Möchte man manchmal wirklich, ja.

Hier die Stelle - die Baustelle gibt es mittlerweile nicht mehr. Die hier mit 2,9% angezeigte Steigung dürfte nicht ganz stimmen, im weiteren Verlauf geht es dann aber auf 14%, da oben zwischen den Bäumen. Das finden Radfahrer immer gaaaaanz toll, wenn man an so einer Steigung vor der Ampel anhalten muss.

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Hab's gerade gelesen.
Die Begründung macht das zu einem schlechten Witz, oder einem frühen "Befall mit BWL" .

Interessant fand ich die Gründe für die anfängliche Ablehnung durch die Autofahrer. Deutet aber auch nur darauf hin, daß schon damals kaum mehr als eine Person im Auto saß. Interessante Kombination: Links fahren, und Steuer auch links.

Grüße,
Christian
 
Ein Freund meines Vaters hatte noch zu meinen Vorschulzeiten Aufkleber "venstre" und "horje" an den entsprechenden Seiten der Windschutzscheibe.
Er hatte sich den Volvo eines Vertreters aus Dänemark gekauft, der offenbar vor 67 viel nach Schweden gefahren war.o_O

Gruß
Chris*Kreisverkehre und Müdigkeit sind in England eine schlechte Kombination*toph
 
Ich hatte mir beim ersten Mal in England extra einen Mietwagen mit Automatik geben lassen, der Rest war hart genug.
Beim 2. Mal, mit Schaltung, wollte ich die linke Hand nicht von der Schaltung nehmen, was dann in einem Kreisverkehr vergessen war.

Man kann aber englische Kreisverkehre steigern, hab' ich gestern beim Zappen gesehen :
In Swindon, "the roundabout from hell"

Blieb mir der Mund offen stehen.

Grüße,
Christian
 
Ich hatte mir beim ersten Mal in England extra einen Mietwagen

Achja, als ich im Studium für 1 Jahr nach England ging, bin ich mit Sack und Pack auf dem Motorrad dort hingefahren.

Gut gemeinter Ratschlag eines Freundes: "Ohje, dann musst Du Dir ja den Lenker auf die andere Seite montieren lassen!" :oops:
 
Der Radverleiher auf Malta sagte:
You have to ride on the right side but not on the right side.
 
da könnten sie eigentlich nur die fehlenden Pedalreflektoren bemängeln.

Hat einer von Euch im VM an den Klickies Reflektoren angebracht, um diesem Mangel entgegenzuwirken?

Spielt ja wohl keine Rolle ob man die sieht.
Wenn ich auf dem UP mit Absatzschuhen fahre sind die Reflektoren auch nicht zu sehen. Zumindest nicht von hinten.
 
Ich wurde inzwischen bestimmt 10x in Leipzig von der Polizei angehalten und es wurde noch nie bemängelt. Das wäre auch einfach nur lächerlich bei den großen Reflektorflächen außen herum.
 
Das wäre auch einfach nur lächerlich bei den großen Reflektorflächen außen herum.

Ursprünglich - abgesehen wohl von wirtschaftlichen Vorteilen für einen Nazi - sollte die Bewegung der Reflektoren das Fahrrad unverkennbar machen.
Da Fahrradanhänger mittlerweile explizit erlaubt sind und zwar diverse Reflektoren und Lichter haben müssen, aber keinen Ersatz für die verdeckten Pedalreflektoren, sehe ich das Verdeckungsverbot ziemlich relativiert.
 
In denen die Person(en) im Unterschied zum Kettwieselzug nicht mittreten.

Hase Trets ;-)
Und man kann ja mit einer Halterung auch Kinderfahräder zu Anhängern umfunktionieren.

Es handelt sich um eine ungewollte Gesetzeslücke. Das Problem ist die Rechtsauslegung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die sich einem Richter hier anbieten und die alle rechtskonform wären. Der Richter kann zum Beispiel nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgehen. Dann sind die Fahrzeuge nicht zugelassen was bei einem Unfall teuer werden kann. Er kann aber auch den vermuteten Willen des Gesetzgebers heranziehen und darüber zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht Absicht des Gesetzgebers war, solche Fahrzeuge zu verbieten sondern eben nur mit Bezug auf Kinder Sicherheit zu schaffen und solche Fahrzeuge daher wie Rikschas oder Tandems zu behandeln wären. Mithin gibt es also keine Rechtssicherheit sondern Willkür. Daher ist der Gesetzgeber aufgerufen, hier zu präzisieren. Und meines Wissens auch Willens.
 
Servus Troubadix,
naja, in der kühlen Jahreszeit wird auch viel Sport zuhause gemacht, sogar schon mit E-Unterstützung, wie der Postillon festgestellt hat.;)
Gruß
Felix
Hei Felix,
So ganz falsch ist das nicht einmal: Als nach meinem Autounfall 1996 meine Knie richtig übel mitgenommen waren (Tibiakopffraktur etc...), da habe ich tatsächlich in der Reha jeden Tag auf einem fremdbetriebenen Hometrainer gesessen, um mit stetig wachsender Kurbellänge alles wieder mobil zu bekommen. Passive Mobilisierung nannte sich das wohl.
Damals hatte ich allerdings schon mein Radius Dino und beschwerte mich immer wieder heftig über die unbequeme und ungewohnte Sitzposition auf dem Upright Trainer... :D
Viele Grüße, Martin
 
Und man kann ja mit einer Halterung auch Kinderfahräder zu Anhängern umfunktionieren.

Aber auch beim Trets kann mitgetreten werden und damit ist es kein Anhänger, sondern ein Fahrrad, dass mit dem anderen Fahrrad ein Tandem ergibt.
Sollte das irgendein Richter anders sehen, bietet es sich an, Hase zu verklagen, denn die bringen Kettwiesel, Trets & Co. als Straßenfahrzeug in den Verkehr. Das dürften sie aber nicht, wenn die Benutzung auf den Straßen nicht zulässig wäre, bzw. müssten explizit angeben, dass es im Geltungsbereich der StVZO nicht benutzt werden dürfte.
 
Wir diskutieren hier einen rechtlichen Grenzfall, den man sowohl in die eine Richtung als auch in die andere Richtung bewerten kann. So etwas ist völlig normal. Der Gesetzgeber hat solche Möglichkeiten, wie sie Spezialfahrräder bieten, nicht vor Augen gehabt. Es gibt da ja gar nicht viele Fälle. Insofern ist das auch nicht verwunderlich und etwas, was immer wieder vorkommt. Der reine Wortlaut hingegen lässt solche Fahrzeuge derzeit nicht zu.

Für einen Richter ergeben sich daraus verschiedene Möglichkeiten zur Rechtsfindung, was aber natürlich Probleme mit sich bringt, zum Beispiel einen Mangel an Rechtssicherheit. Generell kann auch davon ausgegangen werden, dass es dem Gesetzgeber gar nicht erst erlaubt ist, solche Fahrzeuge einfach zu verbieten. Er kann Anforderungen an die Sicherheit solcher Fahrzeuge stellen, aber eben nicht einfach verbieten. Ein Urteil, welches zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Unfall zustande käme und auf ein solches Verbot aufbaute, wäre wahrscheinlich nicht bestandsfähig. Baute ein solches Urteil hingegen darauf auf, dass in dem konkreten Einzelfall das Fahrzeug deutliche Sicherheitsmängel aufweist und als ungeeignet eingestuft werden kann, hingegen schon.

Wie auch immer. Das ist schlicht eine Gesetzeslücke die einer Schließung bedarf, um mehr Rechtssicherheit zu bieten. Aktuell ist davon auszugehen, dass geeignete Fahrzeuge wie das Trets, Kettwiesel oder die Green Mamba generell gefahren werden dürfen, man riskiert aber eine rechtlich ungünstige Bewertung bei einem Unfall.

Aristoteles: Richter sind keine rechtschaffende Instanz, sonder eine vermittelnde.
 
sondern ein Fahrrad, dass mit dem anderen Fahrrad ein Tandem ergibt

Darauf zu schließen, dass dies eine Genehmigung ergibt, während gleicher Anhänger ohne Antrieb nicht genehmigt wäre, ist sachlich nicht haltbar. Die Anforderungen, wenn der Anhänger einen Antrieb hat, auch an das Zugfahrzeug (Bremsen zum Beispiel), sind ungleich höher. Es wäre also eine Perversion, wenn mit Antrieb erlaubt aber ohne Antrieb verboten. Bei einem Tandem ist das von vornherein abgestimmt, bei einem Anhänger nicht.

Wie gesagt: Gesetzeslücke.
 
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