im Fall von zweien max 20cm von der jeweiligen Außenkante entfernt.
Nicht ganz, das gilt ab 1m. Dann dürfen aber wörtlich nach dem Text beliebig viele rangesetzt werden.
" Fahrräder mit einer Breite über 1 000 mm müssen nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten aufweisen, die mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen."
Ich hatte das im Kontext des Kai Mk3 recherchiert, der mit Spiegeln usw. ein paar cm drüber ist.
Scheint aber eh nicht alle Hersteller zu interessieren, siehe das Muskeltier in seinen Variante über 1m und einzelner Frontleuchte:
Unser Musketier bietet eine gelungene Mischung aus angenehmem Lastentransport und umweltfreundlicher Fortbewegung. Das Besondere am Musketier ist seine...
www.radkutsche.de
Zulässig sind vorne nur 1 oder 2 Scheinwerfer
Gibts eigentlich einen Rechtskommentar zur Auslegung der etwas konfusen Vorschrift? Als Nichtjurist tue ich mich mit sowas schwer.
Interessant ist i.Ü. auch: "Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein."
In einer engen Auslegung könnte man tatsächlich behaupten, dass auch transparente Verdeckung Verdeckung ist. Ich vermute aber, dass im Zweifelsfall der Sinn der Verordnung relevant ist, und da wird der Verordnungsgeber wohl kaum Glas o.Ä. im Sinn gehabt haben.
Beim Mk3 ist ja ähnliches vorgesehen, ich plane jedoch, zusätzlich noch ein zweites, konformes zuschaltbares Paar Scheinwerfer ohne Glas, quasi "Nebelschlussleuchten". Das wäre dann auch kein Aufblendlicht i.S. des Par. 67, der für Aufblendlicht die KFZ-Normen heranzieht, sondern 'nur' ein weiteres Paar Scheinwerfer. Kai hatte auch vorgeschlagen, einfach ein Loch in die Scheiben zu schneiden, wo dann der Scheinwerfer zB bündig rausschaut.
@BuS velomo Schönes Fahrzeug (sagt auch meine Frau), freue mich drauf, das mal aus der Serie probefahren zu können!