Der Hype um die Soldatenfliege - oben die Puppe - ist wohl etwas abgeebbt, ich habe meine noch nicht probiert.
Hermetia1.jpgHermetia2.jpg
 
Du fährst auf drei Rädern, Du musst nicht auf dem Radweg fahren...
Gruß Krischan
Ganz so generell gilt das bei uns nicht, oder?

@Klaus d.L. findet bestimmt die richtige Stelle, es ist nicht ausdrücklich erlaubt, aber die Nichtbenutzung eines benutzungspflichtigen Radweges nach Lollie 237,240,241 soll normalerweise nicht als OWi geahndet werden bei mehrspurigen Fahrzeugen wie Dreirädern und Fahräder mit Anhängern.

Gruß Krischan
 
Ach, du meinst die Verordnung xyz (keine Ahnung, wie die genau heißt :whistle: ). Ja, da wird geschrieben, dass man das generell selber entscheiden soll. Am Ende entscheidet aber u.U. erst das Gericht... Gab ja schon genügend Beispiele hier, zuletzt @Hansdampf - für ihn ging’s zum Glück gut aus.(y)
 
Ach, du meinst die Verordnung xyz (keine Ahnung, wie die genau heißt :whistle: ).
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO, daraus Randnummer 23 zu Radwegen. ;)
Es stimmt aber, dass die kein genereller Freifahrtschein ist, denn es wird auf die konkreten Umstände verwiesen.

Davon haben wir gestern auch Gebrauch gemacht. Mein Sohn (er auf dem Gekko) und ich waren auf dem Weg zum Klettergarten in Fürstenfeldbruck, und nachdem uns auf einem kombinierten Rad- und Fußweg an einer sichtbar unter 2m breiten Engstelle an einer nicht einsehbaren Mauerecke eine Familie mit Kinderanhänger entgegenkam und es nur mit viel Glück gut ausging, sind wir den Rest auf der Fahrbahn gefahren.
Es gab noch nichtmal das Doppelpfeil-Zusatzschild unter dem Blauschild, das auf einen Zweirichtungsradweg hingewiesen hätte, aber wie sich rückblickend (im buchstäblichen Sinne) herausstellte, war es einer, denn in Gegenrichtung waren auch Blauschilder dran. Schwierig könnte es dann werden, wenn die Radwegbreite etwas variiert und man an einer Stelle angehalten wird, an der der Weg 3m breit ist, aber ich habe noch keine eigenen Erfahrungen damit.

Die Radwegweisung auf dem Weg war insgesamt etwas inkonsistent. Entweder fehlen in Emmering diverse Blauschilder, oder die haben tatsächlich innerorts einen ausschließlich linksseitigen Radweg angeordnet...
 
Hier darf man ja abschweife, deshalb mal ein Vollzitat von. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm , Dank an @wormwood : "

II.
Radwegebenutzungspflicht
14Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.
15Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß
1.eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn
a)von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 "Fahrbahnbegrenzung" abgetrennt werden kann oder
b)der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,
162.die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
17a)er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
18aa)Zeichen 237
baulich angelegter Radweg
möglichst2,00 m
mindestens1,50 m
19Radfahrstreifen
(einschließlich Breite des Zeichens 295)
möglichst1,85 m
mindestens1,50 m
20bb)Zeichen 240
gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerortsmindestens 2,50 m
außerortsmindestens 2,00 m
21cc)Zeichen 241
getrennter Fuß- und Radweg
Für den Radwegmindestens 1,50 m
Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.
22Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.
23Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
24b)die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird und
25c)die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.
"
Gruß Krischan, damit geh ich morgen zur Gemeinde...
 
Ich habe die Passage im 97er Original aus dem Gesetzblatt kopiert, gescant und ausgedruckt im Portemonnaie dabei:

Habe ich schon einige wenige Male mit Liegedreirad anwenden können seitdem, stets erfolgreich, und einmal auch bei der Fahrt dieses Normalradgespanns:
kuehl2xss.jpg
 
damit geh ich morgen zur Gemeinde...
Warum? Auch rechtswidrig angeordnete Radwegbenutzungspflichten Fahrbahnverbote müssen befolgt werden (und haben sogar Bestandskraft: Beispiel: Wolbecker Straße).
Schau Dir dort mal den Ratsbeschluss an, mit dem 1998 die Radwegbenutzungspflicht an allen Hauptverkehrsstraßen (unabhängig vom baulichen Zustand) angeordnet wurde.
In einer Pressemeldung hat sich die Stadt damals beschwert, dass das Aufstellen der VZ 237 / 240 /241 den städtischen Etat föllich(TM) unnötig mit DM 200.000 belastet.

Gruß
Christoph
 
du glaubst gar nicht, mit welchen Taschenspielertricks Verwaltungen oft arbeiten
Ohh doch, da gibt es Nichts, was es nicht gibt...
Aber hey: Steter Tropfen höhlt den Stein.
Und ich zitiere jetzt den ehemaligen Leiter des Münsteraner Ordnungsamts (und Reservisten) richtig gerne ;) :
Martin Schulze Werner schrieb:
Wenn die Wolbecker fällt, folgen Hammer Straße, Warendorfer Straße, Steinfurter Straße und Weseler Straße.
 
Gegebenfalls musst du Einspruch einlegen (geht dann in BW vors Regierungspräsidium) und dann evtl. klagen.

In NRW muss man sofort klagen, der Einspruch wurde abgeschafft. Damit erhofft man sich weniger Probleme mit renitenten Bürgern, denn so ein Ein- oder Widerspruch war kostenlos, eine Klage ist es nicht.
 
Damit erhofft man sich weniger Probleme mit renitenten Bürgern, denn so ein Ein- oder Widerspruch war kostenlos, eine Klage ist es nicht.
So ganz kostenlos war es nicht. IRC musste ich erstmal so 20 - 30 € ans Regierungspräsidium abdrücken Nachdem ich danach vor dem Verwaltungsgericht gewonnen hatte, bekam ich auch diese Gebühr wieder zurück. Wie so üblich musste der Steuerzahler und nicht etwa die beteiligten Beamten für den finanziellen Schaden geradestehen.
 
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