen Bereich "abgestellten" städtischen Mitarbeiter mit Bußgeldvollmacht und die unterstützend rumstehenden Beamten auf "Streife" halten Radfahrer sehr gerne an und wer schon mal auffiel, darf auch blechen. Bei mir und meinem Trike allerdings schaut man eher verwundert und unternimmt nichts. Möglicherweise ist es denen auch zu unangenehm zu fragen. Warum ich da überhaupt durchfahre? Das ist schon vor dem Umbau zur FGZ mein Arbeitsweg gewesen. Ich müßte einen wirklich grossen und für "Nicht-Autler" nicht ungefährlichen Umweg fahren, der mich je nach Verkehrsaufkommen auch schon mal 10-15 Minuten morgens zusätzlich kostet. Ich fahre aber in der FGZ auch sehr vorausschauend, man hat ja im Gegensatz zu Uprights ein eher gemütliches Liegen ;-)

Schönen Tag noch!
 
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Hallo!

Das ist schon vor dem Umbau zur FGZ mein Arbeitsweg gewesen. Ich müßte einen wirklich grossen und für "Nicht-Autler" nicht ungefährlichen Umweg fahren,

Also mal wieder eine typische fahrradfreundliche Maßnahme. So etwas gab es hier in Hilden (wo man sich gerne Radlerfreundlichkeit auf die Fahne schreibt, um dann weiterzuschlafen) früher auch: Fußgängerzone eingerichtet und damit eine Hauptroute für den Schülerradverkehr durchschnitten. Alternative Routen sind mit reichlich zu schnellem Berufsverkehr gesegnet.
Lösung: Tolerierung der Schüler in der Fußgängerzone, was wegen des geringen Fußgängeraufkommens gerade vor 8 und in der Mittagszeit auch problemlos war, nach ca. 10 Jahren (Veränderungssperre wegen Anliegerbeteiligung beim Umbau zur FGZ) Freigabe des entsprechenden Abschnitts für Radler.

Gruß, Klaus
 
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also die meisten innenstadtbereiche die mir so auf anhieb einfallen vermiest man den nicht fully fahrern ja für gewöhnlich mit hübschem kopfsteinpflaster...
-> ergo, ich fahre auf den eben gepflasterten fußgängerbereichen^^

grüße dosch
 
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so,
nun habe ich mich hier durch eure Beiträge gelesen. Und alleine die Überschrift " Absteigepflicht für Trikefahrer " irritiert unheimlich.
Hab Ihr alle so hohe Trikes das Ihr Absteigen könnt ;-)).

Ich muss vom Trike Aufstehen!, deshalb wird Grundsätzlich ignoriert wenn ein Schild kommt mit " Radfahrer absteigen " :).

So dies mußte ich jetzt mal los werden. :)

Klaus
 
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Hallo Klaus,

Ich muss vom Trike Aufstehen!, deshalb wird Grundsätzlich ignoriert wenn ein Schild kommt mit " Radfahrer absteigen " :).

Und für Velomobilfahrer gibt es das Schild "Radfahrer aussteigen"?

Gruß
Andreas
 
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...auf die Spitzfindigkeiten habe ich gewartet...:D

Scheint ja doch ein Reizthema zu sein ;)

Aber grundsätzlich scheint es das rechtliche Problem zu geben.
Dabei wäre es doch sehr einfach zu lösen, wie ich denke (bevor ich hier wieder von Monopolisten auf die einzig echte Wahrheit zerrissen werde...:rolleyes:)

Man müßte die Absteigepflicht auf 1-spurige Fahrräder/Fahrzeuge beschränken (denn diese können umfallen ! Stützräder gelten nicht !).
Mehrspurige, also zwei oder mehr (Trike hat sogar drei ? ) müssen lediglich mit max. Schrittgeschwindigkeit unter Vorrang und größter Rücksichtnahme auf die Fußgänger fahren (es ist ja schließlich ihr - der Fußgänger nämlich - Revier).
Damit würde sich dann auch keine Schiebepflicht für Autos/Taxen etc. ergeben, denn
Kraftfahrzeuge, also solche mit einem zusätzlichen Antrieb, sind ja als solche bereits definiert und können ebenfalls entprechend ausgeschlossen werden.

...Jetzt erwarte ich das Gejaule der "Einspurer"...seufz...:eek:
 
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Hallo,

...Jetzt erwarte ich das Gejaule der "Einspurer"...seufz...:eek:

dir kann geholfen werden!

1. Zählt mein Rad mit anhänger als 3 Spurer? ;)

2. Ich fahre zwar ab und zu auch notgedrungen durch die FZ, aber beschwert hat sich noch niemand. Auch mit einem einspurigen Liegerad kann man vernünftig langsam fahren. Wenn es aber doch mal richtig voll ist (kommt hier in Chemnitz eher selten vor ;) ), dann steig ich wirklich ab und Schiebe, oder fahre einen Umweg, wenn ich weiß, dass ich nicht durchkomme (z.B. Weihnachtsmarkt).

viele Grüße

Christoph
 
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Moin,
ich würde da einfach mal mit dem Gesunden Menschenverstand rangehen.
Die Leutchen in Grün gehören ja auch zu dieser Gattung.

Zb Fahren auch Taxen und E-Rollis(auch die mit Nummernschild) in Fussgängerzonen.
Ich halte es daher für OK in diesem Bereich Rad zufahren wenn man mit der Gebotenen Vorsicht (also langsam und bremsbereit) unterwegs ist.

Bei einem Trike ist es ja wirklich sinnvoller es zu fahren anstatt zu schieben.

Bisher hatte ich in Fussgängerzonen noch nie Probleme.

Tschö
René
 
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Man müßte die Absteigepflicht auf 1-spurige Fahrräder/Fahrzeuge beschränken (denn diese können umfallen ! Stützräder gelten nicht !).
Dafür müsste man eine Absteigepflicht allerdings erstmal einführen, denn meines Wissens gibts die noch nicht. Dazu bräuchte man dann auch eine Aufsteigeerlaubnis und wenn man gerade dabei ist, kann man auch gleich Umsteigelizenzen vergeben, welche immer mitzuführen sind.
Wofür war das nochmal? Achja, stimmt, damit in Fußgängerzonen keine Radfahrer auf einen drauffallen...

Mehrspurige, also zwei oder mehr (Trike hat sogar drei ? ) müssen lediglich mit max. Schrittgeschwindigkeit unter Vorrang und größter Rücksichtnahme auf die Fußgänger fahren (es ist ja schließlich ihr - der Fußgänger nämlich - Revier).
Das ist immer dann der Fall wenn Fußgängerbereiche durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind. Und die hängt man überall da auf wo man der Meinung ist, dass Du mit Deinem Trike da langrollen kannst.

Felix
 
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Hallo Rene!

Moin,
ich würde da einfach mal mit dem Gesunden Menschenverstand rangehen.
Die Leutchen in Grün gehören ja auch zu dieser Gattung.

Hast Du ein Glück, wenn das bei Euch so ist. Mancherorts schicken Knallpfeifen in grün, blau oder schwarz unter Androhung von Zwangsmaßmahmen Radler, die sich in zügigem Tempo StVO-konform bewegen, auf nicht vorhandene oder zumindest nicht benutzungspflichtige "Radwege". Da ist dann von Verstand keine Spuzr, nur von Machtgebahren und unendlicher Dummheit.

Zb Fahren auch Taxen und E-Rollis(auch die mit Nummernschild) in Fussgängerzonen.
Ich halte es daher für OK in diesem Bereich Rad zufahren wenn man mit der Gebotenen Vorsicht (also langsam und bremsbereit) unterwegs ist.

Vorsicht, oft haben die auch Sondergenemigungen dafür (die man den Fahrzeugen nicht unbedingt aunsieht. Bei uns haben z. B. Anlieger der Fußgängerzone die Sondergenehmigung, ihre Grundstücke jederzeit anfahren zu dürfen. Ihren Kfz sieht man das aber nicht an.

Bei einem Trike ist es ja wirklich sinnvoller es zu fahren anstatt zu schieben.

Was sinnvoll ist, ist unerheblich. Wenn jemand über das geschobene Trike fällt und sich die Ohren bricht, passiert Dir nichts, denn Du verhieltest Dich vorschriftsmäßig. Selbst, wenn Du diesen Unfall auf dem Trike sitzend durch besseres Lenken oder Bremsen oder Klingeln hättest verhindern können, ist das egal. Wenn jemand über Dein Trike fällt, das Du mit derselben Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone fährst, trifft Dich die Schuld und Du haftest, auch wenn er sich vielleicht weniger verletzt, weil er auf Dich fiel und vielleicht nicht auf die Lenkerenden.

Gruß, Klaus
 
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