Empfehlung für Fahrrad-Versicherung

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Könnte mir vielleicht jemand eine Fahrradversicherung empfehlen? Gibt es da spezielle für Fahrräder, oder habt Ihr einfach Eure Hausversicherung gefragt...
 
Hallo,

such mal nach "Velomobil Versicherung". Da findest Du Antwort auf alle Fragen.

VG, Roland
 
Moin,
Schau mal bei der Generali. Die haben in der Hausratsversicherung mit dem Tarif "KomfortPlus-Schutz" Räder bis T€5 im Versicherungsumfang.

VG DD
 
Vergleiche auch mal mit der Hausrat von der Allianz.
Entscheidend ist:
Deckungssumme, Wo gilt die Versicherung und zu welcher Uhrzeit, Wird der Neuwert oder Zeitwert des Rades ersetzt....
 
Habe gestern von meinem Versicherungsvertreter ein provisorisches Musterangebot bekommen, dass bei der Hausratsversicherung auch Fahrräder bis zu 7% (optional 10%) der Versicherungssumme mit eingeschlossen werden.

Die Jahresprämie bei 7% für Fahrräder und € 100.000 Versicherungssumme beträgt dabei € 171. Leider kenne ich noch nicht das "Kleingedruckte" und weiß nur, dass es bei den Fahrrädern keine Nachtzeitklausel gibt. Ich finde das so auf den ersten Blick recht interessant und melde mich, wenn ich Näheres weiß.


Viele Grüße


Jürgen
 
.... melde mich, wenn ich Näheres weiß.
Jetzt mach ich mal die Ingrid, denn ich habe soeben die Versicherungsbedingungen für diese Hausratsversicherung mit eingeschlossener Fahrradversicherung erhalten. Das sind 64 Seiten, die ich mir so nach und nach mal zu Gemüte führen will/muss (schauder). Hier kopier ich lediglich mal den Teil, der sich mit Fahrrädern befasst:
Mitversicherung von Fahrraddiebstahl
1. Leistungsversprechen und Definition
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz unter
den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden
durch Diebstahl.
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:
a) Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad durch ein eigenständiges
Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern,
wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Dies gilt auch,
sofern das Fahrrad in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum
abgestellt wird. Sicherungseinrichtungen, die
dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sog. „Rahmenschlösser“)
gelten nicht als eigenständige Schlösser.
b) Für Akkumulatoren von Elektrofahrrädern besteht Versicherungsschutz
nur, sofern diese separat gegen Diebstahl gesichert
sind oder zusammen mit dem Fahrrad abhanden
kommen.
3. Besondere Obliegenheit im Schadenfall
a) Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg sowie sonstige
Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer
der versicherten Fahrräder zu beschaffen und
aufzubewahren, soweit ihm dies billigerweise zugemutet
werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung,
so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn
er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
b) Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich
der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis
dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb
von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft
wurde.
4. Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten,
so ist der Versicherer nach Maßgabe des Abschnitts A § 16
und Abschnitt B § 8 VHB* leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt
nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf
grober Fahrlässigkeit beruht.
Der Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung
der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung
des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder
den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich
ist.
5. Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten
und im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt.
Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
6. Mit dem Fahrrad gleichgestellt sind
a) Fahrradanhänger
b) Pedelecs, E-Bikes sowie Elektrofahrräder, sofern hierfür
keine Versicherungspflicht besteht.

Für mich als Versicherungslaien klingt das ganz gut, ein Profi wird vielleicht gewisse Macken erkennen. So vermisse ich beispielsweise Vandalismus und unter 4 sehe ich auch Formulierungen die Versicherung auch ganz gut zur Zahlungsminderung benutzen können.

Habe leider zu spät gesehen, dass dieser Faden bei Liegerädern versteckt ist, denn ich kann mir gut vorstellen, dass die Versicherungsfrage gerade für Velomobile und Trikes zumindest genauso interessant ist. Das gesamte Dokument ist übrigens 1,5MB groß. Auf Wunsch schicke ich das gerne zu.


Viele Grüße

Jürgen
 
Ich grübele gerade, wie ich Punkt 3a für irgendeins meiner Fahrräder sinnvoll erfüllen kann.
Hat jemand Erfahrung damit, wie eine Wertbestimmung erfolgt und ggf. nachzuweisen ist, wenn ein Rahmen neu beschichtet und mit neuen Teilen behangen wurde?

Viele Grüße,
Stefan
 
Hat jemand Erfahrung damit, wie eine Wertbestimmung erfolgt und ggf. nachzuweisen ist, wenn ein Rahmen neu beschichtet und mit neuen Teilen behangen wurde?

Das kann eigentlich jeder Fahrradladen machen (am besten einer, wo du auch manchmal einkaufst...)
Alternative ist, das Rad ein mal hin und her zu verkaufen, dann hast du einen Kaufvertrag...

Gruß, Peer
 
Danke. Ich werd' wohl zuerst bei der Versicherung anfragen, was in der Schätzung drin sein muss, damit sie die als Grundlage akzeptieren (ggf. Fotos oder Beschreibungen der Teile, die auf dem Markt nicht so geläufig sind...)
Wie werden denn nach der Schätzung nachgerüstete Anbauteile bei der Bestimmung des Zeitwerts oder des Wiederbeschaffungswerts eingerechnet?


Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo,

Ich grübele gerade, wie ich Punkt 3a für irgendeins meiner Fahrräder sinnvoll erfüllen kann.
Hat jemand Erfahrung damit, wie eine Wertbestimmung erfolgt und ggf. nachzuweisen ist, wenn ein Rahmen neu beschichtet und mit neuen Teilen behangen wurde?

Zumindest die Rechnungen über die Pulverbeschichtung und die Fahrradteile können eingereicht werden. Das gilt auch für nachträglich angebaute oder ausgetauschte Teile.

Gruß, Klaus - dem Fahrradversicherungen bisher zu teuer waren
 
Hallo Günni,
und was bezahlst Du da jeden Monat?
Ich müsste 2 Trike's versichern Summe gesamt die gedeckt werden muss 12.000€.
Meine Versicherung will dafür 150€ jeden Monat.

Gruss Mecky
 
Grad gesehen: Bei der Allsecur (Allianz Tochter)ist das Rad auf Wunsch komplett in der Versicherungssumme mit drin, egal was es gekostet hat.

Rechenbeispiel an meinem Wohnort:
100 qm Obergeschosswohnung, kein Selbstbehalt, inkl. Fahrrad

100,23€ Jährlich.
 
Wichtig: Hausratversicherungen an der zu versichernden Wertsumme auslegen, nicht an Quadratmetern! Sonst ergibt sich entweder Überversicherung (man zahlt zuviel) oder Unterversicherung (man bekommt im Schadenfall zuwenig). Gilt faktisch auch, wenn die Versicherung Unterversicherungsverzicht anbietet, da geht's nur um zusätzliche (Straf-)Kürzung im Schadensfall. Mehr dazu beim Verbraucherschutz oder Bund der Versicherten.
 
@Mecky, ich habe keine Hausratversicherung und bezahle für mein Trike & Quest 364,89 € / Jahr bei der ARAG Fahrraddiebstahl-Schutz ohne Selbstbeteiligung. Fahrraddiebstahl-Schutz 7000€.

Gruß Günter
 
Moin,


Passt vielleicht nicht ganz, aber ich hänge mich trotzdem mal an. Wie sieht das denn mit Eigenbauten aus? Ist das eher Verhandlungssache mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften oder grundsätzlich eher ein Ding der Unmöglichkeit? Gibt hier ja etliche Selbstbauer, mich eingeschlossen, und ich sag mal 1000 € sind für ein Trike schnell verbaut und dann steht da komponententechnisch nichts über mäßig Hochwertiges da. Nen Kaufbeleg von Fahrradhaendler fällt somit flach, allenfalls ein Bündel Rechnungen der ganzen Teile vom Stahl angefangen über Schweißgut, Schrauben, Komponenten bis hin zum Lack und allerhand Kleinkram wäre im Fall der Fälle vorzulegen, die aber genaugenommen auch für andere Sachen hätten verwendet werden können. OK, ne Art Fotodokumentation vom Bau wäre ggf vorlegbar. Gibt es hier Selbstbauer, die vor dem gleichen Problem standen und Erfahrungswerte - auch für den worst case eines Diebstahls - haben?

MfG
 
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