Faltbare Trikes kostenfrei in öffentlichen Verkehrsmittel?

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das thema ist für mich grade wieder durch das deutschlandticket aka. 49€ ticket interessant geworden.
die rechtslage scheint relativ wage formuliert zu sein was die kostenlose faltradthematik angeht.

habe einen thread des ADFC von 2019 gefunden nach dem ein FAHRRAD (kein ZWEIrad) in geklappter form ohne verpackung/tasche kostenlos mitgeführt werden darf sofern die dafür vorgesehenen stellflächen oder die gepäckablage dafür verwendet wird und der zug nicht beschädigt wird. gepäckablage fällt weg. ist mit stellfläche der platz gemein wo fahrräder und kinderwagen abgestellt werden?

habe bereits zwei zugbegleiter unserer örtlichen verkehrsunternehmen gefragt sowie deren hotline. zugbegleiter sagen beide: ist geklappt, darf kostenlos mit. hotline schweigt sich bis jetzt aus.
hat jemand von euch als jahrelanger falttrikefahrer diesbezüglich erfahrungen gesammelt?
nicht faltbare trikes werden ja beispielsweise nur höchst ungern von DB & co. mitgenommen wenn ich entsprechende threads durchsehe.
 
Die Bahn hat Maße für Gepäck, die eingehalten werden müssen. Findet man im Netz bei der Bahn. Die müssen dann dein Trike gefaltet einhalten.
 
hm okay wenn hier die gepäckmaße anwendung finden wäre es 120x60x60
das fs 20 z.b wird online ohne raddemontage mit 112x83x63 angegeben, frage bleibt da bestehen ob 23cm breite und 3cm tiefe. da nun so ausschalggeben sind vor allem wenn es aufrecht an der wagenwand steht. okay also DB ist damit rein RECHTLICH nicht drin, auch wenn wohl kein zugbegleiter mit einem zollstock auf verbrecherpirsch geht.^^
 
Ist wenn überhaupt im ICE interessant,wegen der Gepäckfächer an den Türen,die sehr Sparsam bemessen sind,aber nicht im Regionalzug. Im Zweifelsfall lasse ich es immer darauf ankommen.Doof stellen und wenn es sein muss auch noch ausreichend Unterwürfigkeit mit Dackelblick sollte immer reichen.
 
mann/frau kann versuchen alles richtig zu machen,...
die hülle z.b. wird damit begründet, damit sich andere fahrgäste nicht schmutzig machen (kette).

am ende ist es aber eine ermessungsfrage des jeweiligen zugbegleiters der es am aufkommen der fahrgässte fest macht.
auch hier kann mann/frau lenken in dem man randzeiten nimmt .

ich wurde noch nie rausgestellt, auch nicht wenn ich das trike nicht gefalltet hatte (mit ticket) aber ich bin ja nicht so bescheuert und mache das in einem feierabend zug.

wenn beide seiten gewillt sind und keine "bösen" absichten dahinterstecken klappt das .
 
Ich kann bisher nur für den RMV sprechen, hier explizit nur für eine Linie im RE:

Der erste Zugbegleiter hat mein ungefaltetes ICE Adventure HD komplett ignoriert, der wollte nur mein Ticket sehen.

Die zweite Zugbegleiterin wollte Wissen, ob ich das Ding alleine in den Zug und wieder raus bekomme.
Anschließend wollte Sie Probesitzen.

Also bisher keine Probleme. Allerdings war Olga bisher auch noch nicht im Zug.
 
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Die Bahn hat Maße für Gepäck, die eingehalten werden müssen. Findet man im Netz bei der Bahn. Die müssen dann dein Trike gefaltet einhalten.
Für Handgepäck/Traglasten habe ich keine Maße gefunden. Nur die Angaben, dass dies ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausgeladen (also "getragen") und so untergebracht werden kann, dass es den Bahnbetrieb und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet. Siehe den Originaltext der verlinkten Beförderungsbedingungen der DB.
 
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wenn hier die gepäckmaße anwendung finden wäre es 120x60x60
Diese Maße werden nur für Gepäck angegeben, das als "Reisegepäck" von der Bahn befördert wird, also von einem Paketdienst abgegeben und abgeholt wird. Siehe Beförderungsbedingungen der DB S. 100 und 101. Für Handgepäck, dass vom Reisenden selbst mitgenommen wird, werden keine Maße vorgegeben, aber andere Kriterien benannt.

Gefaltete Fahrräder gelter als Handgepäck oder Traglast:
Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder
im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen
nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.
Quelle: Beförderungsbedingungen der DB.
 
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Ich zitiere die betreffenden Beförderungsbestimmungen der DB mal:
Die Mitnahme ist grundsätzlich auf zwei-
rädrige, einsitzige Fahrräder oder Pedelecs sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger be-
schränkt. Ausnahmsweise können in Zügen der Produktklasse C sowie in besonderen Zügen
des Fernverkehrs an den dort für Fahrräder und Pedelecs vorgesehenen Plätzen auch Liegerä-
der, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz
vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist. Für diese gelten dann die übrigen
Vorschriften über Fahrräder bzw. Pedelecs entsprechend.
Das bezieht sich auf nicht gefaltete Fahrräder.

Da gefaltete Fahrräder in die Kathegorie "Traglasten" fallen, unterliegen sie demnach auch nicht diesen Einschränkungen, was die Zahl der Räder/Sitzpätze betrifft.

Allerdings:

Neuer Wortlaut Nr. 8.4.1 mit Wirkung ab 01.05.2023
8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Be-
förderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförde-
rungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie
Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.
Der Umgang mit gefalteten, unverpackten Trikes/Tandems, die nicht als "Handgepäck" über oder unter dem Sitz untergebracht werden können, sondern als "Traglast" gelten, wird nach meiner Interpretation weiterhin nicht eindeutig geregelt.

Im übrigen hab eich nirgendwo eine Einschränkung von "Falträdern" auf Laufräder mit 20 Zoll gefunden, welche hier im Forum regelmäßig genannt wird. Das Kriterium für Falträder ist lt. den Beförderungsbedingungen der DB schlicht ihre Faltbarkeit.
 
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Ich habe mich gestern zum Thema Fahrradmitnahme im bayrischen Regionalverkehr mit einem Zugbegleiter unterhalten.
Er sagte: Sobald ein Fahrrad gefaltet ist, zählt es als Gepäckstück, egal welche Größe die Räder haben und egal ob Zweirad oder Trike und man benötigt dann auch kein extra Ticket (und keine Verpackung).
Die Regelung, dass Fahrräder mit 20 Zollreifen kein Fahrradticket brauchen wurde zum letzten Fahrplanwechsel im Dezember abgeschafft. Ausschlaggebend ist, dass das Fahrrarad, egal wie groß die Räder sind, gefaltet ist.

Ich habe ja früher mein gefaltetes Trike auch im ICE (allerdings in einer Tasche verpackt) mitgenommen und habe deswegen nie Schwierigkeiten bekommen.
 
Im ICE besser mit Tasche um das Rad, sofern kein Fahrradabteil vorhanden ist. Bei der letzten Mitnahme war dem Schaffner das Rad auch ohne Verpackung egal. Zwei Mitfahrer hatten nur Regionalfahrradkarten, da hat er großzügig drüber weggesehen. Wir habe alle Drei uns nett bedankt. Anmerkung: es war auch viel Platz.
Im IC nehme ich die Laufräder raus, drehe das Rad auf den Kopf und binde die Räder an. Klappt bestens.
 
Also Leute macht es nicht so kompliziert. Solange Platz im Zug ist war es seit über zwei Jahrzehnten (davor fehlt mir einschlägige Erfahrung) kein Problem Fahrräder im Zug mit zu nehmen, egal ob Zweirad oder Liegerad. Kritisch wird das erst wenn der Platz nicht ausreichend ist und die Sicherheit ins Spiel kommt, also z.B. der Durchgang nicht mehr möglich ist. Dann wird man ggf. auch mit Zweirad nicht mehr mitgenommen.
Immer dran denken, Fahrgäste (insbesondere in großer Anzahl) stören mit und ohne Gepäck den reibungslosen Betriebsablauf :).
Insoweit einfach höflich und zivilisiert mit Augenmaß weiter föhlich bahnfahren. Deutsche Bahn: Erlebnisreisen! (Erlebnisse gibt es völlig ohne Aufpreis gratis dazu :)).
 
Habe selbst während Corona ein gefalteten Gekko mit dem 9 Euro Ticket von Dortmund nach Stuttgart in teils extrem überfüllten Nahverkehrszügen ohne irgend welche Probleme transportiert. Habe nur einen Rucksack Regenüberzug XXL darüber gespannt und es sah fast wie ein normaler Reisekoffer aus.
 

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Solange Platz im Zug ist war es seit über zwei Jahrzehnten (davor fehlt mir einschlägige Erfahrung) kein Problem Fahrräder im Zug mit zu nehmen, egal ob Zweirad oder Liegerad. Kritisch wird das erst wenn der Platz nicht ausreichend ist und die Sicherheit ins Spiel kommt, also z.B. der Durchgang nicht mehr möglich ist. Dann wird man ggf. auch mit Zweirad nicht mehr mitgenommen.
Genau so ist es. Im Übrigen auch nach den heutigen Bestimmungen der DB. Habe ich hier schon geschrieben. Es gibt auch für Aufrecht-Zweiräder keine Beförderungsgarantie. Ist genüg Platz im Zug, werden dagegen auch Liegeräder, Trikes und Tandems mitgenommen, auch, wenn es im einschlägigen Text als "Ausnahme" deklariert ist.
 
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wie so oft verlieren die poster zunehmend des springenden punkt. es geht nicht darum ob man ein falttrike mitnehmen kann, sondern es ging um die frage ob man ein falttrike im regionalverkehr (und bus wenn man leiden will) KOSTENLOS mitnehmen kann. frage wurde oben bereits beantwortet, von daher kann hier gerne zu.
 
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