Fahrradwohnwagen

Was ist ein Anhänger?
Wichtiger noch: Was ist ein Fahrrad?

Wird nicht ein Anhänger der an ein Fahrrad gekoppelt ist in dem Moment Teil des damit entstandenen mehrspurigen Fahrrades?

Wenn mit dem elektrischen Hilfsantrieb die geltenden Regeln erfüllt sind, ist doch alles in Ordnung.
Vorschriften, welches der Räder eines Fahrrades der Hilfsantrieb antreibt, sind mir nicht bekannt.
 
Ungebremste Fahrradanhänger dürfen eine Gesamtmasse von 40kg nicht überschreiten,
Das entstammt dem „Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ des TÜV, das nie so ganz korrekt war. Es gibt kein relevantes Gewichtslimit für Fahrradanhänger (<3,5 t) Allenfalls der maximale Bremsweg (7 m aus 25 km/h) aus DIN 4210 könnte anwendbar sein.
Ist aber akademisch, denn vermutlich kommt man dann etwa bei dem Gewicht an: für 3 Zementsäcke a 25 kg musste ich mit dem BOB Yak 2 mal fahren und die Fahrt mit nur einem Sack wahr deutlich entspannter.

Gruß
Christoph
 
Ah, danke. Ich war mir sicher, dass die 40kg in irgendeiner Stvonovelle eingewurstelt seien...
Gruß Krischan
 
Ich habe das mal alles gelesen was ihr so geschrieben habt und was das Wiki etc. darüber sagt.
Wie ist es denn, wenn ich hinten im Anhänger schiebe mit 250 Watt und ich habe vorne im Fahrrad auch einen Motor mit 250 Watt und ich erfülle alle Kriterien eines Pedelecs mit max 25 km/h und Tretsensor für vorne und hinten. Dann darf ich doch nicht fahren, weil ich die 250 Watt überschreite?
So etwas geht dann wahrscheinlich nur mit Versicherungskennzeichen und E Bike Zulassung ( Betriebserlaubnis) oder?
Das ist ein ganz schwieriger Fall und ich werde da nicht schlau raus:unsure:
 
Ganz einfach richtig, genau wie Du es formuliert hast.
Beim CCe ist muss man tatsächlich einen Snsor mit Magnetscheibe an der Tretkurbel montieren und das Ding mit dem Anhänger verkabeln. Saukompliziert und macht nur mit nem festen, nicht motorisiertem Zugfahrzeug wirklich Sinn.
Wegen eines Stoppschalters an der Auflaufbremsdeichsel ist der CCe kein Schubanhänger.
Auf der vorletzten Realspezi war ein Aussteller, der die Kopplung zum Zugfahrzeug mit einem Funksensor realisierte, sehr komfortabel.
Die CaralaCargoLeute hatten davon leider keine Kenntnis.
Ob Schubanhänger erlaubt sind, weiß ich nicht, darüber wird ja weiter oben als Grauzone spekuliert.
Für Einkäufe und ein Wohnmobil wäre das für einige interessant, dann bräuchte man die ganzen alten, wirklichen Fahrräder auch nicht wegschmeißen...
Gruß Krischan
 
Vom Fahrradwohnwagen habt Ihr Euch recht weit entfernt. Wen interessieren schon Motoren in Fahrrädern oder gar deren Anhängern? Und wenn doch, könnt IhrEuch damit bitte ins entsprechende Forum ver......
 
Nee haben wir nicht, es geht um den Fahrradwohnwagen
der hat nämlich einen Motor und sein Trike vorne auch.
Jep, wohnt ganz in meiner Nähe.
Laut seinen eigenen Informationen im Wohnwagen 1000W pro Rad! Und im Trike sind es auch weit mehr als250W.

Über Sinn und Unsinn bzw Legalität muss man da sicher kein Wort mehr verlieren
 
... vielleicht gibt es das schon.:unsure:.

Wenn nicht: Einfach ein neuer Faden! So ungefähr als Anfang dann dort vielleicht:


Die Fragestellung dieses Fadens entwickelte sich im Thread ,,Fahrrad-Wohnwagen'' ...

Nur keine unnötige Hast! Let's see then we'll see us again there, in any case soon enough :) ...


Freundliche Grüße
Christian


PS: :censored:! So feel free, @schpochtsfreund, all up2you from now on here, the whole thread ... < frox over & out >
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskussion was hier off-topic und was nicht off-topic ist lenkt doch auch nur ab und erhöht das Rauschen.

So ein Fahrradwohnwagen wiegt ja schon was und besonders windschnittig sind die meisten auch nicht. Das Thema Hilfsmotor drängt sich da schon auf, nicht jeder hat Lust darauf diese Dinger mit reiner Muskelkraft den Berg hochzuziehen. Deswegen war die naheliegende Frage: müsste ich mir dafür ein Pedelec anschaffen oder darf der Fahrradwohnwagen auch motorisiert sein (externer Pedelec Hilfsmotor oder Phantom-Anhänger)?

Wir brauchen das allerdings auch nicht weiterzudiskutieren. Das Pedelecforum hat es über 10 Jahre versucht und es ist nichts erhellendes bei raus gekommen.

Mein Fazit: rein praktisch wird man mit einem in den Fahrradwohnwagen ausgelagertem Pedelec Hilfsmotor (wie eCarla) kaum Probleme bekommen. Gesetzlich scheint mit das aber weder in die eine noch in die andere Richtung klar definiert. Ob im Versicherungsfall allerdings ein Fahrrad + eCarla wirklich als Pedelec durchgeht? Das glaub ich erst, wenn es dazu ein klare Rechtsprechung oder Verordnung gibt.
 
das Thema Hilfsmotor drängt sich da schon auf
+1,
ab 70kg Anhängelast ist definitiv Schluss mit lustig, auch auf dem Liegerad.
Es muss ja nicht gleich ein Schubanhänger sein. der CCE ist sooo geil zu fahren, man merkt den bis 25km/h gar nicht. Der rollt selbstfahrend hinterher. Das ist richtig p0rn0 ;)
Der CarlaCargo-Oberentwickler MaBe sagt da bestimmt was zu, zur rechtlichen Situation, wenn man ihn fragt.
Gruß Krischan

Ps: Wohnwagenanhänger sind
:p
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten