Empfehlung Anwalt Verkehrsrecht gesucht

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Mir wurde heute von der Polizei mitgeteilt, daß ich aufgrund der Aussagen eines Zeugen und des Verunfallten der Fahrerflucht bei einem von mir miterlebten Unfall beschuldigt werde. Das stimmt jedoch nicht. Mehr zum Unfall, wenn alles abgeschlossen ist.

Hat jemand einen Tip für einen guten Verkehrsrechtsanwalt, der Velomobilfahrer ernst nimmt? Gern auch per PN.

Gruß&Danke, Martin
 

Hat mich mal gehelft...
 
Welche Region denn?
Tippe ich aufgrund der Signatur richtig auf Rhein-Main?
Weil im Forum verkehrsportal.de ist ein RA aus WI aktiv (rapit), da könntest Du aufgrund der Beiträge mal schauen, ob er Dir genehm wäre. Aber ich fürchte, der ist gerade in Spanien im Urlaub, weil er kürzlich was zu Spanien fragte und seit paar Tagen verdächtig ruhig ist ... Ggfs. kann ich Kontaktdaten raussuchen.
 
Das „Verkehrsportal.de“ wäre nicht meine Wahl.
Dort ist ein umfangreicher Internet-Auftritt, interessant ist das Impressum!
Ich befürchte, dass letztlich auch hier ein sehr automatisierter Prozess zur Abwicklung der Vorfälle genutzt wird.
Ich würde mir eher einen Rechtsanwalt vor Ort nehmen, den ich auch tatsächlich aufsuchen kann.
Frag mal beim ADFC nach.
 
In Hattersheim der einschlägige Anwalt (Savic) ist nicht geeignet? Letzten Sommer hatte der bei meinem Unfall (Auto gegen Auto) seinen Job zumindest sauber gemacht. Was natürlich in bezug aufs VM nichts aussagt. Kommunikation via Teflon und Email, reagierte zügig.
 
Hallo zusammen,

danke erstmal für die Beiträge. Mit Herrn Savic hatte ich schon zu tun (wurde durch Auto mit dem Trike gegen einen Bordstein gedrängelt, der Autofahrer fuhr davon, meine Vorderachse warschrottreif), der hat da meiner Meinung nach etwas wenig Action gemacht.

Ich werde morgen mal beim ADFC anfragen, bin ja Mitglied.
 
Ich werde morgen mal beim ADFC anfragen, bin ja Mitglied.
Dann hast du mit der Mitgliedschaft ja auch eine Rechtsschutzversicherung dabei, wenn auch mit Selbstbeteiligung.
In jedem Fall kriegst du eine telefonische Beratung, vermutlich durch Roland Huhn, der in der Radwelt auch immer die Artikel zum Fahrradrecht verfasst.
 
Hallo Martin,

ich habe gute Erfahrungen mit der Kanzlei Best/Küster/Sinnwell in Wiesbaden gemacht.

@all: Ich denke spekulieren bringt nichts, wenn keiner genau weiß, um was es geht.
 
Ok, also es war ganz unmöglich, nichts vom Unfall mitbekommen zu haben. Ich habe seeeeehr großes Glück gehabt, daß der Verunfallte nicht mit mir kollidiert ist. Wäre ich 5m weiter vorn gewesen, könnte ich heute nichts mehr schreiben - oder zumindest nicht mehr auf eigenen Beinen laufen.

Grüße, Martin

PS: Ja, Verkehrsrechtsschutz durch den ADFC habe ich. Halt leider mit Selbstbeteiligung, wie Thomas schon schrieb. Aber besser als nichts. Mich würde es allerdings wundern, wenn die Anwaltskosten bezahlt würden, wenn sich meine Unschuld herausstellt.
 
Aber es geht doch nicht um die Frage, ob man jetzt einen Anwalt bräuchte oder nicht. Das ist doch gesetzt. Es geht hier darum, einen Anwalt zu finden, der Radfahrer, besonders welche mit exotischen Gefährten, ernst nimmt und sich unabhängig von dem für ihn zu erwartenden Einkommen entsprechend engagiert, und in dem speziellen Fall sowohl im Verkehrs- als auch im Strafrecht fit ist.
 
Noch zwei kurze ergänzende Bemerkungen:
1. In der Regel ist der Rechtsanwalt am Ort des Geschehens der bessere. Er kennt das Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Gerichts.
2. Das Thema beherrscht jeder Rechtsanwalt, der sich auf Verkehrs-Recht spezialisiert hat.
 
Wie schon @beate bemerkte, es geht um die Frage welcher Rechtsanwalt geeignet ist und nicht um Schuld, Kosten oder ähnliches. Deshalb hier mal die Löschorgie.
 
Noch zwei kurze ergänzende Bemerkungen:
1. In der Regel ist der Rechtsanwalt am Ort des Geschehens der bessere. Er kennt das Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Gerichts.
unbedingt. Deshalb hatte ich ja jenen ortsansässigen Anwalt ins Spiel gebracht. Über den Ort des Unfalls weiß ich natürlich genausowenig wie alle andere hier auch. Aber Erfahrung mit den zuständigen Gerichten wäre auch für mich eine der ersten Fragen, die ich einem potentiellen Anwalt stellen würde.
Ansonsten: hier im Ballungsgebiet kann dies oft (aber nicht grundsätzlich) für die Anwalte der gesamten Region zutreffen.
 
Kurz zur Klarstellung: Der Unfall ist bei Gemünden am Main passiert, also in Bayern und ein ganz schönes Stück weg von hier.

Gestern habe ich so viel telefoniert wie selten zuvor in meinem Leben. Die Kernpunkte:
1. Man kann mit der Beauftragung eines Anwalts warten, bis tatsächlich Anklage gegen einen erhoben wurde. Die Wahrscheinlichkeit, daß das nicht passiert, ist unter meinen Umständen gegeben.
2. Die Rechtsschutzversicherung des ADFC (und wahrscheinlich auch jede andere Rechtsschutzversicherung) zahlt nie bei Vorsatz. Unfallflucht ist immer Vorsatz. Super!
3. Es kann auch sein, daß das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt wird. Diese ist möglicherweise wesentlich geringer als wenn man überhaupt mit einem Anwalt in einer Strafsache spricht. Das wären dann 200 oder mehr Euro für die pure Falschbehauptung einer anderen Person.
4. Wenn es zur Anklage kommt und man freigesprochen wird, bezahlt der Staat die Anwaltskosten des Freigesprochenen. Allerdings kann ein Richter das Verfahren auch in der Hauptverhandlung einstellen (die man nicht ohne Anwalt über sich ergehen lassen sollte), dann bezahlt man selbst den Anwalt. Ganz großartig! Und ich wette mal, daß es genau so kommen wird.
 
2. Die Rechtsschutzversicherung des ADFC (und wahrscheinlich auch jede andere Rechtsschutzversicherung) zahlt nie bei Vorsatz. Unfallflucht ist immer Vorsatz. Super!
Der Vorsatz setzt aber die Erkenntnis voraus, dass Du überhaupt Beteiligter bist und nicht nur Zuschauer. Vielleicht lohnt sich nochmal die Nachfrage, wie es in dem Fall aussieht.
Genauer gesagt: Du musst in dem Moment, als Du weggefahren bist, schon kapiert haben, dass Du am Unfall beteiligt sein könntest. Wenn dir das erst später klar wird und es keinen Sinn mehr hat, an die Unfallstelle zurückzufahren (weil niemand mehr da o.ä.), musst Du halt dann zur Polizei.
 
2. Die Rechtsschutzversicherung des ADFC (und wahrscheinlich auch jede andere Rechtsschutzversicherung) zahlt nie bei Vorsatz. Unfallflucht ist immer Vorsatz. Super!
Kannst du so nicht sagen. Hatte vor zwei Jahren nen Fall. Ich mit Rad und angeblich Zeuge bzw. Verursacher.
Da ich nicht gesehen hab wies passiert ist wurde ich zur ner Absurden Summe wegen Fahrerflucht verurteilt. Revision konnte es erträglich machen.
War 1. verhantlung übrigens Gemünden/Main .
Aber meine RS hat bis auf Fahrtkosten vom Anwalt, war vom Ort, gezahlt.
Also würd ich mal nachfragen.

Stefan
 
Das wären dann 200 oder mehr Euro für die pure Falschbehauptung einer anderen Person.
solange nur EINE andere Person etwas behauptet stünde es Aussage gegen Aussage und ohne weitere Zeugen (egal, für welche Seite) wird voraussichtlich überhaupt kein Verfahren eröffnet. Diesen Fall hatte ich kürzlich (hatte gegen Autofahrer Anzeige erstattet wegen absichtlicher Gefährdung mit einem Werkzeug (hier: PKW) in verkehreberuhigtem Bereich - angezeigte Person hat alles bestritten, keine weiteren Zeugen, gestern kam der Brief der Staatsanwaltschaft, dass der Anzeige deswegen nicht weiter nachgegangen werden kann: "in dubio pro reo" war als Grund aufgeführt).
 
Kannst du so nicht sagen. Hatte vor zwei Jahren nen Fall. Ich mit Rad und angeblich Zeuge bzw. Verursacher.
Da ich nicht gesehen hab wies passiert ist wurde ich zur ner Absurden Summe wegen Fahrerflucht verurteilt. Revision konnte es erträglich machen.
War 1. verhantlung übrigens Gemünden/Main .
Aber meine RS hat bis auf Fahrtkosten vom Anwalt, war vom Ort, gezahlt.
Also würd ich mal nachfragen.

Stefan
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2. Die Rechtsschutzversicherung des ADFC (und wahrscheinlich auch jede andere Rechtsschutzversicherung) zahlt nie bei Vorsatz. Unfallflucht ist immer Vorsatz. Super!
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Ich habe mal in die Bedingungen des Rechtsschutzes des ADFC geschaut:

"b) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes. Bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen und -bußen über 150 Euro sind Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren eingeschlossen, und zwar für insgesamt zwei Anträge je Versicherungsfall."

Quelle: Information über die im Jahresbeitrag enthaltenen Versicherungen für Mitglieder des ADFC e. V.: Rechtsschutz- und Privathaftpflichtversicherung, ADFC-Pannenhilfe

In dieser Quelle wir auch auf Bedingungen der DAS - Rechtsschutz verwiesen.
Die mir nicht vorliegen.

Gemäß dem Info-Blatt besteht keine Einschränkung hinsichtlich Vorsatz.

Die Zusage in dem Info-Blatt geht über die der DAS hinaus. Im Zweifel würde ich mich auf das Info-Blatt berufen und bei einer Ablehnung, diese über den Ombudsmann überprüfen lassen.
 
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