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Die Mitnahme von Sperrmüll gilt als Diebstahl, gerade bei den Dingen, die die illegalen Schrottsammler raussuchen, ist es gemeinschädlich, weil die städtischen Entsorger über die Metallerlöse die Müllgebühren senken. Dazu kommt, dass sie den übrigen Sperrmüll bisweilen auch großzügig und verkehrsbehindernd verteilen. Auch die Freisetzung von ozonschädlichen und treibhauswirksamen Kühlmitteln kommt bisweilen vor. Außerdem werden die "Fahrzeuge", mit denen sie unterwegs sind, oft von der hiesgen Polizei stillgelegt, weil sie Lebensgefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen aufgrund durchgerosteter Träger, defekten Bremsen ...
Davon unterscheiden muss man die legalen Schrottsammler, die mit nervigem Gedudelt durch die Straßen "fahren", die müssen aber eine behördliche Sammelgenehmigung haben.
Davon unterscheiden muss man die legalen Schrottsammler, die mit nervigem Gedudelt durch die Straßen "fahren", die müssen aber eine behördliche Sammelgenehmigung haben.