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Dann schreibt sie sicher auch Kennzeichenpflicht für Radfahrer in die StVZO.Psst. Nicht so laut. Sonst schreibt es die Koalition - nur um solche Missverständnisse einmal komplett auszuräumen - in die nächste StVO, und dann ist Ende mit Spaß!
Und nun? Das letzte Mal bewusst zu schnell gefahren bin ich übrigens 1993, danach gab's noch Fälle, in denen ich die geltende Begrenzung nicht kapiert hatte.ehrliche Antwort
Nur was hat das damit zu tun, dass Du aus der fehlenden Möglichkeit, einen StVO-Verstoß nachzuweisen, die Ansicht ableitest, die StVO würde nicht gelten? Fährst Du auch anders, wenn Polizei in der Nähe ist?