Empfehlung Anwalt Verkehrsrecht gesucht

Habe im Forum gelesen, dass bei der Reparatur des Velomobils bei Versicherungsschaden folgenden Schadenersatz eingefordert werden kann:
1 Euro je 1 Gramm.

Im Forum gefundenes Beispiel:
Mehrgewicht 1,5 - 2 kg. Schadenersatz durch Wertminderung 1800 €.

Gibt es zu dieser "Regelung" etwas Nachzulesen im Internet?
 
Das kommt auf den Gutachter an, natürlich auf Unfallhergang und der Zeigen. Bei meinem Unfall in Österreich wurde der Wertverlust aufgrund vorherige Kampfspuren nicht/mariginal bewertet.
 
Dann vermute ich mal, dass es dazu nichts zum Nachlesen gibt und man in Einzellfall dies NUR durch
kommt auf den Gutachter
und eventuell entsprechenden Anwalt durchsetzen kann.

Dazu sollte der Versicherungs-Schaden vermutlich ein Mehrgewicht ab 1kg betragen, um nicht als "penibel" zu gelten, denke ich mal.
 
Dazu sollte der Versicherungs-Schaden vermutlich ein Mehrgewicht ab 1kg betragen, um nicht als "penibel" zu gelten, denke ich mal.
Regelt sich der "Kilopreis" nicht implizit über den Marktwert? Wireviel war das VM vor dem Unfall wert, wieviel ist es mit Unfallschaden wert, und wieviel ist es nach einer (wirtschaftlich vernünftigen) Reparatur mit dem Mehrgewicht wert?
 
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