Jack-Lee
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@dierk42 : Mit dem Rad über den Fußgängerüberweg fahren ist erlaubt. Einziger Unterschied zum Fußgänger: Sie haben gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn KEINEN Vorrang.
Aber ja, das Fahrzeug macht NICHT den Fahrer aus. Obwohl die Dichte an Menschen die eher "ich bezogen" agieren in 3,5Tonnen Panzern häufiger zu finden ist, als "schutzlos" aufm Rad. Das ist prinzipbedingt. Man findet z.B. in streng hierarchischen Systemen erheblich mehr Rechte als Linke (Siehe Bund und Co.). So ist auch der "Andere sind mir Wurst, hauptsache ich!" eher in einem Luxusfahrzeug mit maximaler Sicherheit (für sich selbst) unterwegs als in anderen Verkehrsmitteln wie Bahn oder aufm Rad.
Gruß,
Patrick
Aber ja, das Fahrzeug macht NICHT den Fahrer aus. Obwohl die Dichte an Menschen die eher "ich bezogen" agieren in 3,5Tonnen Panzern häufiger zu finden ist, als "schutzlos" aufm Rad. Das ist prinzipbedingt. Man findet z.B. in streng hierarchischen Systemen erheblich mehr Rechte als Linke (Siehe Bund und Co.). So ist auch der "Andere sind mir Wurst, hauptsache ich!" eher in einem Luxusfahrzeug mit maximaler Sicherheit (für sich selbst) unterwegs als in anderen Verkehrsmitteln wie Bahn oder aufm Rad.
Gruß,
Patrick