Fahrtrichtungsanzeiger für mehrspurige Fahrzeuge

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und eventuell bösartigerweise nicht authorisierter einspuriger Fahrzeuge.

Moin, irgendwie geht es mir kreuz, dass einspurige Räder keine Fahrtrichtungsanzeiger haben dürfen.

Wie dem auch sei, Bedarf ist vorhanden.

Meine Idee hier ist, technische Lösungen aufzuzeigen, wie auch relativ unbedarfte Personen an ihren mehrspurigen Fahrzeug Fahrtrichtungsanzeiger oder Blinker anbauen und blinken lassen dürfen.

Vielleicht finden wir gemeinsam Möglichkeiten technischer Art im Straßenverkehr ernst genommen zu werden.
 
Ist das nicht mittlerweile Geschichte?
Nein. §67 StVZO schreibt vor:
Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach [...] sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.
Um Blinker an ein einspuriges Fahrrad zu bauen, musst Du also zuerst irgendwas anderes anbauen, was die Handzeichen zumindest teilweise verdeckt.
 
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