Fahrradwohnwagen

Hallo.

Was wurde draus?


Was muss daran so teuer sein? Wenn man das Material für den Kasten günstig gebraucht findet, kostet es evtl. gar nichts.
Laminat kostet oft keinen Cent, allerdings wiegen 15m2 laut Internet um die 100Kg. Für einen Anhänger mit Kastenmaß 1,5m x 2m Fläche vorne und hinten und 2m x 2m an den Seiten, unten und oben braucht man 14m2 Fläche.
Die gibt es gratis. Hinfahren und selbst abbauen. Man muss natürlich vorher einen Spriegel aufbauen, an dem man den Laminat dann befestigen kann.
Der Anhänger selbst kann ein Sportanhänger sein.
Gebraucht um €100. Die sind leicht gebaut und haben eine tiefe Fläche.
Dass der ein Kupplungsmaul für 50mm-Kupplungskugel hat, ist kein Fehler.
Es gibt Fahrradfahrer, die bauen sie so etwas ans Fahrrad. Allerdings für einen Fahrradanhänger, daher unter den Sattel.
Für einen normalen Anhänger, muss man allerdings hinter das Zugfahrzeug auf ~38,5cm Höhe eine Kugel montieren.
Da rein passt Platz zum Schlafen, Kochen, Toilette, Standheizung (Ich glaube neu ab um €200), Batterie, außen eine kleine Flach-Sat-Antenne.
Oben drauf Solarzellen. Je nach Gewicht und Strecke ist es dann aber auch nicht verwerflich auch ein Mofa (bzw. 25kmh-Roller) zu nutzen.
Obwohl es für mich schon auf Geiz-Gründen interessant wäre wenn man es selbst mit Pedelec ziehen kann ;-) .
Aber da ist der Akku sehr schnell leer, und es muss immer absolut flach sein...
Wenn die Solarzellen wenigstens die 250W liefern, wird der Akku wenigstens nicht leer...
 
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Laminat kostet oft keinen Cent, allerdings wiegen 15m2 laut Internet um die 100Kg.
[...]
Der Anhänger selbst kann ein Sportanhänger sein.
[...]
Da rein passt Platz zum Schlafen, Kochen, Toilette, Standheizung (Ich glaube neu ab um €200), Batterie, außen eine kleine Flach-Sat-Antenne.
Oben drauf Solarzellen. Je nach Gewicht und Strecke ist es dann aber auch nicht verwerflich auch ein Mofa (bzw. 25kmh-Roller) zu nutzen.

Ich glaube, du hast Probleme, die Einschränkungen muskelbetriebener Fahrzeuge in deine Überlegungen aufzunehmen. Ein Anhänger, der nachher ein paar hundert Kilo wiegt, ist ohne eigenen Antrieb nicht mit einem handelsüblichen Fahrrad zu ziehen, schon allein deshalb nicht, weil die mechanische Konstruktion nicht für diese Kräfte ausgelegt ist. Auch die Bremsen des Fahrrads reichen nicht aus und die von dir beschriebenen Anhänger sind garantiert ungebremst.
Nein, bei Fahrradzubehör ist Leichtbau angesagt. Das kostet und bedingt auch, die Ausstattung auf das Notwendige zu reduzieren.
Es ist übrigens sehr verwerflich, ein Mofa oder einen Roller zu nutzen, denn nicht nur sind diese keine Fahrräder, sondern ist es auch nicht erlaubt, damit Anhänger zu ziehen. :)
 
Das würde mich mal interessieren warum es nicht erlaubt ist mit Mofa oder Roller einen Angänger zu ziehen???:unsure:Ich sehe doch ständig welche rumfahren.
Wohnwagenanhänger für das Fahrrad gibt es gute Bauanleitungen im Netz. Leichtbau ist absolut wichtig. Sehe ich auch so.
Übrigens: Marlon hier im Forum hat einen Wohnanhänger gebaut. Hat auch ein YT Kanal und zeigt den Bau.
 
Ich habe diesen Sportanhänger mit dem Fahrrad abgeholt.
Rund 60km.
Natürlich Leergewicht.
Das war trotz Pedelec ein "Gewaltmarsch".
Aber hauptsächlich an Steigungen.
Und so ein 489Wh-Akku ist auch schnell leer.

Es ist übrigens sehr verwerflich, ein Mofa oder einen Roller zu nutzen, denn nicht nur sind diese keine Fahrräder, sondern ist es auch nicht erlaubt, damit Anhänger zu ziehen. :)

Das weiß ich besser. Daher auch die Erwähnung "25kmh". Ein Mofa ist rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt, was Anhänger angeht.
Sonst gäbe es für mich auch keinen Grund zusätzlich einen 25kmh-Roller zu kaufen und Versicherung dafür zu zahlen.

Beim Auto verlangt keiner ein zweites auf 80kmh gedrosseltes Auto zu kaufen um einen Anhänger ziehen zu dürfen.
Man sollte auch mit 50/45kmh-Rollern einen Anhänger ziehen dürfen, wenn man ihn nur 25kmh fährt. Darf man nicht, sollte man ändern.


Mit "verwerflich" meinte Ich nicht gesetzlich nicht erlaubt, sondern dass man kein Rad fährt. Wegen dem Forum hier ;-) .
Schon aus Geiz würde Ich gerne mit dem Rad fahren, aber das ist wohl nicht möglich. Oder nur sehr kurze ebene Strecken.
Alle Pedelecs haben die gleiche effektive Leistung, oder? 250W ist ja das Maximum, also sollte ein moderneres Pedelec da keinen Unterschied machen.
Außerdem müsste Ich dann noch Autobatteriegroße Lithium-Batterien mitnehmen. Bzw. die Leistung aus den Solarzellen reicht aus, auch bei normaler Winterhelligkeit.
Aber mitnehmen könnte Ich immer ein Rad. Ist ja auch von Vorteil, wenn ein geparkter Anhänger ohnen Kennzeichen vor Ort hinter einem zulassungsfreien Fahrzeug hängt. Denn mit Kennzeichen drauf darf man meist 14 Tage parken. Ich weiß nicht ob es auch regeln für Fahrradanhänger gibt, aber wenn ein Fahrrad davor steht ist es ein Fahrradanhänger ;-). Und bei einem Mofa hat man wenigstens ein Kennzeichen am Gespann.
 
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Bezüglich der Anhänger irrte ich mich, ich hatte das mit S-Pedelecs verwechselt.

Also wenn wir schon dabei sind, dann doch bitte gleich richtig. ;) Hier die Informationen, die ich aus der StVZO entnehmen konnte:
Nach §32 Abs.1 S.4 StVZO dürfen Anhänger hinter Krafträdern 1 m Breite nicht überschreiten--der 1.50m breite Aufbau geht also schonmal nicht. Es sei denn, du verwendest ein Fahrrad--da gelten wohl die Vorschriften für KFZ-Anhänger. ;)
Auch dein schwerer Anhänger wird ein Problem: Gemäß §42 Abs.2 S.2 StVZO gilt: "Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen."
§61a StVZO regelt Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor, diese "werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn [...] die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet [...]"

Das Abstellen von Anhängern im Straßenverkehrsraum ist kompliziert. Wenn du das willst, informiere dich gut. Es kann beispielsweise notwendig sein, den Anhänger zu beleuchten.
 
Nein, auch das ist nicht richtig. Auf diesen ganzen Bussgeld...-Webseiten steht dieser Unsinn mit dem einen Meter etc., dadurch wird es aber nicht richtig. Auch Artikel von Onlinemagazinen etc. berufen sich darauf.
Es gibt eine recht neue Regel wie die Beleuchtung von Fahrradanhängern über 1m aussehen muss.
Genau darauf geht dann auch der WIkipedia-Artikel ein:

Zitat:
Abmessungen (§ 32 StVZO Absatz 1–4)
  • Breite allgemein: 2,55 m
  • Höhe: 4 m
  • Länge allgemein: 12 m
  • Fahrrad und Anhänger zusammen: 18 m
Regelmäßig wird die Meinung vertreten, es seien nicht die allgemeinen Regelungen anzuwenden. Es wird gefordert, die Vorschriften nach § 32 StVZO, Absatz 9 anzuwenden. Begründet wird dies damit, Fahrräder seien bei sinngemäßer Auslegung nicht motorisierte Krafträder, daher wie Krafträder zu behandeln. Außerdem wird angeführt, die Maße von 1 m Breite, 4 m Länge und 2,5 m Höhe würden besser zu Fahrrädern passen.

Diese Rechtsauffassung ist falsch. Erkennbar wird dies durch einen logischen Umkehrschluss: In § 67a StVZO werden ausdrücklich Anhänger mit einer Breite über 1 m erwähnt. Wenn es eine Beleuchtungsvorschrift für Anhänger solcher Breite gibt, dann müssen sie auch erlaubt sein.

Masse und Reifen
Üblicherweise nicht relevant: Es gelten die Regeln für Kraftfahrzeuge, nach §34 StVZO. Sofern der Anhänger leichter als 3,5 t, oder das Zugfahrrad leichter als 7,5 t bleibt ist keine der Regelungen anzuwenden. Hier gilt der gesunde Menschenverstand: Welches Gewicht kann noch sicher gebremst werden? Welchen Kräfte können die Speichen und der Rahmen aufnehmen?

Außerdem gilt § 36 StVZO Absatz 1: Die Reifen dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen und müssen stabil genug sein.





Es war schon vorher über einen Meter. 2,55 Meter Breite, 12,8m Länge (an manchen orten auch nur 12m), und 4m Höhe.
Es gibt noch einen Wert inkl. Zugfahrzeug der über diese 12m liegt.


Anbei ein Foto des Anhänger.
Die Leuchten hat der Vorbesitzer an Magnete befestigt (den Löchern nach waren die vorher festgeschraubt), die sind auf dem Foto nach innen gerichtet. Das irritiert evtl. Manchen. Evtl. hatte der das so gemacht, um die vor Bruch zu schützen.
Den Anhänger kann Ich mit einem Arm anheben.
Ist nicht leicht (kein Alu), aber evtl. vergleichbar mit meinem kleinen Fahrradanhänger (~100cm x ~60cm Ladefläche), der wiegt 38Kg.
Evtl. wiegt der FT200 auch 40-50Kg. Die Personenwaage funktioniert gerade nicht.
"Sportanhänger" bedeutet, man darf die ohne Zulassung und Steuer hinter das Auto hängen. Früher auch ohne Kennzeichen, mittlerweile braucht man eins. Dann darf man nur Sportgeräte (meiner Meinung nach also auch Billardtische, Dartautomaten, Flipper und einen Grill ["Grillsport"]) damit transportieren. Am Fahrrad oder Mofa natürlich irrelevant. So wie auch der abgelaufene TÜV.
 

Anhänge

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Nein, auch das ist nicht richtig. Auf diesen ganzen Bussgeld...-Webseiten steht dieser Unsinn mit dem einen Meter etc., dadurch wird es aber nicht richtig. Auch Artikel von Onlinemagazinen etc. berufen sich darauf.

Wie gesagt, steht ja auch so in der StVZO: Wenn du den Anhänger mit einem Fahrrad verwendest, gelten die Abmessungen für Autoanhänger. Ansonsten die für Anhänger an Krafträdern. Die Regeln für Fahrradanhänger gelten auch bei Krafträdern mit 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

Inwiefern man sich nun bei Fahrradanhängern an die Vorschriften zur zulässigen Masse halten muß, weiß ich nicht--ich vermute mal aber sehr stark, daß das im Falle eines Falles vor Gericht als Vergleichswert herangezogen wird. Dann hast du mit einem mehrere hundert kg schweren Fahrradanhänger ohne eigene Bremse wahrscheinlich ein kleines Problem. Bei Krafträdern (und zwar bei allen!) gelten übrigens definitiv die in §42 aufgeführten Massebeschränkungen. Insofern wirst du mit deinem Anhänger wahrscheinlich nichtmal mit einem Mofa fahren können, da der Anhänger voraussichtlich zu schwer sein wird. Verbleiben muskelgetriebenes Fahrrad und Pedelec.
Die lichttechnischen Einrichtungen an deinem Anhänger müssen natürlich auf für Fahrräder zugelassene Einrichtungen umgebaut werden, wie du ja schon richtig festgestellt hast.
Es ist mir allerdings reichlich egal, womit du durch die Gegend fährst, ich wollte nur darauf hinweisen, daß es kompliziert ist, einen solchen Anhänger zu konzipieren. Man kann meines Erachtens nach keine Anhänger für Kraftfahrzeuge als Basis nehmen: Die sind zu schwer, haben einen zu großen Rollwiderstand, keine eigene Bremse und sind insgesamt einfach nur kompliziert. Aber bittesehr, mache deine eigenen Erfahrungen. :)
 
Obacht: nur wenn sie vor 1961 gebaut wurden.

Ich zitiere mal den §61a der StVZO vollständig:

Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn
1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder
2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.

Ich führe keine Rechtsberatung durch (darf ich auch nicht), das ist also nur als meine persönliche Meinung zu verstehen: Ich lese das so, daß für Anhänger von vor 1961 alles geht, und ansonsten ("oder") das Fahrrad mit Hilfsmotor eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben darf. Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist, gelten die Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern. Verstehe ich da etwas falsch?
 
Ich darf an meinem Simson Sperber (60Kmh) den originalen DDR Blechhänger mit Beleuchtung mit 40 Kmh ziehen. Alles Original, einschließlich Anhängekupplung und mehrpoliger Steckdose. Früher hatte ich da noch nen Haltebügel und Kinderfußrasten dran und wir sind mit Kind zu Dritt darauf gefahren. Die Rennleitung hat nicht schlecht gestaunt als ich ihr die originale Betriebserlaubnis vorzeigen konnte. Wir durften freundlicherweise mit dem Gespann zu Dritt inklusive Anhänger voll Angelzeugs weiter fahren.
Diesen Blechhänger gab es auch für Fahrräder, allerdings ohne Beleuchtung.
 
Nein, mein Fehler.

Ich finde den Themenkompley Fahrräder und Anhänger aber auch ausgesprochen unübersichtlich. Solange das Fahrrad ein Fahrrad i.S.d. StVZO ist, ist es ja auch kein allzu großes Problem; hier wurde ja aber auch angedacht, Anhänger an Fahrzeuge anzuhängen, die eben keine reinen Fahrräder sind.
 
@ tomate

Was ist denn jetzt die Aussage dahinter?
Dass die Informationen in Wikipedia falsch sind?
Wenn die Angabe von max. 1m falsch ist (das ist eigentlich unstrittig), und es wirklich kein Maximalgewicht gibt (es heißt es gilt wenn überhaupt 3,5t), kann man nicht einfach willkürlich Anklage etc. erheben, weil keine Basis vorhanden ist.
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Und es gibt auch keine Vorschrift zu einer eigenen Bremse.
Wer die finden sollte, findet wohl eine "Empfehlung" eines Typen vom TÜV der an Gesetzen beteiligt gewesen sein soll, aber z.B. "ab 40Kg" vebreitet hat, weil er seine eigene Fahrrad-Anhänger-Auflauf-Bremse puschen wollte.
Ich habe aber auch nicht erwähnt, dass es keine Auffahrbremse geben könnte.
Ich müsste "nur" Scheiben an die Räder machen, und dann kann Ich elektrisch aktivierte Öldruckbremsbacken montieren.
Der Strom käme vom Bremslicht.


Ob die Gewichts-Regeln für Krafträder bei einem Mofa definitiv gelten ist nicht sicher. Es finden sich Daten dass Mofas Fahrrädern gleichgestellt sind.
Welche wären das dann? Wie hoch ist das Maximalgewicht?

Die vorhandenen Lichttechnischen Einrichtungen muss Ich nur mit denen des Roller verbinden. Das ist der Vorteil eines Roller (neben der besseren Räder und Bremse), der hat Licht, Bremslicht, und Blinker.


"Man kann meines Erachtens nach keine Anhänger für Kraftfahrzeuge als Basis nehmen: Die sind zu schwer, haben einen zu großen Rollwiderstand


Der Anhänger ist leichter, als wenn ich selbst einen Fahrrad-Anhänger bauen würde.
Der hätte ja ähnliche Maße. Und wenn der dann an der spillerigen Fahrrad-Anhängerkupplung hängt, ist das schlechter als eine KFZ-Kupplung.
Auf ebay verkauft einer 50mm-Kupplungen für unter den Sattel. Was natürlich bedeutet dass man an einem Fahrradanhänger ein KFZ-Kupplungsmaul montieren muss.


Was KFZ-Anhänger generell angeht, die haben auch Auffahrbremsen.
Das sind dann aber üblicherweise größere Anhänger.

Ich weiß nicht, ob es einen solchen Anhänger wie diesen fertig mit Auffahrbremse gibt (gab, gebraucht).
Denn auch wenn es ein Kuppluingsmaul mit Auffahrbremse zum nachrüsten gäbe, ich müsste ja trotzdem noch die Räder mit Bremsen versehen. Keine Ahnung ob es da etwas Universelles zum Nachrüsten gibt.

Wenn der Gesetzgeber wirklich trotz der eigentlichen Gleichheit von Fahrrädern und Mofas bei Anhängern Unterschiede beim Gewicht macht, führt dass dazu, dass ein ungebremster Anhänger mit 200, 300Kg hinter einem Fahrrad gezogen wird.
Wo es doch besser wäre es mit einem Roller zu ziehen. Und wenn mal was auftauchen würde, natürlich mit vier Rädern.


"Anhänger hinter Kleinkrafträdern"?
Soweit ich weiß sind die ganz verboten.
Ausnahmen wie hinter der Simson Schwalbe haben eine eigene Zulassung, und man braucht einen Original-Anhänger, und eine bestimmte Kupplung.
Hier geht es ja darum, keine Einzelabnahme zu brauchen. Und das geht nur bei Mofas.


Solange das Fahrrad ein Fahrrad i.S.d. StVZO ist, ist es ja auch kein allzu großes Problem; hier wurde ja aber auch angedacht, Anhänger an Fahrzeuge anzuhängen, die eben keine reinen Fahrräder sind.

Das ist aber nicht zwangsläufig rechtich ein Unterschied.
Ein Mofa ist rechtlich ein "Fahrrad mit Hilfsmotor". Das man beim gedrosselten 25er-Roller nicht treten kann, mag das zwar dem Begriff nach anders stellen, aber rechtlich wohl nicht.
Ist nur die Frage, ob es tatsächlich einen Unterschied des Gesamtgewicht hinter einem Fahrrad und einem Mofa/25er-Roller gibt.
Beim Fahrrad gilt wenn überhaupt "3,5t" als Obergrenze.
Und wenn irgendwo 40Kg oder 80Kg bei einem Mofa auftauchen, gibt es dafür keine Quelle.
Gerade wieder auf so einer "Bussgeld..."-Seite die 40Kg/80Kg, dann aber auch "max. 1m", womit Ich dann keiner der Angaben auf der Seite vertraue.
Zuletzt habe Ich 15m² Laminat im 100x60cm-Anhänger hinter dem Fahrrad gezogen.
Der Anhänger 38Kg, der Laminat evtl. 100Kg, evtl. aber auch 125Kg. Also rund 140 bis 160Kg hinter dem Fahrrad.
Und vor kurzem habe Ich eine Suzuki Katana 50 (99Kg) hinten auf den Fahrradanhänger gezurrt, und die ~33Km mit dem Fahrrad gezogen.
Auch für die Polizei kein Problem. Man findet ein Foto der Art als Pressemeldung über Google, allerdings hatte der:
* Schlechter festgezurrt.
* Mit "Mofaroller" gezogen, der aber dennoch 80 fuhr...
Aber so in etwa wie auf dem Bild, sah es auch bei mir aus. Der Anhänger sieht meinem sehr ähnlich.
Habe auch ein Foto davon gemacht.
 
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Hallo Tobias,

völlig unabhängig davon, was gesetzlich erlaubt ist oder nicht, entbindet es nicht davon, den "gesunden Menschenverstand" zu benutzen. Ich habe [Kelin: diese Ausdrucksweise muss nicht sein.] nicht rauslesen können, was Du mit diesem Anhänger genau vorhast [Kelin: siehe vor] - sprich: was ist Deine Zugmaschine?

Was ungebremste Anhänger mit Kugelkopf-Kupplung und Hochdeichsel unterm Sattel am Upright angeht, da kann ich mich noch gut dran erinnern, sowas war vor dreißig Jahren Standard und: der letzte Sch... 20 bis 30 kg Eigengewicht und das Ding hat mir beim Bremsen das Hinterrad angehoben. Bremsen konnte ich dann nur noch am Vorderrad, die Belastung für die Gabel war enorm, das Rad kaum noch zum Stehen zu bringen.

Hab ich Dich richtig verstanden, Du willst mit einem über 100 kg schweren ungebremstem Hänger rumfahren und Dich darauf berufen, dass es nirgends explizit verboten ist? Mag sein, dass Du bei einfachen Verkehrskontrolle sogar damit durchkommst. Bei einem Unfall mit Personenschaden wird's zappenduster für Dich werden.

Gruß Fetzer
 
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Ich empfehle die reise berichten von diesen herrn mal durch zu kucken.
. Ich hab mir vor einiger zeit einige angesehen. Er hatt ein 200 kilo anhanger dran hangen. Keine ahnung welche episode es genau war, aber irgendwann war der batterie vom gespann lehr und er kann mit fahrrad und beinkraft alleine das teil nicht in bewegung kriegen. Weil Der batterie lehr war, konnte er sein gespann nicht zum steckdose kriegen, mit schieben brachte er es dann auf 6 km in einen ganzen tag, und er war immer noch nicht an eine steckdose.

Ich hab nicht weiter gekuckt um aus zu finden wie viele etappen er dann brauchte um ans ziel zu kommen.

@Marlon hat auch einige erfahrungen mit ein leichten fahrradwohnwagen gemacht. Auch mit hugel wird das rasch ganz interessant.


Grusse, Jeroen
 
[Kelin: Zitat gelöscht]
(n). ;) Selbst wenn du in der Sache recht hättest -- deine Argumentation war ja fast zwingend -- trotzdem: Diesmal kein Like :p. :D ...
 
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[Kelin: auch hier den Bezug gelöscht]

Was solche Anhänger und Technik angeht, sind als erstes mal die gesetzlichen Vorschriften wichtig.
Wenn mir die egal wären, würde Ich nicht fragen.

Erst wenn DIE VORHER beachtet werden, DANN kann man schauen was technisch möglich ist.
Daher will Ich auch den Anhänger selbst bremsen.


Was sind denn bitte "100Kg" hinter einem Fahrrad.
Ich HABE in einem 38Kg schweren Anhänhrer 15m² Laminat tranportiert.
Für die Menge Laminat finde Ich daten um 100Kg, aber auch 125Kg.
Also an die 150Kg, 160Kg.
Das war überhaupt kein Problem mit dem Pedelec. Und da war es nur die kleine Fahrrad-Anhänger-Kupplung.

Die Polizei hat damit auch kein Problem.
Auch nicht mit einem 99Kg schweren Roller in diesem 100x60cm großen Fahrradanhänger.
Daran fuhr die Polizei sogar vorbei.
In einer Fußgängerzone nachts, als Ich an einem öffentlichen Tisch pausierte.
Im Anhang ein Foto als es noch Hell war.
Und auch nicht, als die an der Kreuzung neben mit standen, als Ich hinter einem Fahrrad den Heinemann FT200-Sportanhänger zog.
Ein PKW-Anhänger. Auch ein Foto angehängt.


@ Frox

Welche "Argumente" sind dann da bitte "zwingend" gewesen?!?
Ich bin ja schon froh dass es auch anderen auffiel...


@ Tiefflieger

Ja, ungefähr so ist das mit schwerer Last hinter dem Fahrrad. War bei mir auch so beim Transport eines Roller und eines PKW-Anhänger. Kann auch mal von Mittags bis morgens dauern. Oder sogar Mittag bis Mittag...
Etwas irritiert hat mich der PKW-Anhänger, der trotz Energie an Steigungen schon heftig war. Geschätzte 50Kg.
Allerdings war die Gegend von wo Ich den holte, scheinbar auch steiler als hier wo ich mit dem kleinen Anhänger mit 150Kg Last nicht diese Probleme hatte.
Sogar den Berg hier bei Hürth rauf war gefühlt nicht ganz so heftig.
Obwohl die Reifen des Fahrradanhänger keine Kugellager haben. Man kann sie im Stand nach links und rechts bewegen.
Und die Reifen des PKW-Anhänger sind natürlich professioneller gelagert.
 

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Unser zehn Jahre alter Thread hat eine Frage bis heute nicht behandelt: was wäre -ohnbedenk der gesetzlichen und technischen Machbarkeit- der Vorteil eines Fahrradwohnwagens gegenüber einem Zelt?
 
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