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Bei einem Freiberufler oder 1-Mann/Frau Betrieb muß das Betriebsvermögen gar nicht ausgewiesen werden, da nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung geführt werden muss,
und keine Bilanz.
Das ist falsch. Auch die EÜR sieht die Führung von Betriebsvermögen vor und verlangt z.B. einen Anlagenspiegel. Aus dem Abschreibungsbetrag und den Wartungskosten ergibt sich dann der steuerlich wirksame Betrag, anhand der der Betriebsgewinn gekürzt wird.
Aus meiner Kalkulation und Sicht ist die Übernahme eines Fahrzeugs (Auto oder Fahrrad) in das Betriebsvermögen unattraktiv, soweit die Privatnutzung im Vordergrund steht. Dies ist aus Sicht des FA auch die Anfahrt zur Arbeitsstätte. Dem steuerwirksamen Hebel stehen etliche Regeln im Weg, insbesonders am Ende der Nutzung beim Wiederverkauf die Umsatzsteuer.
Das theoretisch, je nach persönlichem Steuersatz, "gesparte" Geld, muss mit viel Bedenken erkauft werden. Trotzdem bleibt die Unsicherheit, ob und in welchem Mass das FA der eigenen Gesetzesauslegung bzw. der des Steuerberaters folgt, d.h. inwiefern die berufliche Nutzung von +50% anerkannt wird und die Abschreibung überhaupt möglich ist.
Das vorausgesetzt könnte man in meiner Rechnung bei einem neuen VM und überwiegend betrieblicher Nutzung über drei Jahre inkl. der 1% Prozentregel Privatnutzung ca. 8-9% der brutto Gesamtanschaffungskosten "sparen". Wohl gemerkt, wenn ein neues VM gekauft wird und die Nutzung Abschreibung auf nur drei Jahre anerkannt wird. Ein Weiterverkauf danach bringt bei dem guten Werterhalt die Rechnung durcheinander, d.h. ein Teil der in der Abschreibungsphase "gesparten" Beträge würde durch die Mehreinnahme dann fällig, zusätzlich der vollständig abzuführenden Vorsteuer!