Moinsen,
ich hatte genau diese Meldung auf der Vennbahnseite gefunden und danach nochmal bei der Polizei in Aachen, der Bundespolizei und der belgischen Polizei in Eupen nachgefragt. Ja, vllt doof, schlafende Hunde zu wecken, aber die Belgier sind nicht zimperlich mit Bußgeldern und ich wollte nicht für ein paar km Vennbahnradweg ein paar Hundert Euro loswerden.
Einschub, warum das beim Vennbahnradweg etwas kompliziert ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vennbahn#Abbau_der_Gleise_und_Folgen_für_die_Grenze Die Bahntrasse verläuft z.T. durch Deutschland, z.T. durch Belgien, die Trasse ist aber komplett (nachfolge des ersten Weltkriegs) belgisches Staatsgebiet.
Die Aachener schätzten es eher schwierig ein, tendierten eher zu "darf man nicht", die Bundespolizei antwortete irgendwas am Thema vorbei und war dann beleidigt, als ich darauf hinwies, dass sie auf meine Frage nicht geantwortet haben und stattdessen einen Textbaustein geschickt haben, obwohl das doch wohl in ihren Aufgabenbereich fallen sollte, das zu wissen. Die erst danach angefragten Eupener (geantwortet hat der Revierchef) waren dann klarer: Nein, ich darf da nicht fahren. Allerdings betrifft das von ihnen aus nur den Teil des Vennbahnwegs, der auch durch Belgien verläuft (z.B. zw. Walheim und Roetgen), auf den von Deutschland umgebenen Teilen der Trasse interessiert sie nicht. Hintergrund ist nicht nur das Verbot des Tourismus sondern auch, dass der Grenzübertritt eben nur mit triftigem Grund erlaubt ist und Radtraining gehört eben nicht dazu. Wenn man ohne Grenzübertritt dort trainiert/Rad fährt (solange es keine Reise ist) ist das wohl kein Problem.
An den Regelungen in Belgien hat sich bis heute meiner Kenntnis nach nichts verändert. Ich warte drauf, weil ich gerne einen Brevet-privé 200er fahren möchte, der über den Vennbahnquer- und den Vennbahnweg gehen soll.