Hallo zusammen,
ich wollte mal in die Runde fragen ob einer von euch zufällg weis, wie es sich nach deutschen recht verhält, wenn ich zb. einen in Österreich zulässigen 500w Nabenmotor am Hinterrad eingebaut habe, ihn in Deutschland aber nicht betreibe (zb. kein Akku im Slot oder Motor vom Kabel getrennt). Ist das *mitführen* oder eben das *eingebaut* sein des Motors alleine schon ein Grund, das ich ohne zulassung fahre ?
Ich fahre sehr viel in Österreich und würde für dort gern den stärkeren Motor nutzen.
Danke schonmal für die Hilfe
ich wollte mal in die Runde fragen ob einer von euch zufällg weis, wie es sich nach deutschen recht verhält, wenn ich zb. einen in Österreich zulässigen 500w Nabenmotor am Hinterrad eingebaut habe, ihn in Deutschland aber nicht betreibe (zb. kein Akku im Slot oder Motor vom Kabel getrennt). Ist das *mitführen* oder eben das *eingebaut* sein des Motors alleine schon ein Grund, das ich ohne zulassung fahre ?
Ich fahre sehr viel in Österreich und würde für dort gern den stärkeren Motor nutzen.
Danke schonmal für die Hilfe