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das thema ist für mich grade wieder durch das deutschlandticket aka. 49€ ticket interessant geworden.
die rechtslage scheint relativ wage formuliert zu sein was die kostenlose faltradthematik angeht.
habe einen thread des ADFC von 2019 gefunden nach dem ein FAHRRAD (kein ZWEIrad) in geklappter form ohne verpackung/tasche kostenlos mitgeführt werden darf sofern die dafür vorgesehenen stellflächen oder die gepäckablage dafür verwendet wird und der zug nicht beschädigt wird. gepäckablage fällt weg. ist mit stellfläche der platz gemein wo fahrräder und kinderwagen abgestellt werden?
habe bereits zwei zugbegleiter unserer örtlichen verkehrsunternehmen gefragt sowie deren hotline. zugbegleiter sagen beide: ist geklappt, darf kostenlos mit. hotline schweigt sich bis jetzt aus.
hat jemand von euch als jahrelanger falttrikefahrer diesbezüglich erfahrungen gesammelt?
nicht faltbare trikes werden ja beispielsweise nur höchst ungern von DB & co. mitgenommen wenn ich entsprechende threads durchsehe.
die rechtslage scheint relativ wage formuliert zu sein was die kostenlose faltradthematik angeht.
habe einen thread des ADFC von 2019 gefunden nach dem ein FAHRRAD (kein ZWEIrad) in geklappter form ohne verpackung/tasche kostenlos mitgeführt werden darf sofern die dafür vorgesehenen stellflächen oder die gepäckablage dafür verwendet wird und der zug nicht beschädigt wird. gepäckablage fällt weg. ist mit stellfläche der platz gemein wo fahrräder und kinderwagen abgestellt werden?
habe bereits zwei zugbegleiter unserer örtlichen verkehrsunternehmen gefragt sowie deren hotline. zugbegleiter sagen beide: ist geklappt, darf kostenlos mit. hotline schweigt sich bis jetzt aus.
hat jemand von euch als jahrelanger falttrikefahrer diesbezüglich erfahrungen gesammelt?
nicht faltbare trikes werden ja beispielsweise nur höchst ungern von DB & co. mitgenommen wenn ich entsprechende threads durchsehe.