Der Fähnchenthread

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Abgesehen davon kann ich keinesfalls verstehen, warum es bei sportlichen Touren nichts bringen sollte, wenn es bei gemütlichen was brächte.
Hab ich oben schon mal geschrieben.
Macht aber auch nix. Ich nehme deine Meinung interessiert zur Kenntnis. An deine Kilometerleistung komme ich noch lange nicht ran. ;) Und das Hauptproblem mit der Sichtbarkeit ist schließlich (da sind wir uns wohl alle einig), dass erst gar nicht geguckt wird.

Was Nachtfahrten angeht stimme ich dir jedoch nicht zu. Im Dunklen werde ich zumindest am Scorpion auf jeden Fall mit Fahne fahren, weil mir, als ich mal im Dunklen mit dem Auto von der Arbeit nach Hause fuhr, zufällig ein gewisses ICE Q mit Fahne über den Weg fuhr; und der optische Effekt war zumindest für mich überzeugend: Ich habe nämlich zuerst etwas grellgelbes durch die Gegend wippen sehen und erst dann das Rad darunter bemerkt.
 
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Schön wäre es. Leider ist "mangelnde Aufmerksamkeit" bei den von Radfahrern verursachten Unfällen als Ursache ziemlich weit vorne.
Aber vielleicht ist erhöhte Aufmerksamkeit Ursache dafür, daß viele Unfälle, die von Autofahrern verursacht worden wären, nicht passieren? Unaufmerksame Fahrrad- (und Mopped-)fahrer, die Unfälle verursachen, fallen für mich fast schon unter "natürliche Selektion".
Jep, und deshalb kümmert es mich auch nicht, daß das Tröteding verboten ist.
Meine Hupe ist grundsätzlich für den Straßenverkehr zugelassen (glaub' ich zumindest). An welchem Fahrzeug, ist mir erst einmal egal, was erlaubt ist, kann ja nicht plötzlich verboten sein - die Auseinandersetzung traue ich mir ggf. zu :cool:

Übrigens, seit heute morgen bin ich ohne Wimpel unterwegs - der war eh relativ klein und immer auf die Hälfte zusammengeklappt, vor allem bei Nässe.
Solltet Ihr mich am Samstag auf der SPEZI nicht antreffen, könnte es also daran liegen, daß Fähnchen doch etwas bringen (bzw. dann "gebracht hätten") ;)
 
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Meine Hupe ist grundsätzlich für den Straßenverkehr zugelassen (glaub' ich zumindest). An welchem Fahrzeug, ist mir erst einmal egal, was erlaubt ist, kann ja nicht plötzlich verboten sein - die Auseinandersetzung traue ich mir ggf. zu :cool:

Und hast sie verloren, denn § 64a StVZO verbietet alle Lärmgeräte außer der helltönenden Glocke:

Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
Aber es gibt einen Ausweg: Wenn Du die Tröte an Dir befestigst, ist das nicht verboten. Sie darf nur kein Bestandteil der Fahrradausrüstung sein.
 
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Aber es gibt einen Ausweg: Wenn Du die Tröte an Dir befestigst, ist das nicht verboten. Sie darf nur kein Bestandteil der Fahrradausrüstung sein.

LOL! Was haben wir bloß für ein Rechtssystem!
Das sorgt auf verwandtem Gebiet übrigens dafür, dass Dachkoffer auf Autos viel geringeren Sicherheitsstandards genügen müssen als feste Anbauteile. Die Ergebnisse sind z.T. katastrophal.

Hmmmm... Eigentlich wäre hier doch eine Marktlücke für Händies: Eines mit superlautem Blaster-Klingelton für unaufmerksame Zeitgenossen im Verkehr!
Ich hege inzwischen auch deutliche Zweifel an der Wirksamkeit herkömmlicher Fahrradklingeln: Viele ältere Herrschaften nehmen die hohen Frequenzen nicht wahr und viele der sehr viel jüngeren haben Autistenklammern (Walkmen u.a.) auf den Ohren.

Grüße, Martin
 
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Und hast sie verloren, denn § 64a StVZO verbietet alle Lärmgeräte außer der helltönenden Glocke

Zumindest, was die Radlaufglocke betrifft, war vor Jahren bereits ein Gericht anderer Meinung (Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 30.01.1985, Az. M 6277 VI 84, rechtskräftig). Nachzulesen in Olaf Schultz' Gebetsmühle - http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung/node2.html.

Eigentlich müßte sich mal jemand opfern und ein vergleichbares Verfahren mit der AZ durchziehen.

Gruß, Hans
 
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Eigentlich müßte sich mal jemand opfern und ein vergleichbares Verfahren mit der AZ durchziehen.
So ähnlich hatte ich das mit der Zulassung meiner Hupe gemeint, da es ein 6V-Teil ist (Moped oder so). Deshalb schätze ich auch, daß es durchaus Chancen gibt, erfolgreich aus einer Auseinandersetzung hervorzugehen. Schließlich ist die StVZO nicht auf Trikes oder gar Velomobile ausgelegt - siehe auch das Urteil über den Rikscha-Fahrer (Link irgendwo in diesem Forum). ;)
Auch meine geplante Beleuchtungs-/Blinkanlage, wenn ich denn mal zu einer Verkleidung komme, soll deshalb aus Komponenten mit StVZO-Prüfzeichen bestehen.
 
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LOL! Was haben wir bloß für ein Rechtssystem!

Zumindest im Verkehrsrecht eines, das komplett auf Dosen zugeschnitten ist, von Anfang an, d.h. seit 1934. An diesem Ungeist und unreflektierten Fortschrittsglauben der 1920er/1930er, gepaart mit einem gehörigen Schuß Sozialdarwinismus, der sich da in der StVO niedergeschlagen hat, hat sich bis heute nichts grundlegendes geändert. Und ein Recht auf aggressives Hupen haben eben nur die Starken.
 
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Schließlich ist die StVZO nicht auf Trikes oder gar Velomobile ausgelegt - siehe auch das Urteil über den Rikscha-Fahrer (Link irgendwo in diesem Forum). ;)

Schön und gut, aber sie sind prinzipiell Fahrräder. Selbst der abgebügelte Entwurf der fahrradausrüstungsverordnung, der auch Velomobile berücksichtigt, hat den § 64a StVZO ohne inhaltliche Änderungen in § 7 übernommen. Bei der "helltönenden Glocke" wird allerdings nicht spezifiziert, wie sie betrieben wird. Nimm halt eine Straßenbahnklingel.
 
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In Antwort auf Evas Beitrag 207:
Du kennst Dich echt aus. Kompliment. Ich meinte allerdings die starre Kleinlichkeit, der juristisch grundlegenden Unterscheidung zwischen fester Montage am Fahrzeug und Tragen am Fahrer. Für uns ist diese Spitzfindigkeit ausnahmsweise von Vorteil, allerdings ist es genau diese - auf das 2000 Jahre alte römische Recht zurückgehende - Starrheit, die viele selbstnützlerische Winkelzüge bis ins Großkapital erlaubt, die meines Eindrucks der eigentlichen Absicht eines Gesetzes oft diametral zuwiderlaufen.
Und ein Recht auf aggressives Hupen haben eben nur die Starken.
Kommt daher der Wunsch nach immer mehr "Hup-Raum-starken" Vehikeln? :D Sorry, das musste mal sein!
 
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Zumindest im Verkehrsrecht eines, das komplett auf Dosen zugeschnitten ist, von Anfang an, d.h. seit 1934.

Nun, man könnte ja einfach vermuten, daß die Verbreitung des Automobils ein solches Regelwerk überhaupt erst nötig machte und deshalb selbiges eben auf selbige ausgerichtet ist ... :rolleyes:

Was uns natürlich nicht davon abhalten soll, über den einen oder anderen dort ansässigen Amtsschimmel zu wettern. :D

Grüße,
André
 
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Auch die Beleuchtung eines Autos spielt in einer ganz anderen Liga als die der allermeisten Fahrräder.
Ich finde es daher vollkommen verständlich wenn sich Radler Gedanken darüber machen, wie sie ihre Sichtbarkeit erhöhen können.

Da machen sich sicherlich viele gedanken drüber. Nur die ergebnisse sind unterschiedlich.;)
Ich halte fähnchen und wimpelchen für wirkungslos.
Eine eigene aktive beleuchtung, die auch zwischen KFZ-beleuchtungen klar als solche wahrgenommen wird, halte ich inzwischen für notwendig und wesentlich wirkungsvoller als alles "lametta".

Wenn ich - wie auch immer - weit nach hinten überstehende rohre oder kanthölzer mit dem lieger transportieren würde, dann müsste da selbstverständlich ein wimpelchen dran; das rote.:)

MfG
Andreas I.
 
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Zumindest, was die Radlaufglocke betrifft, ...Gruß, Hans

Hallo Hans, schon mal mit ner Radlaufglocke gefahren?
Ich hab meine auch wieder entsorgt, kein Mensch registriert dich als Radler, da kannst noch so feste Läuten.
Jede normale Glocke ist wirkungsvoller, sogar der einafche "Ping".
Gruß Volker
 
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Hallo Hans, schon mal mit ner Radlaufglocke gefahren?

Ja, etwa 30 Jahre lang. Sie ist aber am Upright geblieben, als ich das Trike gekauft habe, weil ich da gleich eine AZ angebracht habe.


Ich hab meine auch wieder entsorgt, kein Mensch registriert dich als Radler, da kannst noch so feste Läuten.

Da unterscheiden sich unsere Erfahrungen. Für den Einsatz zwischen dem Autoverkehr ist das Teil tatsächlich weniger geeignet, da man in Gefahrensituationen meist schon stark abbremst und die Glocke dann nicht mehr viel von sich gibt. Aber beispielsweise zum Wachrütteln tagträumender Fußgänger oder Radfahrer, die plötzlich die Fahrbahn kreuzen wollen, ist sie ein exzellentes Mittel.

Gruß, Hans
 
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... Letztes Jahr wurde mir (zox 26 lowlight) an einer innerörtlichen Rechts-Vor-Links-Kreuzung die Vorfahrt genommen. Rumms, Riesenschreck, Kotflügel eingebeult, linke Kurbel leicht verbogen, sonst ist mir nix passiert. Bin damals recht zügig (vielleicht 25 km/h) gefahren und habe, da ich selber nach rechts geschaut habe, das mir die Vorfahrt nehmende Auto zu spät bemerkt.

Ich glaube nicht, dass das mit einem Fähnchen hätte verhindert werden können. ...

Nach ähnlichem Erlebnis, bei glimpflicherem Ausgang, teile ich bezüglich Fähnchen obige Auffassung. Geisterfahrer mit Aufrechtrad auf Radweg, oder vom Verkehr abgelenkt, hätten auch mit Fähnchen meinerseits direkt auf Kollisionskurs ihre Fahrt fortgesetzt. In letzterem Fall unausweichbar mit Sturz des Rentners und halbmeterlanger Spur der Kunststoffpedale an der Velomobilnase. Alle Beteiligten blieben unbeschadet, der Streifen liess sich rückstandlos entfernen, und ob der Nehmerqualitäten des DF staunen.

Diskussionen mit andern Verkehrsteilnehmern und der Rennleitung brachten mich in der Fähnchenfrage auch nicht weiter. Einzig Auffahrten zu Pässen, speziell Rechtskurven mit Leitplanken, machten mich ein Fähnchen besorgen.

Nach meiner Erfahrung droht Gefahr am häufigsten von Aufrechträdern, wo ein Fähnchen nichts nützt. Hecken und ungemähte Wiesen verstecken nicht nur mich, sondern auch andere Liegeräder bzw. Velomobile. Wären diese Situationen häufiger anzutreffen, hätten Fähnchen ihre Berechtigung.
 
Ist das eine Erinnerung, diesen Faden nach 16 Jahren endlich in die kontroversen Themen zu verschieben?
 
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