Dazu den/die passenden § rauszusuchen überlassen wir am besten @Klaus d.L. ?Da laut Definition Fahrräder mindestens 2 Räder haben,
In der österr. StVO gibt's diese Definition nicht. Auch ein Lenker ist nicht direkt vorgeschrieben, es ist aber verboten "während der Fahrt beide Hände vom Lenker zu entfernen". Daher: Siehe #1259.
Wie's in Deutschland dazu aussieht habe ich mir nie angesehen.
Aber vielleicht sollten wir Detailfragen in eine Unterhaltung verschieben, damit Reinhard nicht auch noch ein Einradforum aufmachen muss?
Gruß, Harald