EU-Revision der Regularien

Das Problem liegt letztlich nicht in der Technik, sondern bei den jeweiligen Fahrzeugführenden; der reine Radfahrende kann die Probleme des reinen Kfz-Fahrenden nicht nachvollziehen, und umgekehrt offenbar auch nicht. Und ob der, der alle Fahrzeugarten zur eigenen Fortbewegung nutzt, sich immer selber so verhält, wie er es erwartet, ist sehr fraglich.

Bspw. hier der Kfz.-Fahrende, der bei entgegenkommendem Rad-Fahrenden nicht abblendet, obwohl er es als Rad-Fahrender selber von entgegenkommenden Kfz.-Fahrenden erwartet.

Die Technik selber sollte immer dazu dienen, uns das Leben zu erleichtern und nicht dazu, es noch zu erschweren.

Und in Belangen separater Fahrwege ist auch der dafür nötige Platz in die Planungen einzubeziehen.

Punktuell wird es dazu führen (müssen), daß Wege für Fußgänger und muskelkraftbetriebene Fahrzeuge von den Wegen für nicht muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen dadurch entflochten werden, als daß man diese in die Höhe verlegt, wo der Platz zur ebenerdigen Anlegung nicht ausreicht; Beispiele dafür hat es in Europa ja wohl schon.

Zudem muß es einen Bereich der Nichtregulierung haben, in den sich der Staat nicht einmischt; frei nach ->

Rn. 18

[...]Sein Grundrecht auf unbedingte Achtung eines privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG), sein Anspruch, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6 f.]), sind in dieser besonderen Situation von vornherein besonders gefährdet und deshalb in besonderem Maße schützenswert.[...]

BVerfGE 44, 197 - Solidaritätsadresse

Beschluß des Zweiten Senats vom 2. März 1977
- 2 BvR 1319/76 -

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv044197.html
 
Privater Lebensbereich? Wir reden hier schon vom öffentlichen Raum und dem Sinn aller Gesetze, dieses Gemeingut so zu regeln, dass Dritte schadlos bleiben, wenn ich meine Freiheiten auslebe... oder!? Warum sind denn Kraftfahrzeuge in der STVZO reguliert? Weil der Staat uns nerven will? Weil der feindselig gegenüber alten, schwachen Opas im Mittelgebirge ist? Kann man meinetwegen so annehmen, dann fällt man aber als "Realpolitiker" aus.

E-Kleinfahrzeuge (die Lasti-Kategorie mit z.B. über 500 kg ZulGG, 750W Nenndauerleistung, freiem Gasgriff usw.
Ja, die Möglichkeit gibt es doch schon in der bestehenden Ordnung - nur eben nicht zulassungsfrei. Aber mit welchem schlagenden Argument will man denn die Bürokraten der 168-2013-Ordnung davon überzeugen, dass solche schweren, hochmotorisierten Fahrzeuge zukünftig von jeglicher Zulassungshürde verschont bleiben müssen? Warum Halbtonner-2kw-Pseudopedal-Vehikel unbedingt die Freiheit beanspruchen müssen, die das Gesetz konventionellen HPV einräumt? ...obwohl selbst kleinste E-Roller zulassungspflichtig sind?

Wenn man bei so einer Überarbeitungs-Gelegenheit irgendwas bewirken will, dann hilft nicht der Austausch von Weltbildern oder das eigensinnige Entwerfen komplett neuer Straßenverkehrs-Ordnungen. Wenn "wir" bspw. wollen, dass schwere Lastenräder und VeloCars mit latentem Leistungsmehrbedarf leichter auf den Markt kommen können als mit der hohen L6e-Hürde, dann hilft es überhaupt nicht, sich ein Aufweichen der L1-eA zu wünschen - denn das wird nicht passieren - never ever! Wenn dann muss man ein umfassendes Angebot ausarbeiten, welches direkt anschlussfähig an bestehende Ordnungsbausteine formuliert, wie man Zwischenkategorien mit vereinfachtem Prüfverfahren durchkriegen kann. Aber ums Zulassen selbst wird man nicht drumherum kommen.
 
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Wir reden hier schon vom öffentlichen Raum
der immer mit dem privaten Raum interagieren wird; zwischen beiden Räumen besteht eine beständige Wechselwirkung.

Der öffentliche Raum ist für alle da; gleich, ob für jung oder alt, in gleicher Ausprägung und vor allem ohne jede Diskriminierung.

Freilich lassen sich Belange finden, wo das Alter gegenüber der Jugend zurücktritt; in der Relation Kindergarten vs. Altenheim oder sonstige Wohnbebauung hat der Kindergarten Priorität, absolut, weil Kinder die Zukunft sind, letztlich einer jeden Gesellschaftsform.

Es dem betagten Bürger aber zu erschweren, sich nach eigenem Gusto per Muskelkraft betrieben zu bewegen, ist vergleichsweise rückwärtsgewand und garantiert kein Zeichen dafür, die Möglichkeiten der heutige Technik für alle nutzbar zu gestalten.

Das mit dem Mittelgebirge war nur ein Beispiel.
 
Wieso? Versetze Dich doch mal in die Lage des erwähnten 90-jährigen, der Radfahren will, weil andere körperliche Aktivitäten nicht mehr ausreichend möglich sind, er aber weiterhin selber aktiv sein möchte und deswegen eben auf motorisierte Unterstützung zurückgreifen mag und diese wiederum muß diesen Anforderungen vollauf genügen.

Wo sind die denn effizient? Schau mal auf die damit mögliche Reichweite.

Es war immer mein Credo, daß die Starken stark gehalten werden müssen, damit diese die Schwachen stützen können; derartiges findest Du sinngemäß auch im nationalen wie europäischen Grundrecht.
:sleep:
 
Ja, die Möglichkeit gibt es doch schon in der bestehenden Ordnung - nur eben nicht zulassungsfrei. Aber mit welchem schlagenden Argument will man denn die Bürokraten der 168-2013-Ordnung davon überzeugen, dass solche schweren, hochmotorisierten Fahrzeuge zukünftig von jeglicher Zulassungshürde verschont bleiben müssen?
Mißverständnis: Ich meinte die zB auf der Radlogistikkonferenz angesprochene Zwischenkategorie mit Zulassung, Prüfvorschriften usw. in expliziter Abgrenzung zur 'freien' Pedeleckategorie, quasi die Schwerlastvariante der Kleinstfahrzeuge. Ich dachte das wäre klar, sorry.
 
Gut, das wäre dann ein pragmatischer Ansatz. Wie weit sind die denn da in der möglichen Definitionsvorlage der Zulassungskriterien?
  • Verfahren
  • EMV
  • Reifen, Bremsanlage
  • Windschutzscheibe (VSG, Lüfter, Wischer-CE...)
 
Du stellst Fragen... Ich vermute, dass @Kulle über den HPV da mehr weiss - oder halt mal Arne B bzw. den rlvd anschreiben. Mein Stand ist von Herbst 19. Der Bogdanski hatte das erwähnt, S. 10:

"Auch mehrspurige Lastenräder sollten 1,00 m Breite nicht überschreiten, um uneingeschränkt Radwege nutzen zu können und um Poller zu passieren Lastenräder sollten auf 500kg zGG beschränkt werden, dafür jedoch kurzzeitig mindestens 0,75 kW bis max. 25 km/h nutzen dürfen

11 Kritische Erfolgsfaktoren einer erfolgreichen urbanen Radlogistik (IV): Fehlende Standardisierung bei den Lastenrad-Anbietern
Lastenräder bis 500kg zGG benötigen einen eigenen Standard für Fahrwerk, Antrieb und Bremsen – klassische „Fahrrad-Komponenten“ scheiden aus
Das Maß der Europalette sollte Standard für die Aufbaugrundfläche sein, das ermöglicht Fahrzeugbreiten von maximal 1,00 m
Wechselbehälter sollten anbieterunabhängig standardisiert sein "


Die Präse gibt natürlich nicht das Gesprochene wieder! Aber da siehste, wo so manches herkommen kann.

Velocars im klassischen Sinne hat da natürlich niemand im Blick, da gehts ausschließlich um Logisitik.
 
Langsam gehts los:

European cycling associations campaign to protect legal status of e-bikes

Die Frist für Kulles Fragebogen ist i.Ü. offensichtlich 30.10..
 
... und sie formulieren nochmal meine Befürchtungen, dass es durchaus im Raum steht, Pedelecs bald nicht mehr als Fahrräder anzuerkennen, sondern regulär in die zulassungspflichtigen L-Klassen einzubeziehen - d.h. dann ähnlich wie E-Scooter zu behandeln, was das Ende jedes Selbstbaus, jedes Klein- und Nachrüstmarktes wäre, sondern eine Industrie zementiert (was sicherlich im Sinne einiger Interessenten ist - v.a. dem Staat selbst).

CONEBI says that there is a high risk that e-bikes (...) might not be excluded anymore in the future revision of the EU Type Approval regulation.

Um sowas zu verhindern, darf man den Verhandlungspartnern nicht mit freien 30km/h-2000W-Phantasien begegnen, sondern muss Konzepte vorlegen, die die bestehende 250W-Regelung gegen alle Missbrauchsrisiken, Übertreibungen und Sicherheitsbedenken absichert. Meine Vorschläge wären da:
  • Die völlig inadäquate und interpretationsoffene KFZ-Prüfnorm ECE-85 verwerfen und eine simple Regel einführen, die leicht formulierbar, leicht einhaltbar und leicht nachkontrollierbar ist (durch die Polizei): Eingangsströme V*A limitieren. Faktor2-Ausnahmen für Anfahrtsströme in einem 5sek. Fenster, aber ansonsten 36V * 8A bzw. 48 x 6A als Plateau-Level (ohne weiteres Toleranzfenster, analog zu Hubraum-Klassen).
  • Keine Diskussion über Cargobikes und Velocars mit Mehrbedarf jenseits 250W innerhalb der L1-eA. Sondern diese Pseudo-Fahrräder "opfern" (d.h. zulassungspflichtig machen), um den Fahrradstatus der normalen Pedelecs zu bewahren...
  • ... wenn dann allerhöchstens Forderungen nach Mehrleistung (500W) durch Angebote an Mindergeschwindigkeit (20km/h) knüpfen usw., was ggfs. auch die MTB-Fraktion schlucken würde. Leistung hingegen mit dem Gewicht in Positiv-Korrelation zu setzen, ist aus STVO-Sicht nen Witz.
 
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Man kann aus Furcht vor der Keule allerdings auch das Kind mit dem Bade ausschütten. Ein bisschen höher ansetzen sollten Leistungsregularien durchaus. Immerhin geht es auch darum, die bestehenden Fahrzeuge (immerhin vermutlich mehrere dutzend Millionen allein in der EU) in einen Bestandsschutz zu überführen bzw. nicht über Nacht illegal zu machen.
 
Es ist nicht die Furcht vor der Keule, sondern wiederum die Selbstreflexion einer Ingroup (uns) über die realen Machtverhältnisse und diplomatischen Prozedere bei sowas. Wir können uns hier sonst wie beglückwünschen, wer wem die meiste Freiheit in Watt gönnt - nur kann man die Rechnung nicht ohne den Wirt machen (in dem Fall: die demokratisch-bürokratisch vertretenen Interessen der "Allgemeinheit" - und nein, über die haben wir keine Deutungshoheit, da müsste man schon nen stärkerer Lobbyverband sein).
Na gut, auf dem Level, in dem wir uns hier über sowas austauschen, werden wir niemals ins konkrete diplomatische Wasser geworfen. Der Arbeit der LEVA (über die dieser Mitwirkungsaufruf hier grad kommt) liegt da letztlich ne professionelle Rückkopplung zugrunde. Dort ist die Aufhebung des Fahrradstatus das durchaus realistische worst-case-Szenario, aber nicht das wahrscheinlichste, sofern man konstruktive Lösungen für den Umgang mit dem Mehrleistungsbedarf findet/ anbietet --> Favorit derzeit: Arbeit an vereinfachten Zulassungsbedingung unterhalb der 45iger Klassen.
 
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Jup. Ein bisschen Verhandlungsmasse darf trotzdem sein - dass dazu ebend auch das Angebot "annehmbarer" Optionen gehört (-> Zulassung Schwerlastis unterhalb 45er), ist klar und unstrittig. Aber mit der Schmerzgrenze geht niemand in Verhandlungen. Das hat mir zumindest die Arbeit auf bezirks- und landespolitischer Ebene gezeigt.
 
Gestern wurde sich darauf verständigt, aus der LEVA-EU eine Arbeitsgruppe von Herstellern und Verbandsvertretern zu gründen, in der ein Regulierungs- bzw. Normierungsvorschlag erarbeitet wird.
Es werden dabei auch Velomobilhersteller mitwirken.
 
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Gestern wurde sich darauf verständigt, aus der LEVA-EU eine Arbeitsgruppe von Herstellern und Verbandsvertretern zu gründen, in der ein Regulierungs- bzw. Normierungsvorschlag erarbeitet wird.
Es werden dabei auch Velomobilhersteller mitwirken.
Das Wichtigste ist ein praxistaugliches Ergebnis.
 
Gestern wurde sich darauf verständigt, aus der LEVA-EU eine Arbeitsgruppe von Herstellern und Verbandsvertretern zu gründen, in der ein Regulierungs- bzw. Normierungsvorschlag erarbeitet wird.
Es werden dabei auch Velomobilhersteller mitwirken.
Ist schon bekannt wer in der Arbeitsgruppe sitzt?

Gruß Jörg
 
Erstmal sind die Mitglieder der LEVA-EU angesprochen, sowie die Teilnehmer der Sitzung von Donnerstag. Aber solche Arbeitsgruppen sind von Natur aus offen für Stakeholder am Thema, was Du ja als Hersteller (in spe ;-) bist.
Andere Stakeholder können z. B. Verbände oder Organisationen sein.
Ruhig mal bei Annick von der LEVA-EU melden, denke ich...

...allerdings arbeitet so eine Arbeitsgruppe normalerweise in einem vertraulichen Rahmen, so dass man seine Teilnahme oder auch einzelne Diskussionsbeiträge nicht gleich in öffentlichen Foren wiederfindet.
Ergebnisse sind dann wieder öffentlich, selbstverständlich.
 
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muss ich zugeben, dass, wenn man das Thema sinnvoll beackern will, man sich eigentlich inhaltlich gehörig mit dem Bestand (...) auseinandersetzen muss
... und irgendwann fällt auf, dass ich selbst die ganze Zeit falsche Kennzeichnungen nutze. Alles in der L-Klasse ist natürlich zulassungspflichtig, und die L1-eA bietet bis zu 1000W und 25km/h - ist daher neben den "E-Bikes" ideal für die gewichtigeren Lastenrad-Ansätze reformierbar. Herkömmliche 250W-Pedelecs werden in der Verordnung explizit von der Verordnung ausgenommen und den konventionellen Fahrrädern zugeschlagen. D.h. die sind da gar nicht weiter bezeichnet und alles Flehen müsste inhaltlich umformuliert werden in:
  • "Bewahrt die 250W-Fahrräder vor der L-Klasse!"
  • und "senkt die L1-eA Zulassungshürden!"
 
Ich find die Leistungsdiskussion ein bisschen überbewertet.

Zum einen ist die Agilität so nahe am Stillstand eh besser mit dem Drehmoment bzw. der Kraft am Radumfang definiert.

Zum andere bewegen wir uns in überschaubaren Geschwindigkeitsbereichen. Jeder gesunde Läufer rennt schneller als 25km/h. Jedes vernünftige Sportmotorrad ist schneller auf 250 als ein Pedelec auf 25. Die Betriebsgefahr durch ein zu schnell beschleunigendes Pedelec ist, naja, vernachlässigbar.

Aus technischer Sicht kann man die Leistungsbeschränkung komplett rauswerfen.

Wichtige Limits für das Zusammenleben auf Rad-Infrastruktur sind die Geschwindigkeit, das Gesamtgewicht und die Breite.
 
Mit den letzten beiden Sätzen kehrst du um, was in der analogen Fahrradwelt gilt - da sind Gewichte, Maße und Geschwindigkeiten frei, weil sie durch die humane Leistung eh einigermaßen eingedämmt sind. D.h. mit HPV kannst du eh kein 1000kg Fahrzeug bewegen, und wenn dann nur gaaaanz langsam... D.h. weil das Gesetz beim Fahrrad von wenig Masse und Geschwindigkeit ausgeht, ist es nicht weiter reguliert.

Mit der Zugabe von (unlimitierten) Hilfsmotoren kehrst du genau die "Fahrrad-Gesetzmäßigkeiten" um, indem du große Massen ermöglichst und Geschwindigkeiten künstlich begrenzen musst - damit gehst du in die KFZ-Welt über...

... und musst in der jetzigen juristischen Ordnung, die Pedelecs als Fahrräder behandelt (!), mit der Leistungsfreigabe im Rückschluss für alle Fahrräder gleichgültig die anderen Größen regulieren. Der Super-Gau in die Gegenrichtung dieser juristischen Verknüpfung wär dann i.Ü., dass alle Fahrräder nur noch 25 fahren dürften - und Velomobile könnten den Ausschlag geben, dass 50km/h-Fahrräder ja wohl nicht ohne TÜV sein dürfen ;)

Um das zu entkoppeln, darf man die Pedelecs nicht mehr den Fahrrädern gleichstellen, sondern muss sie in die L-Kraftfahrzeug-Verordnung einbeziehen. Und wenn man da schon winzige E-Scooter limitiert, wird man bestimmt kein hochgedoptes 1000kg Fahrzeug ohne jegliche Abnahme in die Welt lassen - auch nicht mit 25.
 
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